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Architekt muss Bauherren Schadensersatz zahlenArchitekten können zum Schadenersatz herangezogen werden, wenn die Baukosten wesentlich höher sind als vorher veranschlagt. So entschied das OLG Köln im Falle eines Bauherren, der einen Architekten mit dem kompletten Bauvorhaben einschließlich Kostenermittlung beauftragt hatte. Schließlich wurde der Bau aber um rund ein Drittel teuerer als vom Architekten veranschlagt. Der Architekt muss dem Urteil des OLG Köln (Az.: 19 U 128/06) zur Folge nun dem Bauherrn die gesamte Summe erstatten, die über den veranschlagten Kosten liegt. |
Schadensersatz: Lockere Betonklötze auf dem HofEin Grundstückseigentümer muss nicht für einen Schaden einstehen, der dadurch entstanden ist, dass Unbekannte nachts von seinem Grundstück einen lockeren Betonklotz entwendeten, ihn auf die Straße legten und dort ein Pkw mit dem Brocken kollidierte. Der Fahrer des Autos kann nach der Ansicht des AG Limburg (4 C 2124/05) nicht argumentieren, der Eigentümer des Grundstücks hätte dafür zu sorgen gehabt, dass derartige Gefahren nicht von ihm ausgingen. Eine unbefestigte Lagerung führe nicht zur Haftung des Eigentümers, wie das Gericht hervorhob. |
Bauherrenlust - NachbarsfrustSind die Vorgaben in einem Bebauungsplan eines Wohngebietes bezüglich der maximalen Gebäudehöhe zu unbestimmt, so kann sich ein Grundstückseigentümer nicht gegen die Pläne seines Nachbarn wehren, der sein Wohnhaus um eine weitere Etage aufstocken will. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Az: 10 B 1490/05). Aber: |
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