
Bild: © Sylvia Horst |
Maklercourtage
Hat ein Makler einem Kunden ein Haus vorgestellt und kommt
der Maklervertrag jedoch erst später mit einem zweiten
Makler aufgrund eines weiteren Besichtigungstermins zustande,
so steht die Provision dem ersten Makler zu, urteilt Oberlandesgericht
Bamberg (6 U 9/11). |
|

Bild: © Sylvia Horst |
Windrad auf dem Grundstück
Ein Eigentümer baut ein Kleinwindrad zur Stromerzeugung
neben seinem Haus auf ohne hierfür behördliche Baugenehmigung
einzuholen. Er meint, das Windrad sei nicht anders zu behandeln
als ein Antennenmast oder ein Fahnenmast. Dies sieht das Verwaltungsgericht
Osnabrück anders (2 A 117/10) und sagt, ein Windrad entspreche
nicht der Eigenart eines Wohngebietes und sei nicht genehmigungsfrei,
vielmehr ist behördliche Baugenehmigung
einzuholen. |
|

Bild: © Sylvia Horst |
BGH: Sohn hilft seinen Eltern – unfallversichert?
Während der Semesterferien hilft der Sohn seinen Eltern
beim Hausumbau, verletzt sich und möchte Geld von der
Unfallversicherung. Nein, sagt das Hessische Landessozialgericht
(L 3U90/09). Die Landesunfallkasse müsse nicht zahlen,
es handele sich hier um einen selbstverständlichen Hilfsdienst,
der Sohn sei kein gesetzlich unfallversicherter Arbeitnehmer.
|
|

Bild: © Sylvia Horst |
Wohnungseigentum: Vorsicht bei Sanierungsbeschlüssen
ohne Kostenobergrenze
(ho) Eine Wohnungseigentümergemeinschaft beschloss eine
Sanierungsmaßnahme. Anhand vorab beauftragter Gutachten
ging man von einem Kostenvolumen von zirka 4000 €
aus. Während der Ausführung des Sanierungsbeschlusses
vergab der Verwalter weitere Arbeiten. Schließlich kostete
die Sanierung statt 4000 € 10.000 €.
Dadurch geriet das Instandhaltungskonto der Gemeinschaft ins
minus. Der Verwalter forderte die Eigentümer auf, diesen
Betrag nachzuschießen und ihn gegenüber den bauausführenden
Unternehmern von diesem Betrag freizustellen. Die Eigentümergemeinschaft
zuckte mit den Schultern - die Sache wurde bis zum BGH durchgefochten.
Der Bundesgerichtshof (BGH) erteilte dem Verwalter
eine Absage. Denn grundsätzlich dürfen
Verwalter für die Gemeinschaft keinen Kredit aufnehmen,
wenn sie hierzu nicht per Eigentümerbeschluss extra ermächtigt
worden sind. Folglich hätte der Verwalter Aufträge
in der vergebenen Größenordnung nicht erteilen
dürfen. Dies gelte auch, wenn er aufgrund eines Eigentümerbeschlusses
gehandelt habe, der keine Obergrenze vorsehe. Selbst die sofortige
Anzeige des Verwalters, dass die Arbeiten teurer werden als
geplant, ändere daran nichts (BGH, Urteil vom 18.2.2011
- V ZR 197/10).
|
|

Bild: © Sylvia Horst |
Schadensersatz: Aufklärungspflicht
für Feuchtigkeit
Zu einem saftigen Schadensersatz wurde ein Hausverkäufer
verdonnert, der dem Käufer Feuchtigkeitsbildungen
an den Kellerwänden des verkauften Hauses verschwiegen
hatte. Der Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag nutzte
dem Verkäufer nichts. Obwohl er grundsätzlich beim
Verkauf gebrauchter Häuser im Kaufvertrag vereinbart
werden kann, ist ein solcher Haftungsausschluss unwirksam,
wenn ein Sachmangel arglistig verschwiegen wird.
Wie das Berliner Kammergericht (KG) in seinem Urteil vom
20.06.2005 - (8 U 220/04, MDR 2006, S. 20) näher ausführt,
obliegt dem Hausverkäufer gegenüber seinem Käufer
eine Aufklärungspflicht. Danach muss er einen Interessenten
über aufgetretene Feuchtigkeit in und an den Kellerwänden
aufklären, wenn er sein Haus verkaufen möchte. Dies
habe auch ungefragt zu geschehen, sofern
der Verkäufer von den Feuchtigkeitsbildungen weiß
und der Umstand für den Kaufentschluss von erheblicher
Bedeutung ist. In dem entschiedenen Fall hatte der Käufer
die Feuchtigkeitsbildungen erst nach seinem Einzug hinter
einer Ständerkonstruktion entdeckt, nachdem diese entfernt
wurde.
Freilich muss der Käufer darlegen und beweisen, dass
der Käufer die Feuchtigkeitsmängel gekannt und arglistig
verschwiegen hat. Gelingt dieser Nachweis nicht, kann sich
der Verkäufer auf den Haftungsausschluss berufen - er
ist aus der Sache raus. Deshalb ist zu empfehlen, vor
dem Erwerb möglichst mithilfe eines Bausachverständigen
die Immobilie eingehend auf Schäden und Baumängel
zu untersuchen.
|
|

