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| Seit dem 4. Januar 2003 ist die EU-Gebäuderichtlinie in Kraft. Sie dient der Umsetzung der 1997 in Kyoto getroffenen Vereinbarungen zur Reduzierung des weltweiten Ausstoßes von Treibhausgasen in europäisches Recht. Die EU-Richtlinie gibt vor, dass ab dem 4. Januar 2006 ein Energiepass von Hauseigentümern vorgelegt werden muss, der Heiz- und Warmwasserkosten von Gebäuden sowie den Zustand der Gebäudehülle transparent darstellt. Dadurch sollen Mieter und Käufer umfassend Auskunft über den Energiebedarf der Immobilie erhalten. Die „Energieeffizienzklasse“ soll dokumentiert werden. Der „Energiepass“
wird nicht nur für Neubauten, Zu diesem Thema veranstalteten Haus & Grund Niedersachsen und Haus & Grund Wolfsburg am 22. September 2005 mit dem Wolfsburger Energietag eine Fachtagung mit einem bunten Strauß von Informationen zum Energiepass. Im Zentrum der gutbesuchten Veranstaltung standen vier Vorträge.
Die Veranstalter Kurt Karlisch, 1. Vorsitzender Haus
& Grund Wolfsburg, und Haus & Grund Landeschef Dr. Hans Reinold Horst
zeigten sich von der Resonanz aus Politik, Öffentlichkeit und anwesenden
Haus & Grund Dielegationen aus allen Landesteilen vor einem prallgefüllten
Saal begeistert. In ihren Grußwort lobten Anneliese Zachow, umweltpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion und Uwe Harden, wohnungsbaupolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, die abgerundete und fachlich aus mehreren Richtungen dargestellte Aufklärung und Information zu einem besonders bedeutsamen umweltpolitischen Thema durch Haus & Grund Niedersachsen. Haus & Grund Landeschef Dr. Horst: Grundsätzlich fiel der Tenor zum Gebäudeenergiepass positiv aus. Er zeige ein Stück Verbraucherschutz, solle er doch angehende Mieter oder Käufer der Immobilie vor Vertragsabschluss über die Energiebilanz des Hauses informieren. Eigentümern und Vermietern, die in die energetische Sanierung ihres Gebäudes investiert haben, ermögliche der Pass, sich am Markt gegenüber Mitbewerbern zu profilieren. Der geringe Energieverbrauch werde zukünftig den Wert einer Immobilie steigern. Der Mieter könne durch eine Modernisierungs-Mieterhöhung an den Baukosten und an den Erstellungskosten des Gebäudepasses beteiligt werden. Allerdings gab es auch durchaus kritische Anmerkungen.
Kritisch angemerkt wurde auch, dass der Energiepass zwar ein umweltpolitisches Ziel im Allgemeinwohl verfolge, aber wiederum nur zu Lasten einer einzigen Bevölkerungsgruppe gehe, der selbst nutzenden Gebäudeeigentümer. Weiter wurden zur Klarstellung Rechtsvorschriften gefordert, den Mieter angemessen an den Kosten zu beteiligen. Schließlich heize er seine Wohnung mit einer Emissionsfolge ja ebenso. Für den, der sich weiter zu den Vorträgen informieren möchte, hier noch einmal die Adressen unserer Partner, denen wir an dieser Stelle noch einmal sehr herzlich danken möchten.
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