Home     >   Service   >   WEG-Recht - aktuelle Rechtsprechung

Seminar - aktuell

Diese Veranstaltungen eignen sich als Fortbildungsveranstaltungen
für den Fachanwalt für Miet- und Wohnungsrecht.
Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebestätigung.

Wohnungseigentumsrecht
Aktuelle Rechtsprechung

„Gute Gründe für Ihre Seminarteilnahme:“
Je „produktiver“ die Gerichte sind, umso wichtiger ist es für den professionellen Verwalter von Wohnungseigentum, sich über aktuelle Rechtsmeinungen und neue Tendenzen der Rechtsprechung zu informieren. Der Bundesgerichtshof und die Landgerichte fällen derzeit fast schon im Wochentakt Entscheidungen, die wegweisend für die Beurteilung bislang ungeklärter Fragen sind, die durch die Umsetzung der Neuregelungen der WEG-Novelle aufgetreten sind. Gerade bei der Durchführung baulicher Maßnahmen und -aktuell- baulicher Veränderungen durch die Wohnungseigentümergemeinschaft, die der Verwalter zu organisieren hat, kommt es regelmäßig zum Streit über die Beschlusskompetenzen und die Frage der Kostentragung. Eine besondere Rolle spielt dabei die immer mehr in den Fokus geratene energetische Sanierung, die durch vielfältige gesetzgeberische Maßnahmen flankiert wird. Hier ist der Verwalter gefordert, rechtssicher zu beraten und zügig die richtigen Beschlüsse fassen zu lassen.

Dabei darf aber auch nicht der Blick auf die wohlverstandenen Eigeninteressen des Verwalters verlorengehen. Je vielfältiger die Anforderungen an den Verwalter sich gestalten und je intensiver der Verwalter von den Eigentümern gefordert wird, desto größeres Augenmerk ist auf die Vereinbarung einer auskömmlichen Vergütung, auch für besondere Verwalterleistungen, zu richten.

Die Seminarveranstaltung soll die Basis für zügige, vorausschauende und rechtssichere Entscheidungen des Verwalters bilden und Haftungsfälle vermeiden helfen. Neben einer fallorientierten Darstellung der einzelnen praktischen und rechtlichen Probleme und deren Lösung werden Sie über den aktuellen Stand der Rechtsprechung und der juristischen Diskussion unterrichtet.

Ein umfangreiches Teilnehmerskript mit Rechtsprechungsnachweisen und Formulierungshilfen rundet das Seminar ab.

Teilnehmerkreis

Mit unserem Seminar möchten wir die praxisorientierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Unternehmen und Verbänden der Wohnungswirtschaft, Immobilienverwalterinnen und -verwalter von Miethäusern und Wohnungseigentum, insbesondere in Banken, Sparkassen und Realkreditinstituten, Makler, die Vorstände, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sowie Rechtsberaterinnen und -berater von Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Vereinen ansprechen. Themen und Ablauf dieser Veranstaltung sind speziell auf diesen Personenkreis und dessen Wünsche abgestimmt.

Veranstaltungstermin / Veranstaltungsort:

Montag, 20. Februar 2012
Hannover, Luisenstraße 1 - 3
Kastens Hotel Luisenhof

oder

Dienstag, 21. Februar 2012
Bad Zwischenahn, Auf dem Hohen Ufer 8
Seehotel Fährhaus

Die Veranstaltungen beginnen um 09:15 Uhr und enden um 17:15 Uhr.

