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(Ho) Zu einer Sonderveranstaltung über die Wirksamkeit wohnungsvertraglicher Renovierungsklauseln lud Haus & Grund Meinersen am 28.06.2006 in das Gasthaus Heinrich Niebuhr ein. Verbandsvorsitzender Dr. Hans Reinold Horst informierte dort unter Einbezug des aktuellen Urteils des Bundesgerichtshofs vom 26.04.2006 über die inzwischen reich ergangene Rechtsprechung zur Wirksamkeit wohnungsmietvertraglicher Renovierungsklauseln. Dr. Horst hielt fest, dass Renovierungsarbeiten zwar weiterhin vertraglich auf den Wohnungsmieter überwälzt werden können, dies jedoch nur noch mit „weichen“ Fristenplänen zulässig sei, die neben dem Zeitablauf auch auf den tatsächlich eingetretenen Renovierungsbedarf der Wohnung abstellen. Außerdem seien Klauseln nicht mehr zulässig, die ohne Rücksicht auf einen tatsächlich eingetretenen Renovierungsbedarf und ohne Rücksicht auf Renovierungsfristen den Mieter grundsätzlich und immer bei Ende des Mietverhältnisses zur Renovierung Verpflichteten. Aus diesen Feststellungen wurden Hinweise zum taktisch richtigen Vorgehen bei Problemen mit Renovierungsarbeiten entwickelt. Vor allem wies Haus & Grund Landesvorsitzender Dr. Horst auf die Möglichkeit einer Mieterhöhung im Falle unwirksamer Renovierungsklauseln in Altverträgen hin. Die an den Vortrag sich anschließende rege Diskussion zeigte, dass die Veranstaltung bei den Zuhörern regen Anklang fand. Weitere Informationen zum Thema: © Haus & Grund Niedersachsen |
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