Bild: © Sylvia Horst |
Erbbauzins zum Verbraucherpreisindex
Zwischen Erbbaurechtsausgeber und Erbbaunehmer ist vereinbart,
dass der Erbbauzins für das Baugrundstück an die
Nettolohnentwicklung angepasst werden kann. Diese Klausel
legt der Erbbaurechtsausgeber dahingehend aus, er könne
unter Berücksichtigung der Steigerung des Verbraucherpreisindexes
um 17 % Erbbauzins erhöhen. Dies will der Hauseigentümer
nicht hinnehmen.
AG Hannover urteilt (6 U 9/11), der Erbbaurechtsausgeber
handele nicht willkürlich, wenn er den Erbbauzins
um 17 % Steigerung des Verbraucherpreisindexes erhöht. |
|

Bild: © Sylvia Horst |
Windrad auf dem Grundstück
Ein Eigentümer baut ein Kleinwindrad zur Stromerzeugung
neben seinem Haus auf ohne hierfür behördliche Baugenehmigung
einzuholen. Er meint, das Windrad sei nicht anders zu behandeln
als ein Antennenmast oder ein Fahnenmast.
Dies sieht das Verwaltungsgericht Osnabrück anders (2
A 117/10) und sagt, ein Windrad entspreche nicht der Eigenart
eines Wohngebietes und sei nicht genehmigungsfrei, vielmehr
ist behördliche Baugenehmigung einzuholen. |
|

Bild: © Sylvia Horst |
Tür 2 cm zu niedrig
Mit 1,91 m ist die Eingangstür nur 2 cm niedriger
eingebaut als die entsprechende DIN-Norm,
die 1,93 m vorgibt. Der zu Nachbesserung aufgeforderte Unternehmer
hält dies für eine Kleinigkeit, die er nicht nachzubessern
habe.
Das sieht das LG Köln jedoch anders (37 U 57/07) und
verurteilt den Unternehmer auf 1,93 m Höhe
nachzubessern. Dies sei keine Kleinigkeit
und für einen evtl. späteren Verkauf der Immobilie
von Bedeutung, im Übrigen gehe der Trend nach Mitteilung
der Hersteller dahin, dass künftig höhere Türen
eingebaut würden. |
|

Bild: © Sylvia Horst |
Wellnessvergnügen in den eigenen vier
Wänden
Ein komfortables Badezimmer wird häufig als Ort der
Erholung und gar als temporärer Jungbrunnen geschätzt.
Damit diese Relaxzone auch für die Generation 50+ zum
„Wellness-Kurtempel“ wird, müssen allerdings
besondere Anforderungen an Sicherheit und Komfort erfüllt
sein. Die PSD Bank Hannover eG hat Tipps zusammengestellt,
wie sich das Bad mit praktischer Ausstattung zur gefahrlosen
Wohlfühl-Oase für Jung und Alt gestalten lässt.
weiter
>>
|
|

Bild: © Sylvia Horst |
BVS-Richtlinie zur Berechnung von Honoraren
für Immobilienwertgutachten vorgelegt
Bundesverband öffentlich bestellter
und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger
e.V. (BVS)
legt Richtlinie zur Berechnung des Honorars für Wertermittlungsgutachten
über Immobilien vor
Die Honorare für Immobilienwertgutachten sind seit rund
eineinhalb Jahren nicht mehr in der Honorarordnung für
Architekten und Ingenieure (HOAI) erfasst, nachdem die einschlägige
Vorschrift im Zuge der letzten HOAI-Novellierung ersatzlos
gestrichen worden ist. Seitdem sind die Preise für Wertgutachten
von Immobiliensachverständigen grundsätzlich frei
verhandelbar. Die jetzt vorgelegte Honorarrichtlinie des BVS
stellt eine unverbindliche Empfehlung für BVS-Immobilienbewertungssachverständige
und ihre Auftraggeber dar. Sie wurde von den Fachbereichsleitern
Immobilienbewertung des BVS und seiner Landesverbände
erarbeitet und beschlossen.
weiter
>>
|
|

