
Dr. Hans Reinold Horst, Vorsitzender Haus & Grund Niedersachsen
Bild: © Sylvia Horst |
Bitte vormerken: Landesverbandstag
2012
Der Landesverbandstag 2012 von Haus &
Grund Niedersachsen findet am
Sonnabend, den 21. April 2012
im Kurhaus Bad Lauterberg, Kursaal,
Ritscherstr. 2, 37431 Bad Lauterberg
statt. Der öffentliche Teil
dieser Veranstaltung beginnt um 10:00 Uhr,
die Mitgliederversammlung findet von 14:30
bis ca. 17:00 Uhr statt.
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Informationen >>
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Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch |
Seminar Wohnungseigentumsrecht: Aktuelle
Rechtsprechung
am 20. oder 21. Februar 2012
Je „produktiver“ die Gerichte sind, umso wichtiger
ist es für den professionellen Verwalter von Wohnungseigentum,
sich über aktuelle Rechtsmeinungen und neue Tendenzen
der Rechtsprechung zu informieren. Der Bundesgerichtshof und
die Landgerichte fällen derzeit fast schon im Wochentakt
Entscheidungen, die wegweisend für die Beurteilung bislang
ungeklärter Fragen sind, die durch die Umsetzung der
Neuregelungen der WEG-Novelle aufgetreten sind. Gerade bei
der Durchführung baulicher Maßnahmen und -aktuell-
baulicher Veränderungen durch die Wohnungseigentümergemeinschaft,
die der Verwalter zu organisieren hat, kommt es regelmäßig
zum Streit über die Beschlusskompetenzen und die Frage
der Kostentragung. Eine besondere Rolle spielt dabei die immer
mehr in den Fokus geratene energetische Sanierung, die durch
vielfältige gesetzgeberische Maßnahmen flankiert
wird. Hier ist der Verwalter gefordert, rechtssicher zu beraten
und zügig die richtigen Beschlüsse fassen zu lassen.
Zum aktuellen
Seminar >>
Anmeldung >>
Seminarübersicht
2012 >>
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David McAllister, Ministerpräsident Niedersachsen |
Von Ministerpräsident
David McAllister:
„Vermieter besser vor Mietnomaden schützen“
Das Thema Mietnomaden beschäftigt seit Jahren die Wohnungswirtschaft,
auch bei uns in Niedersachsen. Fernsehsender zeigen regelmäßig
spektakuläre Bilder verwüsteter Wohnungen sowie
ratloser Vermieter. Verlässliche Zahlen über die
tatsächlich auftretenden Fälle von Mietnomadentum
und ihre wirtschaftlichen Folgen gibt es nicht. Klar ist allerdings:
Für die betroffenen Vermieter – insbesondere private
Vermieter mit nur wenigen Mietobjekten – sind die finanziellen
Folgen oft katastrophal. Jeder Fall von Mietnomadentum ist
deshalb einer zu viel.
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Bild: © Sylvia Horst |
Sturmschäden korrekt nachweisen
Sturmtief „Ulli“ hat Deutschland bereits arg
gebeutelt und wird von Sturmtief „Andrea“ verfolgt.
Wenn dadurch das Dach des eigenen Hauses abgedeckt oder der
Baum des Nachbarn auf das eigene Haus geschleudert wird, tritt
die Wohngebäudeversicherung ein. Der geschädigte
Hauseigentümer als Versicherungsnehmer kann aber nur
dann Entschädigung wegen eines Sturmschadens vom Versicherer
verlangen, wenn ...
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Bild: © Sylvia Horst |
Mietrecht: Keine übertriebene
Höflichkeit
Man kann auch zu höflich sein. Diese Erfahrung musste
ein Vermieter vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main
machen. Nach fristloser Kündigung des Mietverhältnisses
klagte er auf Räumung. Dabei berief er sich auf den Kündigungsgrund
„Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung“ (§
543 Abs. 1 BGB), nachdem seiner Auffassung nach der Mieter
den Mietvertrag in besonders gravierender Weise verletzt hatte.
Zuvor hatte der Vermieter den Mieter auch angeschrieben, um
ihn abzumahnen, so wie es das Gesetz verlangt (§ 543
Abs. 3 BGB).
In ihrem Beschluss vom 8.9.2010 - 15 U 53/10 (ZMR 2011, S.
121) akzeptierten die Frankfurter Richter den Charakter des
Schreibens als Abmahnung allerdings nicht. Eine Abmahnung
müsse so bestimmt sein, dass der Vertragspartner wisse,
welches Verhalten genau beanstandet und zukünftig nicht
hingenommen werde. Nur dann sei er in der Lage, die Konsequenzen
seines Verhaltens zu erkennen, dieses Verhalten abzustellen
oder aber inhaltlich die Abmahnung zurückzuweisen. Fordere
der Vermieter aber nach der Mitteilung eines vertragswidrigen
Sachverhalts den Mieter schriftlich zur Rückantwort auf,
zeige dies, dass er zunächst jedenfalls zumindest zu
einer Erörterung und möglicherweise sogar zu einer
einvernehmlichen Regelung bereit sei. Dann aber komme eine
Abmahnung nicht mit der notwendigen Eindeutigkeit zum Ausdruck.
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Bild: © Sylvia Horst |
Umstellung auf Digitalfernsehen
- Mieter zahlt
Am 30.4.2012 wird die analoge Satellitenübertragung
eingestellt und ausschließlich digitale Signale über
Satellit versendet. Davon betroffen sind alle Haushalte, die
ihren Fernseh- und Radioempfang bisher analog über Satellit
erhalten. Die Umstellung der Empfangstechnik auf digitales
Fernsehen stellt eine Modernisierungsmaßnahme
des Vermieters dar, die Grundlage einer Mieterhöhung
sein kann.
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Bild: © Sylvia Horst |
BGH: Wirtschaftlichkeit bei
Betriebskosten nach dem Betriebskostenspiegel?
