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(Uelzen) „Rechtsfragen beim Ableben einer Vertragspartei“ war das Thema des Hauptvortrages der Jahreshauptversammlung von Haus & Grund Uelzen e.V. am 05.06.2008. Als Referent konnte der Vorsitzende des Landesverbandes Haus & Grund Niedersachsen e.V., Rechtsanwalt Dr. Hans Reinold Horst, gewonnen werden. Dr. Horst ist seit vielen Jahren als Fachautor, Fachdozent und Rechtsanwalt im Miet- und Immobilienrecht, Baurecht, Nachbarrecht sowie im Erbrecht und Fragen der Vermögensnachfolge tätig und Deutschland weit bekannt. Haus & Grund Landeschef Dr. Horst unterschied in seinen Ausführungen zunächst zwischen dem Tod des Vermieters und dem Tod des Mieters. Stirbt der Vermieter, so muss sichergestellt werden, dass der Vertrag mit dem Mieter weiter reibungslos abläuft. Das betrifft insbesondere die Zahlung der Miete. Dem Mieter müsse unter Übergabe geeigneter Belege und Nachweise einwandfrei benannt werden, wer als Erbe in den Mietvertrag mit dem verstorbenen Vermieter eintrete und an wen die Miete zukünftig zu zahlen sei. Handele es sich um Erbengemeinschaften, so müsse jedes einzelne Mitglied der Erbengemeinschaft konkret benannt werden, so Dr. Horst. Mieterhöhungen müssten durch alle einzelnen Mitglieder der Erbengemeinschaft ausgesprochen werden. Dies gelte auch für Kündigungen, wie der Referent hervorhob. Besonderheiten gelten, wenn der verstorbene Vermieter Testamentsvollstreckung angeordnet habe. Während es beim Tod des Vermieters immer zu einem fortgeführten Mietvertrag mit den Erben oder mit dem Testamentsvollstrecker für die Erben komme, stelle sich die Rechtslage beim Tod des Mieters sehr viel differenzierter dar. Verbandsvorsitzender Dr. Horst: Hier kommt eine Fortsetzung des Mietvertrags mit überlebenden Mietern, sonstigen Haushaltsangehörigen oder mit dem Erben in Betracht. Die Kündigungsmöglichkeiten des Vermieters richten sich danach, welche Personengruppe den Mietvertrag fortsetzt. Wie der Referent hervorhob, bieten sich besondere Probleme in der Praxis bei unbekannt bleibenden Erben des Mieters. Hier richte sich das Interesse des Vermieters vor allem darauf, das Mietverhältnis möglichst zügig zu beenden, um Mietausfälle zu vermeiden und um schnell weiter vermieten zu können. Haus & Grund Landeschef Dr. Horst rundete seinen Vortrag mit reichen Praxistipps zur Ermittlung des Erben ab und ging dabei auch auf die Möglichkeiten einer Vertragsbeendigung in dem Falle ein, in dem der Erbe unbekannt bleibt. Im Anschluss an den Vortrag schloss sich eine lebhafte Diskussion an. Referent Dr. Hans Reinold Horst und der Vorstand von Haus & Grund Uelzen freuten sich über das rege Interesse der Zuhörer, das in vielen Einzelfragen zum Ausdruck kam. Lesen Sie auch: © Dr. Hans Reinold Horst
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