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Haus & Grund Meinersen e.V. Sonderveranstaltung - Aufklärungspflichten beim Hausverkauf 2008

(Meinersen) „Aufklärungspflichten beim Hausverkauf 2008“ war das Thema des Hauptvortrages der Sonderveranstaltung von Haus & Grund Meinersen e.V. am 26.06.2008. Als Referent konnte der Vorsitzende des Landesverbandes Haus & Grund Niedersachsen e.V., Rechtsanwalt Dr. Hans Reinold Horst, gewonnen werden. Dr. Horst ist seit vielen Jahren als Fachautor, Fachdozent und Rechtsanwalt im Immobilien- und Erbrecht tätig.

In seinem Vortrag widmete sich Haus & Grund Landeschef Dr. Horst insbesondere einzelnen Problemen im Zusammenhang mit Bauschäden, insbesondere Feuchtigkeitsschäden. Besonders thematisierte der Referent die in Kaufverträgen für gebrauchte Immobilien gebräuchliche Freizeichnungsklausel, mit der die Gewährleistungshaftung ausgeschlossen wird. Hier arbeitete der Referent heraus, dass diese Klauseln nicht greifen, wenn der Verkäufer bewusst (arglistig) über ihm bekannte Schäden hinweggetäuscht oder der beurkundende Notar nicht ausreichend über die Folgen einer solchen Gewährleistungsausschlussklausel belehrt habe.

Mit der Abwicklung verdeckter Baumängel, die sich erst später im Laufe der Nutzung des schon erworbenen Hauses zeigen, sprach der Referent einen eigenen Problemkreis an.

Aufklärungspflichten des Hausverkäufers bestehen nach Angaben von Haus & Grund Landeschef Dr. Horst aber auch in Bezug auf „liebe“ Nachbarn und im Hinblick auf Rechtsmängel, wie fehlende oder überschrittene Baugenehmigungen, die Denkmaleigenschaft und die drohende Zwangsversteigerung des Anwesens. Angeben müsse der Verkäufer auch ungefragt, ob das Kaufobjekt teilweise auf dem Nachbargrundstück erbaut wurde, wenn ihm hierüber Erkenntnisse vorliegen.

Ist ein Makler in den Verkauf eingeschaltet, dann stellt sich immer die Frage, wie Maklerangaben zur Eigenschaft der verkauften Immobilie zu bewerten sind. Hier sei immer zu fragen, ob der Makler bei Falschauskünften gegen seine eigene Sorgfaltspflicht bei der Prüfung von Angaben des Verkäufers verstoßen habe.

Haus & Grund Verbandsvorsitzender Dr. Horst rundete seinen Vortrag mit einem Blick auf den Erwerb von Eigentumswohnungen ab. Hier empfahl der Referent dringend, die bei Wohnungseigentümergemeinschaften geführten Beschlusssammlungen einzusehen. Seien diese lückenhaft oder in der Aussage falsch, dann stelle sich die Frage, wer dafür einzustehen habe, so Dr. Horst. Dies sei in erster Linie wieder der Verkäufer der Eigentumswohnung, obwohl der Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft die Beschlusssammlungen zu führen habe.

Im Anschluss an den Vortrag schloss sich eine lebhafte Diskussion an. Referent Dr. Hans Reinold Horst und der Vorstand von Haus & Grund Meinersen freuten sich über das rege Interesse der Zuhörer, das in vielen Einzelfragen zum Ausdruck kam.

© Dr. Hans Reinold Horst
2008

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