Der Mieter beanstandet die Höhe der Müllgebühren,
der Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes
weise wesentlich niedrigeren Wert pro Quadratmeter hiefür
aus, der Vermieter habe daher gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot
nach § 556 Abs. 3 Satz 1 BGB verstoßen, die über
dem Betriebskostenspiegel liegenden Müllgebühren
seien mieterseits nicht geschuldet.
Dies sieht der BGH am 06.07.2011 anders (VIII ZR 340/10
in MK 2011, 183), der Betriebskostenspiegel sei im vorliegenden
Fall nicht geeignet Anhaltspunkte zu liefern,
dass der Vermieter sich unwirtschaftlich verhalten hätte.
Vielmehr ist der Mieter bei einem Einwand gegen überhöhte
Betriebskosten generell verpflichtet dies zu substantiieren
und selbst Vergleichspreise und Vergleichsangebote darzulegen.
Im vorliegenden Fall geht es außerdem um die besondere
Situation, dass Müllgebühren mit öffentlich-rechtlichem
Bescheid aufgrund gebührenrechtlicher Kalkulation
festgelegt sind. Diese Festlegung ist vom Mieter jederzeit
überprüfbar. Nur im Ausnahmefall, wenn es dem Mieter
auch nach Einsicht in die Belege und Ausschöpfen seiner
sonstigen Möglichkeiten nicht möglich ist für
einen Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot maßgebende
Tatsachen vorzutragen, kann er vom Vermieter verlangen, dass
dieser die Höhe der Kosten darlegt und beweist, sofern
er über entsprechende Kenntnis verfügt und ihm nähere
Angaben zumutbar sind.
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Bild: © Sylvia Horst |
Weihnachtliche Brandschäden durch die
„Juristenbrille“
Alle Jahre wieder kommt nicht nur das Christuskind, sondern
es ergeben sich immer wieder Brandschäden durch den falschen
Umgang mit Kerzen in Adventskränzen und Weihnachtsbäumen
sowie Sylvesterfeuerwerk. Zu beklagen sind immer wieder Sach-
und Körperschäden. Wer dafür einzustehen hat,
ist neben der Frage der Ursächlichkeit (Kausalität)
in den meisten Fällen eine Frage des Verschuldens
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Bild: © Sylvia Horst |
Silvester: Böllerverbot
Bald ist es wieder soweit: Nach den vorweihnachtlichen Tagen
besinnlicher Ruhe und den Festtagen selbst werden in der Zeit
vom 29. bis 31. Dezember des Jahres wieder Silvesterböller
über den Ladentisch gehen.
Doch Achtung:
Den Freunden der Silvesterknallerei muss bewusst sein, dass
das Abbrennen von Silvesterraketen, Knallkörpern und
anderen pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer
Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen
sowie in der Nähe von Reetdach- und Fachwerkhäusern
verboten ist.
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Bild: © Sylvia Horst |
Winterdienst: Streu- und Schneeräumpflichten
Private Grundstückseigentümer sind in vollem Umfang
für den gefahrlosen Zustand der von ihnen zu räumenden
und abzustreuenden Flächen auf ihren Grundstücken
und auch auf den davor verlaufenden Gehwegen verkehrssicherungspflichtig,
wenn die zuständige Gemeinde durch Straßenreinigungssatzung
ihre eigene Winterdienstpflicht auf die Straßenanlieger
überträgt. Das geschieht üblicherweise.
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Bild: © Sylvia Horst |
Energetische Sanierung: kein Zwang!
(ho) Stark unzufrieden zeigt sich Dr. Hans Reinold
Horst, von Haus & Grund Niedersachsen mit dem
am 6.6.2011 gefassten Kabinettsbeschluss der Bundesregierung
zur Novelle des Baugesetzbuches. Danach sollen Städte
und Gemeinden künftig Flächen als „Sanierungsgebiete
zu Klimaschutzzwecken“ ausweisen können.
Entgegen aller vorheriger staatlicher Beteuerungen könnten
Eigentümer dann gezwungen werden, in diesen Gebieten
ihre Häuser auf eigene Kosten zu sanieren,
zeigt sich Dr. Horst empört. Das gesamte bisherige Recht
und die bisherigen politischen Verlautbarungen setzen auf
Freiwilligkeit energetischer Sanierungen, nicht auf einen
Sanierungszwang und betonen die Notwendigkeit
einer wirtschaftlich für den Eigentümer als Investor
vernünftigen Baumaßnahme.
Das bisherige Energiekonzept der Bundesregierung, die Energieeinsparverordnung
2009 und vor allem das Mietrecht können mit den neuen
Plänen innerhalb der Baugesetzbuchnovelle ausgehebelt
werden, wenn dadurch jetzt Sanierungszwänge entstehen,
so Dr. Horst. Neue Probleme werden die Folge sein, so z.B.
die Frage, ob eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung
des Eigentümers zur energetischen Sanierung auch im privatrechtlichen
Vertragsverhältnis dem Mieter Rechte auf Durchführung
solcher Sanierungen oder auch Gewährleistungsrechte im
Falle unterlassener Sanierungen an die Hand geben kann. Hinzukommt
der Rückfall in die Kleinstaaterei,
wenn jede Gemeinde über den Ausweis derartiger Sanierungsgebiete
frei entscheiden kann. Auch dies ist der Förderung
des Klimaschutzes als zentrale Aufgabe mit hohem
Stellenwert abträglich, ist Dr. Horst überzeugt:
Diese Pläne des Gesetzgebers
müssen deshalb unbedingt verhindert werden, bevor wir
uns mit der Gemeinde anzulegen haben.
Weitere Informationen zum Thema „ energetische Sanierung“
erhalten Mitglieder bei ihrem Haus
& Grund Ortsverein.
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Im Nachgang
zu unserem Seminar "Wohnungseigentumsrecht, die
aktuelle Rechtsprechung"
Haus & Grund Niedersachsen stellt die Datei zur Trinkwasserverordnung
(Legionellenprüfung) zum Download zur Verfügung.
