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Als Referenten präsentierte Haus & Grund Bad Lauterberg den Vorsitzenden des Landesverbandes Haus & Grund Niedersachsen, Rechtsanwalt Dr. Hans Reinold Horst. Dr. Horst ist seit vielen Jahren als Fachautor, Fachdozent und Rechtsanwalt im Miet- und Immobilienrecht, Erbrecht und Fragen der Vermögensnachfolge, Nachbarrecht und Baurecht tätig und Deutschland weit bekannt. In seinem Vortrag widmete sich der Landeschef von Haus & Grund Niedersachsen insbesondere den Anzeichen drohender Insolvenz beim Vertragspartner sowie dem daraus gebotenen taktischen Vorgehen des Vermieters. Innerhalb des breit erörterten Komplexes der Mietensicherung ging der Referent auch auf die Haftung des Insolvenzverwalters ein und zeigte den richtigen Umgang mit dem Sozialhilfeträger in „Hartz IV-Fällen“ auf. Die Möglichkeiten der Mietensicherung bewertete Verbandsvorsitzender Dr. Horst als völlig unzureichend. Mit dem geltenden Recht könne ein gerechter Ausgleich der Interessen von Mieter und Vermieter nicht erreicht werden. Deshalb habe der Landesverband Haus & Grund Niedersachsen der Niedersächsischen Justizministerin und Vertreterin des Landes Niedersachsen im Bundesrat, Frau Elisabeth Heister Neumann, MdL, Ende des Jahres 2005 einen Entwurf des Gesetzes zur Sicherung der Wohnungsmieten – Mietensicherungsgesetz – vorgelegt. Mit Frontmann Dr. Hans Reinold Horst an der Spitze verfolgt Haus & Grund Niedersachsen damit das Ziel, den Entwurf in das Gesetzgebungsverfahrein einzubringen, um den finanziell stark gebeutelten Vermietern Erleichterung zu verschaffen. An den mit großer Aufmerksamkeit verfolgten Vortrag schloss sich eine lebhafte Diskussion zu kaufmännischen und rechtlichen Fragen an. © Haus & Grund Niedersachsen |
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