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Jahreshauptversammlung bei Haus & Grund Gehrden, Ronnenberg und Umgebung

Carsten Becker - Copyright Sylvia Horst
RA Carsten Becker, Vorsitzender Haus & Grund Gerden, Ronnenberg und Umg. eröffnet die Jahreshauptversammlung
Den Staat enterben - Bundesbürger verschenken jährlich 1,5 Milliarden Euro an Erbschaftsteuern

(Gehrden) Das private Vermögen der Bundesbürger beträgt inzwischen mehr als 2 Billionen Euro. Davon werden jedes Jahr 200 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt. Das Finanzamt hält dabei kräftig die Hand auf. Der Staat streicht allein alljährlich rund 3 Milliarden Euro an Erbschaftsteuern ein. Davon lässt sich durch eine individuelle effiziente und intelligente Planung der Vermögensnachfolge rund die Hälfte sparen. Darauf wies der Verbandsvorsitzende von Haus & Grund Niedersachsen, Rechtsanwalt Dr. Hans Reinold Horst, anlässlich der Jahreshauptversammlung von Haus & Grund Gehrden hin.

Dr. Horst:
„Das Thema wird ganz aktuell wegen der am 31. Januar 2007 bekannt gewordenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaft- und Schenkungsteuer heiß gekocht.“

Der Gesetzgeber sei aufgerufen, neue Regelungen zu treffen. Bis dahin gelte das bisherige Recht weiter. Deshalb, so der Verbandsvorsitzende, sei noch im Jahre 2007 darüber nachzudenken, ob man Grundvermögen nach der derzeitig noch gültigen Rechtslage im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht noch zu Lebzeiten auf seine Abkömmlinge überträgt.

Gleichzeitig warnte Dr. Horst jedoch vor übertriebener Hast. In jedem Fall sei sicherzustellen, dass die übertragenden Eltern an ihrem Lebensabend auch nach Wegschenkung ihres Immobilienvermögens wirtschaftlich und sozial bestens gesichert sind. Dies könne durch eine individuelle Gestaltung des Übertragungsvertrags gewährleistet werden. In seinem Vortrag ging Dr. Horst im einzelnen auf die vertraglich regelbaren Möglichkeiten zur Absicherung der Eltern ein.

Bei einer vorweggenommenen Übertragung von Grundbesitz auf die Abkömmlinge schon zu Lebzeiten sei es angezeigt, Steuerfreibeträge mehrfach auszunutzen. Denn die Freibeträge gelten von jedem Elternteil zu jedem Erben/Beschenkten getrennt und zwar sowohl beim Erbfall als auch bei Schenkungen. Bei Schenkungen können sie darüber hinaus alle 10 Jahre erneut in Anspruch genommen werden. Zu einer optimalen Gestaltungsform, so Dr. Horst, ließe sich am ehesten finden, wenn neben dem beurkundenden Notar auch ein Steuerberater die Entwicklung des Vertrags fachlich begleiten würde. Vor allem verwies Verbandsvorsitzender Dr. Horst auf die kompetente und günstige Beratung, die Haus & Grund Gehrden für seine Mitglieder anbietet.

© Haus & Grund Niedersachsen

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