Download
Datei zur Trinkwasserverordnung >>
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Bild: © Sylvia Horst |
Anwaltskosten für Kündigung?
Mehrere Mieten sind nicht gezahlt, der Vermieter lässt
durch seinen Rechtsanwalt das Mietverhältnis kündigen
und zwar fristlos und zugleich hilfsweise fristgemäß
mit 3-Monatsfrist. Anwaltskosten will der Mieter nicht leisten,
er wendet ein, die einfache Kündigung hätte der
Vermieter auch selbst aussprechen können.
Nein, urteilt AG Ansbach am 17.08.2010 (2 C 1204/10, ZMR
2011, 642), der Mieter muss zahlen, der Vermieter
habe nicht gegen seine Schadensminderungspflicht verstoßen.
Auch wenn der Sachverhalt einfach gelagert ist, sind mit der
Kündigung einige Formalitäten zu beachten und ist
der Zugang rechtlich sicherzustellen. Der Mieter schuldet
die Anwaltskosten als Verzugskosten aus §§ 535,
280, 286 BGB.
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Bild: © Sylvia Horst |
Herbststürme – Wer zahlt?
Abgedeckte Dächer, herumfliegende Gebäudeteile,
zerschlagene Autos oder sogar verletzte Personen – das
ist häufig die Bilanz von Herbststürmen. Um Sturmschäden
wirtschaftlich abzufangen, sollten einschlägige Versicherungen
abgeschlossen werden. Denn bei Sturmschäden durch Bäume
laufen Sie als Geschädigter Gefahr, leer auszugehen.
Umgekehrt besteht für Sturmschäden durch Gebäude,
Gebäudeteile oder durch mit dem Grundstück fest
verbundene Aufbauten ein hohes Haftungsrisiko des Grundstücksnutzers
oder sonstigen Gebäudeunterhaltspflichtigen.
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Bild: © Sylvia Horst |
Herbstlaub – Achtung Haftungsgefahr
Mit dem Herbstlaub ist es im Prinzip genauso wie mit Schnee
und Eis. Mit ihm gehen Rutsch- und Sturzgefahren
einher, die sich in Unfällen mit Körper-
und Sachschäden niederschlagen können.
Damit es soweit nicht kommt, sind die Eigentümer der
jeweilig vom Laub befallenen Flächen verpflichtet Vorsorge
zu treffen. Sie haben den Fußgänger- und Fahrzeugverkehr
auf ihren Flächen zu sichern (Verkehrssicherungspflicht).
Verantwortlich ist für öffentliche Straßen
und Bürgersteige die Gemeinde, soweit es sich um Ortsstraßen
handelt.
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Bild: © Sylvia Horst |
Herbstlaub: Grundeigentümer als Büttel
der Gemeinde?
Grundsätzlich sind die Gemeinden berechtigt, durch Ortssatzung
die Straßen vor den Grundstücken bewohnter Häuser
ganz oder zum Teil bis zur Straßenmitte im Herbst wie
im Winter von den Eigentümern oder den Vermietern in
verkehrssicherem Zustand halten zu lassen. Der Bürger
muss also zum Besen greifen, auch wenn das Laub auf dem Gehweg
von Bäumen im Eigentum der Gemeinde stammt. Doch keine
Regel ohne Ausnahme.
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Dr. Rolf Kornemann |
Wer soll das bezahlen?
Nach dem jüngst veröffentlichten Mietspiegel sind
in Berlin die Mieten in den Plattenbauten um 0,7, in mittleren
Wohnlagen um 2,7 und im Segment „klassischer Altbau“
um 3,4 % jährlich gestiegen; in dieser besonders begehrten
Kategorie kletterte die Bestandsmiete auf € 5,46. Wenngleich
diese Werte im Vergleich zu anderen deutschen Ballungszentren
– vom europäischen Vergleich wie London, Zürich
oder neuerdings Jerusalem ganz zu schweigen – nach wie
vor sehr günstig sind, plant der Berliner Senat populistische
Interventionen; er will die Absicht der Bundesregierung, durch
Änderungen des Mietrechts den Investitionsattentismus
aufzulösen, unterlaufen. Nach seinen Vorstellungen sollen
die Mieterhöhungsspielräume noch weiter eingeengt
werden.
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Bild: © Sylvia Horst |
Erbausschlagung: Nicht ins eigene Fleisch
schneiden
Wer kennt das nicht? Vor Jahren gab es den letzten Kontakt
mit dem Verstorbenen. Jetzt erfährt man, dass man geerbt
hat. Man weiß, man erbt neben Vermögenswerten auch
die Schulden mit. In der Erinnerung erscheint der Verstorbene
als „Habenichts“. Deshalb vermutet man, der Nachlass
sei überschuldet.
Folgendes
ist zu beachten >>
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Bild: © Sylvia Horst |
Verbraucherinfo: Zivilprozesskosten steuerlich
absetzbar
In Abänderung seiner bisherigen Rechtsprechung hat
der Bundesfinanzhof (BFH, Urteil vom 12.05.2011 - VI R 42/10,
DStR 2011, 1308 = DB 2011, 1612) entschieden, dass die Kosten
eines Zivilprozesses unabhängig vom Gegenstand des Prozesses
als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt
werden können. Entscheidend ist aber, dass die beabsichtigte
Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht
auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Zivilprozesskosten
sind auch nur insoweit abziehbar, als sie notwendig sind und
einen angemessenen Betrag nicht überschreiten. Etwaige
Leistungen aus einer Rechtsschutzversicherung sind im Rahmen
der Vorteilsanrechnung zu berücksichtigen, so der BFH.
Leider sind dem Urteil keine Hinweise darauf zu entnehmen,
in welcher Höhe der BFH anzurechnende Zivilprozesskosten
als „angemessen“ betrachtet.
Von der Neuregelung sind auch Steuerzahler betroffen, die
in den vergangenen Jahren einen Zivilprozess vor Gericht geführt
haben.
