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Bundesverfassungsgericht: Grundsteuer für selbstgenutztes Wohneigentum verfassungsgemäß(Ho) Mit Beschluss vom 21.06.2006, veröffentlicht am 04.07.2006, hat das Bundesverfassungsgericht die seit dem 01.08.2005 laufende Verfassungsbeschwerde (Az.: 1 BvR 1644/05) gegen die Erhebung von Grundsteuer für selbstgenutztes Wohneigentum ohne Begründung verworfen. Die Entscheidung ist rechtskräftig und endgültig. Auch wer im eigenen Haus wohnt, muss damit weiterhin Grundsteuer zahlen. Die Führer der Verfassungsbeschwerde hielten die Steuer für verfassungswidrig, weil Eigentümer auch dann zahlen müssen, wenn ihnen die Immobilie keine Erträge liefert. Das aber z. B. das selbstgenutzte Einfamilienhaus keine Erträge abwirft, ist unstreitig. Folglich gibt es auch kein Einkommen, das besteuerbar wäre. Auch ein sogenannter „Sollertrag“ darf nach Auffassung der Beschwerdeführer nicht besteuert werden. Der Sollertrag ist eine Rechengröße, die aus einem erwarteten, theoretisch möglichen Ertrag aus der Nutzung eines Wirtschaftsgutes wie Grund und Boden angesetzt wird, ohne dass er tatsächlich erzielt wird. Gibt es aber keinen erzielten Ertrag, so die Argumentation der abgewiesenen Verfassungsbeschwerde, dann stellt sich die Grundsteuer auf selbstgenutztes Wohneigentum als Substanzbesteuerung und damit als unzulässig dar. Wer selbst in seinem Haus oder seiner Wohnung lebt, erzielt keine Mieteinnahmen und muss deshalb Grundsteuer aus seiner eigenen Vermögenssubstanz zahlen. Dieses Ergebnis wurde als Verstoß gegen das Eigentumsrecht des Artikels 14 GG gerügt. Das Bundesverfassungsgericht verwirft diese Argumentation – wie gesagt – ohne jede Begründung. Dies macht die Gerichtsentscheidung wirklich nicht einsichtig; vor allen Dingen schafft sie keine Zufriedenheit der Betroffenen. Hier zeigt sich wieder der dringende Handlungsbedarf für eine Reform der Grundsteuer, wie sie auch schon im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD angekündigt wurde. Die Grundsteuer, die von den Kommunen erhoben wird, bringt den deutschen Städten und Gemeinden derzeit etwa 9,3 Mrd. Euro jährlich ein. Rund die Hälfte dieser Summe entfällt auf selbstgenutzte Immobilien. |
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