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Sicherung und Beitreibung von Mietforderungen
Haus & Grund Braunschweig hilft Vermietern in Not

(Braunschweig) „Sicherung und Beitreibung von Mietforderungen“ war das Thema eines Vortragsabends von Haus & Grund Braunschweig. Dort erhielten Vermieter, die bislang wegen immer schlechter werdender Zahlungsmoral ihrer Mieter von hohen Mietaußenständen gebeutelt werden, eine Fülle von wertvollen Tipps und Anregungen, wie sie dennoch zu ihrem Geld kommen.

Als Referenten präsentierte Haus & Grund Braunschweig den Vorsitzenden des Landesverbandes Haus & Grund Niedersachsen, Rechtsanwalt Dr. Hans Reinold Horst. Dr. Horst ist seit vielen Jahren als Fachautor, Fachdozent und Rechtsanwalt im Mietrecht tätig. Dr. Horst betonte, dass die schlechter werdende Zahlungsmoral durchaus nicht nur subjektive Gründe wie zum Beispiel Verärgerung über den Verlauf des Mietverhältnisses, Zahlungsunwilligkeiten u. a. habe. In den weitaus häufigeren Fällen seien objektive Gründe wie zum Beispiel der Verlust des Arbeitsplatzes, Krankheiten, Ehescheidungen und sonstige Wechselfälle des Lebens Ursachen für eintretende Mietrückstände. Dies gelte für ganz Deutschland.

Auf diese wirtschaftlich besorgniserregende Entwicklung gerade für private Vermieter hat Haus & Grund mit der genannten Vortragsveranstaltung reagiert.

Hier die wichtigsten Tipps:

  • Schon vor dem Abschluss des Mietvertrags ist der spätere Mieter mit Bedacht auszuwählen und im Hinblick auf seine Bonität zu überprüfen.
  • Gerade bei höherwertigen Objekten ist die notarielle Beurkundung des Mietvertrages mit Zwangsvollstreckungsunterwerfungsklauseln zu empfehlen.
  • Inhaltlich wurde zur Gestaltung des Mietvertrages vor allem auf die Notwendigkeit eines persönlich haftenden Mieters bei Firmenvermietungen und auf die immer unverzichtbare Mietkaution hingewiesen.
  • Kommt es zu Mietrückständen im laufenden Mietverhältnis, ist die Ursache möglichst schnell und lückenlos mit dem Mieter zu klären.
  • Neben der sofortigen schriftlichen Aufforderung zur Mietzahlung sind Abmahnungen und bei gravierenderen Rückständen auch Kündigungen wegen Zahlungsverzugs notwendig.

Häufig lohne es auch, so Haus & Grund-Landeschef Dr. Horst, das Sozialamt einzuschalten. Neben dem Mieter und dem Sozialamt können sich Vermieter auch mit ihren Mietforderungen an - bereits ausgezogene – Mitmieter, an für den Mieter unterhaltspflichtige Personen und an Bürgen halten.

Bei Vermietung von Gewerbe- und Geschäftsräumen an Firmen lohnt es häufig auch, die Gesellschaftsverhältnisse unter die Lupe zu nehmen. Neben der Firma kommt auch - selbst bei Kapitalgesellschaften - im Einzelfall eine persönliche Haftung des Gesellschafters für Mietschulden der Gesellschaft in Betracht.

Nähere Informationen zum Thema bietet Haus & Grund Braunschweig für seine Mitglieder in persönlicher Einzelberatung an.

© Dr. Hans Reinold Horst
2008

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