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Bild: © Sylvia Horst |
Energetische Gebäudesanierung
Staatliche Verantwortung für eine funktionierende Wohnungswirtschaft
einfordern
Energetische Gebäudesanierung muss bezahlbar bleiben.
Der Gesetzgeber muss wirtschaftlich und rechtlich gewaltig
nachlegen, damit der Klimaschutz durch Sanierung des Immobilienbestandes
erreicht werden kann. Dies fordert der Landesverband Haus
und Grund Niedersachsen und stellt seine Vorschläge zur
wirtschaftlichen Förderung und rechtlichen Ausgestaltung
der anstehenden energetischen Gebäudesanierung vor.
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Bild: © Sylvia Horst |
Kaution: Abgeltungssteuer für angefallene
Zinsen
Auch für Zinsen aus Mietkautionskonten, die auf den
Namen des Vermieters lauten, wird Abgeltungssteuer fällig.
Das korrekte Vorgehen bei der Versteuerung von Kautionszinsen:
Der Vermieter ist Treuhänder der Kautionsmasse. Er muss
das Geld getrennt von seinem eigenen Vermögen anlegen
und zweckentsprechend verwalten.
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Bild: © Sylvia Horst |
BGH: Mietminderung auch für Betriebskosten
Ist die Mietsache mit Mängeln behaftet, kann der Mieter
die Miete nach Anzeige der Mängel anteilig mindern.
Dies gilt – so hat der Bundesgerichtshof bereits
entschieden – auch für die Betriebskosten.
Bemessungsgrundlage für die Mietminderung ist
stets die Bruttomiete einschließlich Betriebskosten.
Das bedeutet, dass bei einer Betriebskostenabrechnung die
entsprechende prozentuale Minderung gilt, die vorab nicht
berücksichtigt ist, wenn der Mieter lediglich die Nettomiete
ohne Betriebskosten minderte, urteilt der BGH (VIII ZR 223/10).
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Bild: © Sylvia Horst |
Rasen wird Wildkräuterwiese
Ohne besondere Spezifizierung, was unter Gartenpflege zu
verstehen ist, hat der Vermieter Gartenpflege
vertraglich auf seinen Mieter übertragen. Übergeben
ist die Qualität „englischer Rasen“.
Der Mieter hat zwar regelmäßig gemäht aber
eine Wildkräuterwiese entstehen lassen.
Gartenpflege sei daher vernachlässigt, sagt der Vermieter.
Nein, stellt das LG Köln fest (1 S 119/09), ohne besondere
Vereinbarung über die Art der Gartenpflege könne
der Vermieter nicht erwarten, dass der Mieter den Rasen wildkräuterfrei
halte. |
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Bild: © Sylvia Horst |
BGH: Verjährung für den Erstattungsanspruch
des Mieters aus durchgeführten Renovierungsarbeiten
(Ho) Bisher war in Rechtsprechung und Literatur streitig,
welche Verjährung für den Anspruch des Mieters auf
Ersatz von Renovierungsaufwendungen gilt. Ein solcher Anspruch
ergibt sich dann, wenn der Mieter irrig annimmt, zu Renovierungsarbeiten
verpflichtet zu sein, die ihn verpflichtende Renovierungsklausel
im Mietvertrag aber unwirksam ist. Bislang war höchstrichterlich
nicht geklärt, ob dieser Ersatzanspruch einer dreijährigen
Verjährung unterliegt oder bereits nach § 548 BGB
nach sechs Monaten seit Beendigung des Mietverhältnisses
verjährt.
Mit Urteil vom 4. Mai.2011 (Az. VIII ZR. 195/10) hat sich
der BGH der letzten Auffassung angeschlossen und bestätigt,
die in § 548 Abs. 2 BGB enthaltene Verjährungsfrist
von sechs Monaten ab Beendigung des Mietverhältnisses
gelte auch für Ersatzansprüche des Mieters wegen
Schönheitsreparaturen, die er in Unkenntnis der Unwirksamkeit
einer Renovierungsklausel durchgeführt hat. Ist der Anspruch
verjährt, so kann der Vermieter dies einem Klagebegehren
des Mieters als Einrede entgegenhalten. Er brauchte dann nicht
mehr zu zahlen.
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Bild: © Sylvia Horst |
Parabolantenne - nein danke
Mieter, die bei vorhandenem Kabelanschluss eine zusätzliche
Parabolantenne zum Empfang besonderer Programme installieren
möchten, können jetzt auf vergleichbare Progammangebote
im Internet verwiesen werden. Dies berichtet Haus und Grund
Niedersachsen unter Hinweis auf ein Urteil des Amtsgerichts
(AG) Berlin-Wedding vom 20.05.2010 (22 a C. 308/09).
Dazu Verbandsvorsitzender Dr. Hans Reinold Horst:
"Ausländischen Mietern, die einen Heimatsender
über das Internet empfangen können, muss
der Vermieter jetzt die Installation einer Parabolantenne
nicht mehr gestatten."
Baut der Mieter eigenmächtig, kann ihn der Vermieter
umgehend zur Beseitigung auffordern. Hat der Vermieter früher
die Genehmigung für eine Parabolantenne erteilt und wird
jetzt der Empfang vergleichbarer Programme auch über
Internet möglich, kann er die Genehmigung widerrufen
und ebenfalls den Abbau der Antenne verlangen, so Dr. Horst.
Ob der Mieter tatsächlich über einen Computer
verfügt, ist unbeachtlich.
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Bild: © Sylvia Horst |
Nachlese zum Landesverbandstag 2011
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Bild: © Sylvia Horst |
Energetische Sanierung: immer freiwillig?
