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Dieses Gesetz schützt vor der Diskriminierung im Vertragsrecht wegen
Als Referenten präsentierte Haus & Grund Buxtehude e. V. den Vorsitzenden des Landesverbandes Haus & Grund Niedersachsen, Rechtsanwalt Dr. Hans Reinold Horst. Dr. Horst ist seit vielen Jahren als Fachautor, Fachdozent und Rechtsanwalt im Miet- und Immobilienrecht, Baurecht, Nachbarrecht sowie im Erbrecht und Fragen der Vermögensnachfolge tätig und Deutschland weit bekannt. In seinem Vortrag widmete sich der Landeschef von Haus & Grund Niedersachsen insbesondere den europarechtlichen Hintergründen des neuen Gesetzes sowie seiner Auswirkung auf Mietverhältnisse bei der Vertragsverhandlung, beim Abschluss sowie bei der Durchführung, Beendigung und Abwicklung von Mietverhältnissen. Besondere Aufmerksamkeit legte der Referent dabei auf die speziell geregelte Beweislast und auf die gesetzlichen Rechtsfolgen. Auf dieser Basis zeigte Dr. Horst Lösungsmöglichkeiten auf, um sich vom allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu lösen. Breiten Raum widmete der Referent den daraus folgenden Tipps zur Vermietung. Mit Betrachtungen zur Rechtsschutzversicherung rundete Haus & Grund Verbandsvorsitzender Dr. Horst seine Darlegungen ab. An den mit großer Aufmerksamkeit verfolgten Vortrag schloss sich eine lebhafte Diskussion an. Mehr über Haus & Grund Buxtehude unter: >> www.haus-und-grund-buxtehude.de << © Haus & Grund Niedersachsen |
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