Bild: © Sylvia Horst |
Bauträger: Beweislast für Mängelfreiheit
nach Abnahme
(Ho) Erkennt der Bauträger seine Verpflichtung zur Beseitigung
aufgelisteter Baumängel an, muss er beweisen, dass er
diese Verpflichtung erfüllt hat.
Dieses Ergebnis schrieb das Kammergericht (KG) in Berlin
einem Bauträger ins Stammbuch, der zunächst im Zusammenhang
mit der durchgeführten Bauabnahme aufgelistete Mängel
schriftlich anerkannt, danach aber nicht rechzeitig beseitigt
und im übrigen sogar bestritten hat (Urteil vom 13.08.2010
– 6 U 85/09). Das Gericht ging von einem Anerkenntnis
des Bauträgers aus. Dies verbiete es, den anerkannten
Mangel später nachfolgend wieder zu bestreiten. Dieses
Ergebnis folge unmittelbar aus den Gewährleistungsregeln
des Werkvertragsrechts. |
|

Bild: © Sylvia Horst |
Architektenhaftung: Statik war fehlerhaft
Der Architekt plant und entwirft das Gebäude vornehmlich
unter künstlerischen und gestalterischen Gesichtspunkten.
Selbstverständlich achtet er dabei auch auf die Funktionalität
für die späteren Bewohner des Hauses. Die Statik
des Hauses aber – seine Standfestigkeit – wird
vom Statiker, einem eigenen Berufszweig, berechnet. Er gibt
zum Beispiel an, wie Betondecken armiert sein müssen,
um die nötige Tragfähigkeit zu entwickeln. Er achtet
auf die Gründung des Gebäudes sowie auf Gestaltung
und Aufbau des Mauerwerks und nicht zuletzt auch auf die Konstruktion
des Dachstuhls im Hinblick auf statische Belastbarkeiten zum
Beispiel durch Schneelasten und durch Winddruck.
weiter
>>
|
|

Bild: © Sylvia Horst |
Hausverkauf: Aufklärungspflicht des
Verkäufers bei Asbest
Der Beklagte verkauft dem Kläger ein Fertighaus, in
dessen Außenfassade Asbestzementtafeln verarbeitet wurden.
Diese Tatsache war dem Verkäufer bekannt. Die Käufer
verlangen die Sanierungskosten als Schadensersatz. Der Verkäufer
behauptet, es sei ohne Belang, dass er die Asbesteigenschaft
des Hauses nicht offengelegt habe. Denn die dem Käufer
bekannte Baubeschreibung des Kaufgegenstands weist die Verwendung
von Asbestzementtafeln aus. Arglistiges Verschweigen eines
Sachmangels durch den Verkäufer sei damit nicht bewiesen.
weiter
>>
|
|

Bild: © Sylvia Horst |
Grunderwerbsteuer erhöht – Hauskauf
teurer
(Ho) Das niedersächsische Regierungskabinett hat beschlossen,
die Grunderwerbsteuer im Land ab dem 01. Januar 2011
auf 4,5 Prozent zu erhöhen. Bis zur
Föderalismusreform im Jahre 2006, die die Kompetenz zu
Steuerfestsetzungen in diesem Bereich den Ländern übertrug,
betrug die Grunderwerbsteuer einheitlich 3,5 Prozent vom Kaufpreis
eines Grundstücks.
Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt haben die Grunderwerbsteuer
bereits von 3,5 auf 4,5 Prozent erhöht.
In Schleswig-Holstein soll sie 2013 sogar 5 Prozent betragen. |
|

Bild: © Sylvia Horst |
Architektenhaftung: Grundwasserstand mit
Sicherheitszuschlag
Bereits nach einigen Jahren, nachdem das Reihenhaus errichtet
war, gab es erhebliche Wassereinbrüche im Kellerbereich
und die notwendige Abdichtung kostete den
Eigentümer 72.000,- Euro, diese fordert
er seinem Architekten zurück.
Ja, sagt das OLG Frankfurt (22 U 135/ 07), der Architekt
hätte vor Erstellen des Bauvorhabens auf den Grundwasserstand
einen Sicherheitszuschlag von 0,30 Metern einplanen müssen,
weil der Grundwasserspiegel sich in 20-30 Jahren entsprechend
ändern könne. Da der Architekt dies nicht getan
habe, sei er für den Schaden verantwortlich. |
|