Geschossdecken bis 31.12.2011 dämmen
Haus- und Grundeigentümerverbände und die gesamte
Wohnungswirtschaft haben bisher erfolgreich dafür gekämpft,
die energetische Sanierung von Gebäuden auf freiwilliger
Basis anzugehen und die Gebäudeeigentümer dazu nicht
gesetzlich zu verpflichten. Entgegengesetzte Vorstöße
Anfang September 2010 konnten erfolgreich abgewehrt werden:
die Bundesregierung hat sich in ihrem „Energiekonzept"
dazu bekannt, auf Sanierungszwänge zu verzichten und
auf bezahlbare freiwillige Initiativen zu setzen. Allerdings
gibt es im Energie- und Technikrecht Sanierungszwänge.
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Bild: © Sylvia Horst |
Verbraucher: Keine Benachrichtigungsgebühr
(Ho). Banken und Sparkassen dürfen keine Benachrichtigungsgebühren
von ihren Kunden wegen erfolgloser Lastschriften nehmen. Das
hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits mehrfach entschieden.
Seit dem Spätherbst 2009 gibt es aber neue Allgemeine
Geschäftsbedingungen für Banken und Sparkassen.
Sie beinhalten eine Klausel, nach der Banken und Sparkassen
zur Erhebung einer Benachrichtigungsgebühr über
erfolglose Lastschriften berechtigt sind. So steht es in den
neuen „Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift
im Einzugsermächtigungs- und Abbuchungsverfahren.“
Nichts da, sagte das Landgericht (LG) Leipzig (Urteil vom
6.12.2010 - 8 O 1140/10) auf Initiative der Verbraucherzentrale
Sachsen. Sie hatte erfolgreich dagegen geklagt, dass die Banken
wieder bis zu fünf Euro für jede zurückgegebene
Lastschrift verlangen. |
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Landesweit
neun "‚Sichere Wohnobjekte" ausgezeichnet
HANNOVER. Erstmals werden in Niedersachsen Qualitätssiegel
für sicheres Wohnen vergeben. Die Auszeichnungen gehen
an Objekte in Hannover, Nienburg, Osnabrück und Wolfsburg.
Niedersachsens Sozialstaatssekretär Heiner Pott:
„Wir machen vorbildliches Engagement sichtbar und zeichnen
die Eigentümer aus, die in technische Sicherungen, gute
Nachbarschaften und den sozialen Zusammenhalt investieren.
Sie werden ihrer Verantwortung in besonderem Maße gerecht
und sorgen für mehr Lebensqualität in Niedersachsen."
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Bild: © Sylvia Horst |
Städtebauförderung: massive Kürzungen
im Niedersachsen
Die Bundesregierung beschloss Kürzungen der Städtebauförderung
für das laufenden Haushaltsjahr. Davon ist auch Niedersachsen
hart getroffen. Das Thema war Gegenstand einer Anfrage mehrerer
Abgeordneter der SPD-Landtagsfraktion.
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Bild: © Sylvia Horst |
BVS-Richtlinie zur Berechnung von Honoraren
für Immobilienwertgutachten vorgelegt
Bundesverband öffentlich bestellter
und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger
e.V. (BVS)
legt Richtlinie zur Berechnung des Honorars für Wertermittlungsgutachten
über Immobilien vor
Die Honorare für Immobilienwertgutachten sind seit rund
eineinhalb Jahren nicht mehr in der Honorarordnung für
Architekten und Ingenieure (HOAI) erfasst, nachdem die einschlägige
Vorschrift im Zuge der letzten HOAI-Novellierung ersatzlos
gestrichen worden ist. Seitdem sind die Preise für Wertgutachten
von Immobiliensachverständigen grundsätzlich frei
verhandelbar. Die jetzt vorgelegte Honorarrichtlinie des BVS
stellt eine unverbindliche Empfehlung für BVS-Immobilienbewertungssachverständige
und ihre Auftraggeber dar. Sie wurde von den Fachbereichsleitern
Immobilienbewertung des BVS und seiner Landesverbände
erarbeitet und beschlossen.
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Bild: © Sylvia Horst |
Heizungsmodernisierung senkt Energiekosten
Sparsam heizen mit Brennwerttechnik
Effiziente Heiztechnik schont nicht nur Umwelt und Klima.
Sie dämpft auch dauerhaft die Auswirkungen von Energiepreisschwankungen.
Ein Öl-Brennwertgerät beispielsweise verbraucht
bis zu 30 Prozent weniger Heizöl als ein veralteter Standardkessel.
Wird zusätzlich einer Solarwärmeanlage eingebunden,
erhöht sich das Energieeinsparpotenzial auf 40 Prozent.
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v.l.n.r: Jan Stöver, Dr. Hans Reinold Horst, Jürgen
Stöver |
Buchholz: Jan Stöver neuer Vereinsvorsitzender
Jürgen Stöver, bisheriger Vorsitzender von Haus
& Grund Buchholz e.V., erklärte vor der gut besuchten
Jahreshauptversammlung seines Vereins am 16.03.2011, nach
nahezu vierzigjähriger Tätigkeit im Vorstand des
Vereins nicht erneut für das Amt des Vorstandsvorsitzenden
kandidieren zu wollen. Zum Nachfolger wurde Rechtsanwalt Jan
Stöver auf Vorschlag des Vorstandes von Haus & Grund
Buchholz einstimmig gewählt. In seiner Laudatio anlässlich
des Ausscheidens von Jürgen Stöver und der Übergabe
des Vereinsvorsitzes in jüngere Hände würdigte
Haus & Grund Landeschef Dr. Hans Reinold Horst das unermüdliche,
engagierte und von hoher Fachkompetenz getragene Wirken Jürgens
Stövers.
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Neuer
Kooperationspartner von Haus & Grund Niedersachsen:
PSD-Bank Hannover |
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| Die
PSD Bank Hannover eG ist eine beratende Direktbank, spezialisiert
auf Immobilienkredite.
Hervorgegangen aus dem Post-, Spar- und Darlehensverein,
arbeitet unser Unternehmen heute als moderne Direktbank mit
kostensparender Struktur, in der die ursprüngliche Philosophie
jedoch noch immer das Leitbild prägt – und Grundlage
unseres Erfolgs ist: attraktive Bankprodukte rund um Geldanlage
und Kredite zu fairen Konditionen.
