Hauptvortrag: Den Staat enterben - Bundesbürger
verschenken jährlich 1,5 Milliarden Euro an Erbschaftsteuern
Das private Vermögen der Bundesbürger beträgt inzwischen
mehr als 2 Billionen Euro. Davon werden jedes Jahr 200 Milliarden
Euro vererbt oder verschenkt. Das Finanzamt hält dabei kräftig
die Hand auf. Der Staat streicht allein alljährlich rund 3
Milliarden Euro an Erbschaftsteuern ein.
Davon lässt sich durch eine individuelle effiziente und intelligente
Planung der Vermögensnachfolge rund die Hälfte sparen.
Darauf wies der Verbandsvorsitzende von Haus & Grund Niedersachsen,
Rechtsanwalt Dr. Hans Reinold Horst, anlässlich der Jahreshauptversammlung
von Haus & Grund Alfeld hin.
Dr. Horst: „Das Thema wird ganz aktuell wegen der am
31. Januar 2007 bekannt gewordenen Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaft- und Schenkungsteuer
heiß gekocht.“
Der Gesetzgeber sei aufgerufen, neue Regelungen zu treffen. Bis
dahin gelte das bisherige Recht weiter. Deshalb, so der Verbandsvorsitzende,
sei noch im Jahre 2007 darüber nachzudenken,
ob man Grundvermögen nach der derzeitig noch gültigen
Rechtslage im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht noch zu
Lebzeiten auf seine Abkömmlinge überträgt.
Gleichzeitig warnte Dr. Horst jedoch vor übertriebener Hast.
In jedem Fall sei sicherzustellen, dass die übertragenden Eltern
an ihrem Lebensabend auch nach Wegschenkung ihres Immobilienvermögens
wirtschaftlich und sozial bestens gesichert sind. Dies könne
durch eine individuelle Gestaltung des Übertragungsvertrags
gewährleistet werden.
In seinem Vortrag ging Dr. Horst im einzelnen auf die vertraglich
regelbaren Möglichkeiten zur Absicherung der Eltern ein. Bei
einer vorweggenommenen Übertragung von Grundbesitz auf die
Abkömmlinge schon zu Lebzeiten sei es angezeigt, Steuerfreibeträge
mehrfach auszunutzen. Denn die Freibeträge gelten
von jedem Elternteil zu jedem Erben/Beschenkten getrennt und zwar
sowohl beim Erbfall als auch bei Schenkungen. Bei Schenkungen können
sie darüber hinaus alle 10 Jahre erneut in Anspruch genommen
werden.
Zu einer optimalen Gestaltungsform, so Dr. Horst, ließe sich
am ehesten finden, wenn neben dem beurkundenden Notar auch ein Steuerberater
die Entwicklung des Vertrags fachlich begleiten würde. Vor
allem verwies Verbandsvorsitzender Dr. Horst auf die kompetente
und günstige Beratung, die Haus & Grund für seine
Mitglieder anbietet.
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