Bild: © Sylvia Horst |
Grundstücksschenkung – Trotzdem
Pflichtteil!
Ein Ehepaar hat einen Sohn. Die Frau stirbt und setzt ihren
Mann zum Alleinerben ein. Der Sohn bekommt nichts. Er fordert
vom Vater seinen Pflichtteil. Der Vater schäumt. Schließlich
hat er seinem Sohn bereits vor dem Tod seiner Frau Grundstücke
im Wert von 480.000 Euro zu einem Preis von 200.000 Euro übertragen,
also in Höhe von 280.000 Euro geschenkt. Der Vater sieht
den geltend gemachten Pflichtteil als groben Undank des Sohnes
an, weshalb ein Widerruf der Schenkung gerechtfertigt sein
soll.
weiter
>>
|
|

Bild: © Sylvia Horst |
Wohnungseigentum: Drum prüfe, wer sich
- durch Kauf - ewig bindet
(Ho) Nehmen wir an, Sie kaufen eine Wohnung in einer Eigentumsanlage,
die nur teilweise über Außenbalkone verfügt.
Ihre Wohnung verfügt nicht über einen Balkon. Die
Eigentümergemeinschaft beschließt die Sanierung
der vorhandenen Balkone mit Mehrheit. Sie werden an den Kosten
beteiligt, obwohl Sie überhaupt gar keinen Balkon haben.
Wie finden Sie das?
Wahrscheinlich antworten Sie genau wie der Eigentümer,
der in diesem Fall vor Gericht zog und gegen den Sanierungsbeschluss,
vor allem aber gegen die Kostenumlage klagte. Der Fall ging
bis zum Bundesgerichtshof (BGH). Er „verdonnerte“
den balkonlosen Eigentümer zur Zahlung (Az V
ZR 114/09). Auch der Wohnungseigentümer müsse die
Balkonsanierung mitzahlen, der selbst über keinen Balkon
verfüge. Entscheidend hierfür sei, dass bei der
Sanierung die Teile des Balkons betroffen waren, die zum Gemeinschaftseigentum
gehörten. In der Teilungserklärung war festgeschrieben,
dass Instandhaltung am Gemeinschaftseigentum von der Gemeinschaft
getragen werden. Das – so der BGH – sei der Klägerin
beim Erwerb ihrer Eigentumswohnung durch Lektüre
der Teilungserklärung auch bekannt gewesen. |
|

Bild: © Sylvia Horst |
Mängel am Bauobjekt bei unverhältnismäßigen
Beseitigungskosten
Der Auftraggeber bemängelt, der Unternehmer habe statt
der in Auftrag gegebenen Stahlbetondecke eine Decke aus „Stahlbetonelementen“
eingebaut, dieser Mangel sei zu beseitigen. Der Unternehmer
weist nach, dass nachträglicher Umbau das 10-fache kostet,
aus diesem Grunde sei es nicht zumutbar, den Mangel zu beseitigen.
Das OLG Koblenz (12 U 333/06) gibt dem Unternehmer Recht,
bei unverhältnismäßig hohem Aufwand könne
nicht verlangt werden, den Mangel zu beseitigen. Im Übrigen
sei die tatsächlich durchgeführte Bauweise weitgehend
gleichwertig. |
|

Bild: © Sylvia Horst |
BGH: Kaution und Erwerberhaftung
§ 566 a BGB, der seit 1. September 2009 in das Mietrecht
eingefügt ist, sagt:
„Hat der Mieter des veräußerten Wohnraums
dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten
Sicherheit geleistet, so tritt der Erwerber in die dadurch
begründeten Rechte und Pflichten ein. Kann bei Beendigung
des Mietverhältnisses der Mieter die Sicherheit von dem
Erwerber nicht verlangen, so ist der Vermieter weiterhin zur
Rückgewähr verpflichtet“.
Nach altem Recht (§ 572 BGB a. F.) galt, dass der Erwerber
nur dann verpflichtet ist, die Kaution dem Mieter auszuhändigen,
wenn sie im vom Verkäufer ausgehändigt wird oder
wenn er gegenüber dem bisherigen Vermieter als Erwerber
die Verpflichtung zur Rückgewähr an den Mieter ausdrücklich
übernimmt. Der BGH hatte über den Fall zu entscheiden,
dass die Grundbucheintragung und damit der Eigentumserwerb
erst nach dem 1. September 2001 erfolgte und der Kaufvertrag
vor Gesetzesänderung unterzeichnet ist. Der BGH sagt
am 24.06.2009 (XII ZR 145/07 in Mk 2009, 167), dass auch für
diesen Fall das alte Recht gelte, wonach der Erwerber keine
Kaution zurückzahlen müsse, die er vom Verkäufer
nicht erhalten habe.
|
|