Vorteile
für die Mitglieder von Haus und Grund >>
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Bild: © Sylvia Horst |
Pressemeldung:
Hartz-IV-Mieter: Renovierungskosten erstattungsfähig
Neben den Kosten für Unterkunft und Heizung können
auch Renovierungskosten durch das Job-Center zu erstatten
sein, wenn sie in angemessener Höhe tatsächlich
angefallen sind. Das soll nach dem Urteil des Landessozialgerichts
(LSG) Mecklenburg-Vorpommern vom 27.05.2010 (L 8 AS 71/08)
selbst für die Kosten einer Auszugsrenovierung gelten,
zu der sich der Mieter gegenüber dem Vermieter verpflichtet
hat. Darauf weist jetzt Haus & Grund Niedersachsen hin.
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Bild: © Sylvia Horst |
Dachlawine: AG Hannover entscheidet vermieterfreundlich
Das Amtsgericht (AG) Hannover (Urteil vom 22.09.2010 –
558 C 6674/10, ZMR 2011, S. 138) hatte über folgenden
Fall zu entscheiden: Vom Dach herabfallende Eisplatten trafen
den geparkten Pkw des Mieters und beschädigten
das Fahrzeug.
Die Besonderheit:
Der Mieter hatte den Stellplatz extra für sein Fahrzeug
angemietet, benutzte also nicht öffentlichen
Parkraum.
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Bild: © Sylvia Horst |
Mietensicherung: Niemals so wertvoll wie
heute
Die Zahl der Privatinsolvenzen stieg 2010
in Deutschland auf 7,6 Prozent. Die Insolvenzquote
liegt damit über dem europäischen Durchschnitt von
5,2 Prozent. In absoluten Zahlen macht das im Jahre 2010 140.000
Privatinsolvenzen aus. 2009 waren es 19.000 Privatinsolvenzfälle
weniger. Insgesamt sind in Deutschland 6,5 Millionen
Menschen überschuldet. Das ist etwa jeder zehnte
Erwachsene über 18 Jahre. Die größten Zuwächse
sind in der Personengruppe der 18 – 28jährigen
zu verzeichnen, Tendenz stark zunehmend.
Somit werden Mietschulden eher zu- als abnehmen.
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Auftakt 2011
Die Bauwirtschaft stabilisiert sich, der Wohnungsbau bekommt
neuen Schwung. Die Wirtschaft wächst ohne Pause. Mit
einem Wachstum von 3,6 % im Jahre 2010 erreicht sie die höchste
Zuwachsrate seit der Wiedervereinigung. Die tiefe Rezession
ist überwunden. Das Tempo des erwarteten Wirtschaftswachstums
lässt zwar innerhalb des neuen Jahres nach, doch bleibt
das Wachstum im gesamten Jahre 2011 robust.
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Senator a. D. Bernd Meyer, Verbandsdirektor des vdw Niedersachsen/Bremen
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Neunter Wohnungspolitischer Kongress in
Hannover:
Wohnen attraktiv – vom Standort zum Lebensort
Einer bereits guten Tradition folgend fand am 02.12.2010
der neunte Wohnungspolitische Kongress in Hannover unter dem
Motto „Wohnen attraktiv – vom Standort zum Lebensort“
statt. Getragen vor allem vom Niedersächsischen Sozialministerium,
der Niedersächsischen Förderbank (N- Bank) und dem
Verband der Wohnungswirtschaft Niedersachsen/Bremen (vdw)
nahmen zirka 250 Teilnehmer aus Politik, Verwaltung, Wissenschaft
und Wohnungswirtschaft an der Fachtagung im Hannoverschen
Kongresszentrum teil. In Fachforen wurden die Themen „Wohnen
im Alter“, „soziale Netzwerke als Voraussetzung
von Integration“ und „sicheres Wohnen“ behandelt.
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Bild: © Sylvia Horst |
Volksbefragung „Zensus 2011“
Wer es noch nicht vernommen hat, dem sei kundgetan:
Eine neue Volksbefragung steht ins Haus und soll Klarheit
über den Wohnungsbedarf schaffen. Natürlich gilt
das auch für unser Bundesland Niedersachsen (vergleiche
das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Zensusgesetz
2011 vom 06.10.2010, Nds. GVBl Nr. 24/2010 Seite 458). Angestoßen
wird das Ganze von der Europäischen Union. Sie plant
im Jahre 2011 eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung.
Im Einzelnen soll ermittelt werden, wie viele Menschen in
den Ländern leben, wie sie wohnen und was sie beruflich
machen.
Erhebungsstichtag soll der 09. Mai 2011 sein.
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Bild: © Sylvia Horst |
Niedersachsen: Qualitätssiegel für
„sicheres Wohnen“ eingeführt
(Ho) Unter Mitwirkung von Haus & Grund Niedersachsen
und anderer wohnungswirtschaftlicher Verbände und Institutionen
hat das Land Niedersachsen ein Qualitätssiegel
für Wohnimmobilien, insbesondere für sicheres
Wohnen, eingeführt. Ab sofort können sich private
Hauseigentümer, Eigentümergemeinschaften und Wohnungsunternehmen
in Niedersachsen um ein Zertifikat für ihre Wohnungen
und Hausanlagen bewerben. Das Qualitätssiegel zeichnet
Wohnimmobilien aus, die eine hohe Lebensqualität und
ein aktives soziales Umfeld haben.
Dazu die niedersächsische Sozialministerin Aygül
Özkan: „Menschen suchen eine verlässliche
Orientierungshilfe, wenn Sie sich für eine Investition
im Bestand- oder Neubau entscheiden“.