Referent:

Referenten:
  • Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch, Kanzlei Krall, Kalkum & Partner, Solingen

Aus dem Programm:

Wohnungseigentumsrecht - Aktuelle Rechtsprechung

  1. „Aktuelle WEG-Rechtsprechung“
    Neue Urteile und Tendenzen der Rechtsprechung
    - Was gehört jetzt zum Sonder- und was zum Gemeinschaftseigentum?
    - Kostentragung bei baulichen Veränderungen
    - Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan, Hausgeld
    - weitere Entscheidungen nach Aktualität
     
  2. „Wunschkonzert“
    Die Vergütung des Verwalters und Sonderleistungen
    - Wohnungseigentumsrechtliche Grundlagen
    - Wie vereinbare ich die gewünschte Vergütung rechtssicher?
    - Klauseln im Verwaltervertrag und das AGB-Recht
    - Stolpersteine der Beschlussfassung
     
  3. „Energetische Sanierung“
    Modernisierende Instandsetzung und Modernisierung
    - Die Modernisierungsrechtsprechung des BGH
    - Beschlusskompetenzen der Eigentümer
    - EnEV 2009, EEnG, etc.
    - Finanzierung, Gewerblichkeit und Steuern
     
  4. „Die Last mit der Instandsetzungslast“
    Vereinbarungen und Beschlüsse zur Instandhaltung und Instandsetzung
    - Mögliche Regelungen und deren Tücken
    - Probleme bei Mehrhausanlagen
    - Auswirkungen auf die Beschlusskompetenzen
    - Erstmalige ordnungsmäßige Herstellung im Streit

Gesamtleitung:

Rechtsanwalt Dr. Hans Reinold Horst, geschäftsführender Vorstand und Vorsitzender des Landesverband Haus & Grund Niedersachsen e.V.

Nähere Informationen und Anmeldung:

Landesverband Haus & Grund Niedersachsen e.V.
Frau Melanie Handt
Schützenstraße 24
30853 Langenhagen

Tel: (05 11) 97 32 97-38
Fax (05 11) 97 32 97-32

Bitte beachten Sie: Anmeldeschluss ist der 10. Februar 2012!
Anmeldung >>

Teilnehmergebühren:

Die Teilnehmergebühr beträgt

230,00 Euro (inkl. 19 % Mehrwertsteuer) für:

  • Vorstände und Geschäftsführer der dem Landesverband Haus & Grund Niedersachsen angeschlossenen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Vereine,
  • Mitglieder der dem Landesverband Haus & Grund Niedersachsen angeschlossenen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Vereine bei nachgewiesener Mitgliedschaft,

285,00 Euro (inkl. 19 % Mehrwertsteuer) für:

  • Nichtmitglieder

einschließlich Mittagessen, Pausengetränk und Seminarunterlagen.
Die Seminarunterlagen erhalten Sie am Tagungsort.

Sammelanmeldung:

Bei gleichzeitiger Sammelanmeldung von mindestens drei Teilnehmern aus demselben Unternehmen werden folgende Rabatte auf die Sammelrechnung geboten:

  • 3 - 4 Teilnehmer 10 % Ermäßigung
  • 5 und mehr Teilnehmer 15 % Ermäßigung.

Personen, die ohne Anmeldung am Tagungsort erscheinen, haben keinen Anspruch auf Teilnahme.

Anmeldeschluss mit gleichzeitigem Zahlungseingang ist der 10. Februar 2012!

Zahlungen:
Wir bitten, die Seminargebühren nach Erhalt einer gesonderten Zahlungsaufforderung zu begleichen.
Erst mit dem Eingang der Teilnehmergebühr ist Ihre Anmeldung bei uns fest gebucht.

Nichtteilnahme:
Bei Anmeldung mit und ohne Bezahlung sowie Nichtteilnahme entsteht eine Bearbeitungsgebühr in Höhe einer halben Teilnehmergebühr.
Der Rücktritt vom Vertrag ist bis zu zehn Tagen vor der Veranstaltung möglich. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von 26 € fällig. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist ihr Eingang beim Veranstalter.

Der Veranstalter behält sich vor, im Einvernehmen mit den Teilnehmern einen anderen Tagungsort als den gewünschten anzubieten.

Anmeldung >>     |    Seminarübersicht 2012>>    |    


Anbieterkennzeichnung | Impressum | Datenschutz | Disclaimer | Haftungsausschluss
Home | Kontakt | Presse