
Inge Schnabel,
Vorsitzende Haus & Grund Rodenberg |
Wirksamkeit von Renovierungsklauseln
Anlässlich der Jahreshauptversammlung von Haus & Grund
Rodenberg am 15.02.2007 im Hotel Stockholm informierte der Verbandsvorsitzende
von Haus & Grund Niedersachsen, Dr. Hans Reinold Horst, unter
Einbezug des aktuellen Urteils des Bundesgerichtshofs vom 18.10.2006
über die inzwischen reich ergangene Rechtsprechung zur Wirksamkeit
wohnungsmietvertraglicher Renovierungsklauseln.
Dr. Horst hielt fest, dass Renovierungsarbeiten zwar weiterhin
vertraglich auf den Wohnungsmieter überwälzt werden können,
dies jedoch nur noch mit „weichen“ Fristenplänen
zulässig sei, die neben dem Zeitablauf auch auf den tatsächlich
eingetretenen Renovierungsbedarf der Wohnung abstellen. Außerdem
seien Klauseln nicht mehr zulässig, die ohne Rücksicht
auf einen tatsächlich eingetretenen Renovierungsbedarf und
ohne Rücksicht auf Renovierungsfristen den Mieter grundsätzlich
und immer bei Ende des Mietverhältnisses zur Renovierung verpflichteten.
Aus diesen Feststellungen wurden Hinweise zum taktisch richtigen
Vorgehen bei Problemen mit Renovierungsarbeiten entwickelt.
Vor allem wies Haus & Grund Landesvorsitzender Dr. Horst auf
die Möglichkeit einer Mieterhöhung im Falle unwirksamer
Renovierungsklauseln in Altverträgen hin. Die an den Vortrag
sich anschließende rege Diskussion zeigte, dass die Veranstaltung
bei den Zuhörern regen Anklang fand.
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