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Bild: © Sylvia Horst |
Abnahmeprotokoll ist bindend
Im Abnahmeprotokoll bei Rückgabe der Mietsache ist
festgehalten, dass die Immobilie in vertragsgemäßen
Zustand zurückgegeben ist. Mängel entdeckt der Vermieter
erst nach Unterzeichnung des Protokolls. Pech gehabt!
Das Amtsgericht Pfortzheim (6 C 105/09) sagt, der Vermieter
trage das Risiko unentdeckter Schäden, es sei denn es
handele sich um ganz spezielle Schäden, die niemand bei
der Begehung habe bemerken können. Sinn und Zweck des
Abnahmeprotokolls sei es den Zustand der Mietsache beweissicher
festzuhalten. |
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Bild: © Sylvia Horst |
Sind Sie (sich) noch sicher ???
Informationsveranstaltung von Haus & Grund Wolfsburg e.V.
zur Sicherheit und Gewaltprävention in Stadt- und Wohnquartieren
Schon anlässlich seiner diesjährigen Jahrestagung
behandelte Haus & Grund Niedersachsen mit Betrachtungen
und Einzelerörterungen zur Gewaltprävention und
Sicherheit in Wohn- und Stadtquartieren für Haus &
Grundeigentümer ein brennend aktuelles Thema.
Gemeinsam mit der Polizei Wolfsburg, der Berufsfeuerwehr Wolfsburg,
Haus & Grund Niedersachsen sowie den Stadtwerken Wolfsburg
AG, der Entricon, der Firma Thermat, der VGH Versicherung
und der Sparkasse Gifhorn- Wolfsburg veranstaltete Haus &
Grund Wolfsburg am 28.10.2010 eine Informationsveranstaltung
zu diesem Thema.
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Bild: © Sylvia Horst |
Energetische Gebäudesanierung –
Endlich Kurswechsel!
Na wer sagt´s denn – es geht doch! Fasst unbändig
erleichtert ist man als Vertreter der Wohnungswirtschaft geneigt,
zum jetzt bekannt gewordenen Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums
zur Neugestaltung des Mietrechts in Jubel zu verfallen. Im
Einzelnen geht es um den jetzt eingetretenen erfreulichen
Kurswechsel bei der Richtung der Bundesregierung zur Verteilung
der Kostenlast in der energetischen Gebäudesanierung:
Danach sollen Mieter und Vermieter angemessen beteiligt werden.
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Bild: © Sylvia Horst |
Kontopfändungsschutz verbessert –
Beitreibung von Mieten erschwert
Am 1. Juli 2010 ist das Gesetz zur Reform des Pfändungsschutzes
in Kraft getreten. Es regelt den Schutz von Kontenpfändungen
grundlegend neu. Damit soll Schuldnern das nötige Geld
zum Lebensunterhalt auch auf einem Girokonto pfändungsfrei
belassen werden. Im Einzelnen hat der Schuldner die Möglichkeit,
sich für sein Guthaben einen automatischen „Sockel-Pfändungs-Schutz“
zu sichern.
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Bild: © Sylvia Horst |
Patientenverfügung: Recht der Sterbehilfe
revolutioniert
(Ho) Auch nachdem nun eigene Rechtsvorschriften für
die Regelung und die Verbindlichkeit von Patientenverfügung
und Vorsorgevollmacht in das Betreuungsrecht des Bürgerlichen
Gesetzbuches mit Wirkung vom 01.09.2009 aufgenommen worden
sind, wird in der Praxis weiter um die Verbindlichkeit von
Behandlungsanordnungen oder von Untersagungen bestimmter lebenserhaltender
Maßnahmen in Patientenverfügungen erbittert gestritten.
Der Bundesgerichtshof hat nun eingegriffen und in einem Grundsatzurteil
(Urteil vom 25.06.2010- 2 StR 454/09) seine Rechtsprechung
grundsätzlich geändert. Danach ist der Abbruch
lebenserhaltender Behandlungen auf der Grundlage eines Patientenwillens
nicht mehr strafbar! Damit erteilte er einem Rechtsanwalt
Absolution, der seiner Mandantin geraten hatte, den Schlauch
für die künstliche Ernährung ihrer im Wachkoma
liegenden Mutter durchzuschneiden. Der Rechtsanwalt habe sich
deshalb keines versuchten Totschlags schuldig gemacht. Dies
gelte – so die Karlsruher Richter – jedenfalls
dann, wenn die schwerkranke Frau in den Abbruch lebenserhaltender
Maßnahmen eingewilligt habe.
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Schloß Eichholz |
Herzlichen Glückwunsch Haus & Grund
Buchholz –
Landesverband gratuliert herzlich zum 60jährigen Vereinsjubiläum
(Ho) Mit einer gut besuchten Festveranstaltung beging Haus
& Grund Buchholz in wunderschönem und sehr gut inszenierten
Ambiente in der „Empore“ sein sechzigstes
Verbandsjubiläum. Neben dem Hamburger Wirtschaftssenator
und Präses der Behörde für Wirtschaft und Arbeit
in Hamburg, Herrn Axel Gedaschko, dem Landtagsabgeordneten
Heiner Schönecke und dem Bürgermeister der Stadt
Buchholz, Wilfried Geiger, gratulierten der Aufsichtsratsvorsitzende
von Haus & Grund Niedersachsen, Dr. Jochen Rothardt, und
Verbandsvorsitzender Dr. Hans Reinold Horst herzlich
zu einer sechzigjährigen hoch beeindruckenden, professionellen
und erfolgreichen Vereinsarbeit für Haus & Grund.
Vereinsvorsitzender Jürgen Stöver nahm die Grüße
und Glückwünsche für seinen Vorstand und stellvertretend
für alle Vereinsmitglieder von Haus & Grund Buchholz
entgegen.
