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der Versammlung am 02. Juni 2004 im Hotel Allegro Langenhagen wurde der
bisherige Vorstand mit Dieter Nebel (Seelze-Letter), Karin Hacker-Bade
(Springe), Reinhold Nölkenbockhoff (Osnabrück) und Jörg-Utz
Hapke (Goslar) bestätigt.
Weiterhin ist Verbandsvorsitzender Rechtsanwalt
Dr. Hans Reinold Horst (Langenhagen) satzungsgemäß Vorstandsmitglied.
Nebel berichtete über die wohnungswirtschaftliche
Situation und die steuerlichen Änderungen der letzten Jahre.
Geschäftsführer Jürgen
Lindner – Justitiar beim Landesverband Haus & Grund Niedersachsen
– referierte über „Steueränderungen 2004 für
private Vermieter und Eigennutzer“, u. a. über die „verbilligten
Mietverhältnisse“ und Werbungskostenabzug.
Gegenüber Verwandten werde oftmals eine gegenüber der ortsüblichen
Miete verbilligte Miete gewährt, erklärt Lindner. Dies sei auch
zulässig und könne vom Finanzamt nicht beanstandet werden. Lediglich
bei der Frage des Werbungskostenabzuges komme das Finanzamt ins Spiel.
In 2003 seien 100 % Werbungskostenabzug zulässig gewesen, wenn 50
% oder mehr als die ortsübliche Miete im verbilligten Mietverhältnis
verlangt wurde. Liege der Wert darunter, könne nur die Abschreibung
prozentual zur Entgeltlichkeit erfolgen, Beispiel: Bei 2,00 Euro gezahlter
Miete gegenüber ortsüblichen 4,50 Euro pro m², können
20/45tel der Werbungskosten abgeschrieben werden. Ab 2004 muss die Miete
mindestens 56 % betragen, um voll abschreiben zu können, § 21
Abs. 2 Einkommensteuergesetz. Allerdings fordert der Bundesfinanzhof (05.11.2002,
IX R 48/01 in Bundessteuerblatt 2003 II, Seite 646 in Verbindung mit BMF-Schreiben
vom 29.07.2003) bei einer Miete zwischen 56 % und 75 % zusätzlich
die Gewinnerzielungsabsicht mit einer Überschussprognose nachzuweisen,
um 100 % abzuschreiben, erklärte Lindner. Hierfür sei es notwendig
die Mieteinnahmen der letzten 5 Jahre abzüglich Werbungskosten darzustellen.
Notwendig sei ein Überschuss der Mieteinnahmen gegenüber den
Ausgaben. Zu den Abzugsposten zählen Gebäude – AfA, Schuldzinsen,
Erhaltungsaufwand, Betriebkosten, Verwaltungskosten.
Lindner erläutert ferner den größeren Erhaltungsaufwand
nach § 82 b Einkommensteuerdurchführungsverordnung. Nach dem
Haushaltsbegleitgesetz 2004 sei es wieder möglich die Kosten über
5 Jahre zu verteilen, wie vor 1999. Vorraussetzung sei aber, dass Erhaltungsmaßnahmen
nach dem 31.12.2003 fertiggestellt seien und überwiegend Wohnzwecken
dienten, also die Wohnfläche größer sei als die Hälfte
der gesamten Nutzfläche.
Haus & Grund Mitglied Architektin
Renate Netter, Liebermannstr. 1, 30625 Hannover, Tel.: 0511/556066 stellte
den Service für die Haus & Grund Mitglieder gemäß
ihrem Kooperationsvertrag mit dem Landesverband Haus & Grund Niedersachsen
dar.
Zu Kassenprüfern gewählt wurden
Bankdirektor i.R. Günter Fierenz (Holzminden) und Rechtsanwalt Dipl.-Kfm.
Günter Waje (Hannover).
©
Haus & Grund Niedersachsen
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