Bild: © Sylvia Horst |
Baumaterial genau prüfen
Bevor Baumaterialien im Haus verbaut werden, sollten sie
eingehend auf Mängel überprüft werden. Das
gilt besonders für Fliesen oder für Dachziegel.
Denn der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass Heimwerker
die Kosten für den Ausbau und den Wiedereinbau des Baumaterials
selbst tragen müssen, wenn Mängel des Baumaterials
erst nach dem Einbau festgestellt werden. (Az. VIII ZR 211/07
und VIII ZR 70/08). |
|

Bild: © Sylvia Horst |
Als Bauherr richtig versichern
Wer ein Haus baut, riskiert bisweilen finanzielle Risiken.
Dazu treten auch Sach- und Körpergefahren, die vom Grundstück,
insbesondere von der Baustelle und vom werdenden Gebäude
selbst ausgehen. Deshalb sollten zunächst die größten
Risiken über eine Versicherung abgedeckt werden.
weiter
>>
|
|

Bild: © Sylvia Horst |
Baustelle: Eltern haften für ihre Kinder
– tatsächlich?
„Eltern haften für ihre Kinder“.
So heißt es auf gelben Baustellenschildern regelmäßig.
Das stimmt aber so nicht. Denn so leicht lässt sich die
Aufsichts- und Verkehrssicherungspflicht für eine Baustelle
nicht weitergeben.
weiter
>>
|
|

Bild: © Sylvia Horst |
Heimwerkerunfälle – müssen
nicht sein
Erhebungen zufolge greift jeder 2. Deutsche in seiner Freizeit
zu Hammer oder Bohrmaschine und Kreissäge. Die Schattenseite:
Jährlich verletzten sich etwa 300.000 Heimwerker
so stark, dass ein Arztbesuch nötig wird.
Wer die folgende Grundregeln beachtet, reduziert sein eigenes
Unfallrisiko als Heimwerker.
weiter
>> |
|

Bild: © Sylvia Horst |
Gewährleistung mit unterschiedlichen
Fristen
Gewährleistungsfristen, die bei der Realisierung von
Bauvorhaben zu beachten sind, weichen oft stark voneinander
ab. Je nach Art des geschlossenen Vertrags können sie
5, 4 oder gar nur 2 Jahre betragen. Im Einzelfall
können auch längere Fristen vereinbart werden.
weiter
>>
|
|

Bild: © Sylvia Horst |
Sieben Tipps für Bauherren
Worauf warten Sie noch, verwirklichen Sie doch mit niedrigen
Zinsen ihren Traum vom eigenen Heim. Mit derartigen Schlagworten
werben Baufirmen, Makler und Kreditinstitute um die Gunst
der Kunden. Doch für den einen oder anderen Verbraucher
entwickelt sich der Traum von den eigenen vier Wänden
zu einem nicht enden wollenden Alptraum. Guter Rat kann -
meist dann, wenn man ihn zu spät einholt - teuer werden.
Hierauf
sollten Sie achten >>
Lesen Sie auch:
Hausbau: Insolvenz
und teuren Reinfällen vorbeugen >>
|
|

Bild: © Sylvia Horst |
Bauberatung von Haus & Grund Niedersachsen:
Keine Bauabnahme ohne Sachverständigen
Endlich – die eigenen vier Wände
sind fast fertig. Der Umzug drängt. Doch vor dem Einzug
müssen noch alle am Bau Beteiligten mit der Bauabnahme
einen wichtigen Meilenstein passieren. Ob Bauherren einen
Vertrag nach der VOB/B oder nach dem BGB geschlossen haben,
der Abnahme der Arbeitsleistung des Bauunternehmers gebührt
höchste Aufmerksamkeit.
Hierauf müssen
Sie achten >> |
|
Anbieterkennzeichnung
| Impressum | Datenschutz
| Disclaimer
| Haftungsausschluss
Home |
Kontakt | Presse
|
|