Den Teilnehmern der Veranstaltung wurden hoch aktuelle Informationen
zu teil. So hielt Wirtschaftssenator Gedaschko einen Vortrag
zur „Immobilienentwicklung in Hamburgs Süden“
und widmete sich insbesondere der zukünftigen Entwicklung
des Immobileinmarktes in Buchholz. Haus & Grund Landeschef
Dr. Horst ergänzte dies mit Ausführungen zur „Rolle
von Haus & Grund im Klimaschutz“. Denn
neben der Bevölkerungs- und Standortentwicklung ist die
gute energetische Situation der Immobilie zur Kundenbindung
und zur Marktfähigkeit unbedingt notwendig. Trotz hoher
sommerlicher Temperaturen trafen die Vorträge wie die
gesamte Feierstunde auf hohes Interesse der zahlreich anwesenden
Veranstaltungsteilnehmer.
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Bild: © Sylvia Horst |
Mietnomaden – Gesellschaftsphänomen
oder Randerscheinung?
(Ho) Das in den Medien verstärkt aufbereitete Thema
des „Mietnomaden“ führt für die im Einzelfall
betroffenen Vermieter zu hohen Schäden auch in Form erlittener
Mietforderungsverluste, bekleidet aber in der Kriminalrate
keinen besonders hohen Rang, noch nicht! Gleichwohl mehren
sich diese Fälle. Unter falschen Zahlungsversprechungen,
gepaart mit dem Missbrauch ihrer gesetzlichen Gegenrechte
gegen die Mietforderungen in Form von Zurückbehaltungsrechten,
Minderungsrechten und Aufrechnungsmöglichkeiten, muten
sie den Vermietern hohe Schäden bis zu Größenordnungen
von 25.000 bis 100.000 Euro und mehr zu.
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Bild: © Sylvia Horst |
Google-Street-View: Hauseigentümer wehren
sich
Der Internetkonzern Google will mit seinem Programm „Street-View“
Straßenansichten, Häuserzeilen, ganz Stadtquartiere
und Städte visualisieren und im Internet abrufbar machen.
Mit eigener gesteuerter Rundumsicht soll man sich dann in
den abfotografierten Straßen umschauen können.
Sehr früh argwöhnten wir, dass damit die Gefahr
des Missbrauchs, nämlich des Ausspähens
privater Lebensräume auch zur Vorbereitung von Eigentumsdelikten
möglich wird.
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Bild: © Sylvia Horst |
Mieterhöhung – Aber richtig
Haus & Grund bittet um Angabe von Wohnungsmieten
Wer als Vermieter die Wohnungsmiete erhöhen möchte,
muss nicht nur viele Formalien beachten, sondern sich dafür
auf ein Begründungsmittel stützen. Denn das Gesetz
gestattet die Erhöhung bis maximal zur ortsüblichen
Vergleichsmiete, wenn die dabei parallel geltende
Kappungsgrenze (Mieterhöhung um nicht
mehr als 20 Prozent der vor 3 Jahren geschuldeten Miete) beachtet
wird. Diese ortsübliche Vergleichsmiete aber muss nachgewiesen
werden. Dies kann durch 3 Vergleichswohnungen geschehen, die
sich auch im Eigentum des erhöhenden Vermieters befinden
dürfen. Dies kann aber auch durch ein teureres Sachverständigengutachten,
durch einen einfachen oder qualifizierten Mietspiegel in der
Gemeinde oder durch eine Mietdatenbank erfolgen.
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Formular
Mietkataster >>
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Bild: © Sylvia Horst |
Gaspreise:
Musterschreiben gegen Gaspreiserhöhungen:
Musterschreiben
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Bild: © Sylvia Horst |
Stadtsanierung durch BID?
Haus & Grund Niedersachsen verweist
auf Gefahren durch doppelte Kosten für Eigentümer
„BID“ steht als Kürzel für Business
Improvement Districts. Es handelt sich um eine aus dem Anglo-Amerikanischen
Raum übernommene Form der Stadtsanierung.
Gegenstand ist die Erhebung einer Zwangsabgabe von
allen Grundstückeigentümern in einem bestimmten,
räumlich abgegrenzten Bezirk durch die Stadt oder Gemeinde.
Die eingenommenen Gelder werden zu 100 % an eine private Gesellschaft
ausgeschüttet, deren Gesellschafter die betroffenen Grundeigentümer
sind. Sie können im Rahmen einiger Auflage über
das Geld verfügen.
Was kommt auf die
privaten Hauseigentümer zu? >>
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Elektronischer Gewerberaum-Mietvertrag
online
Ab sofort steht allen Mitgliedern und Kunden der elektronische
Gewerberaum-Mietvertrag unter www.hugform-niedersachsen.de
online zur Verfügung. Damit wird das landesweite Vertragsportal
pünktlich zum Jahresanfang 2006 um ein wichtiges Produkt
erweitert.
Für das Ausfüllen und Erstellen der Verträge
werden alle notwendigen Daten systematisch erfaßt und
automatisch in ein PDF-Vertragsdokument integriert, das sich
dann beliebig oft ausdrucken läßt. Bereits erstellte
Verträge sind im Archiv einsehbar und deren Daten für
neue Vertragsabschlüsse nutzbar. Zuvor erworbene und
nicht verwendete Online-Vertragsformulare werden automatisch
kostenlos aktualisiert.
Nutzen Sie diesen neuen Service von Haus & Grund Niedersachsen
und melden Sie sich kostenfrei an!
www.hugform-niedersachsen.de
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Bild: © Sylvia Horst |
Elektronische Mietverträge
Die Zukunftsweisende IT-Lösung
von Haus & Grund Niedersachsen
Haus & Grund Niedersachsen präsentiert die neue
IT-Lösung für den Bereich „Vertrags-Management“.
Ab sofort können Mitglieder und Kunden Formulare für
die Bewirtschaftung von Immobilien per Internet kaufen, ausfüllen
und die ausgefüllten Formulare verwalten.
Probieren Sie es aus – es lohnt sich!
Mitglieder aus Ortsvereinen von Haus & Grund Niedersachsen
erhalten natürlich Sonderkonditionen.
Weitere
Infos >>
Zu
den elektronischen Mietverträgen >>
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