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Jahreshauptversammlung vom
Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein in Niedersachsen

In der Versammlung am 02. Juni 2004 im Hotel Allegro Langenhagen wurde der bisherige Vorstand mit Dieter Nebel (Seelze-Letter), Karin Hacker-Bade (Springe), Reinhold Nölkenbockhoff (Osnabrück) und Jörg-Utz Hapke (Goslar) bestätigt.

Weiterhin ist Verbandsvorsitzender Rechtsanwalt Dr. Hans Reinold Horst (Langenhagen) satzungsgemäß Vorstandsmitglied.

Nebel berichtete über die wohnungswirtschaftliche Situation und die steuerlichen Änderungen der letzten Jahre.

Geschäftsführer Jürgen Lindner – Justitiar beim Landesverband Haus & Grund Niedersachsen – referierte über „Steueränderungen 2004 für private Vermieter und Eigennutzer“, u. a. über die „verbilligten Mietverhältnisse“ und Werbungskostenabzug.
Gegenüber Verwandten werde oftmals eine gegenüber der ortsüblichen Miete verbilligte Miete gewährt, erklärt Lindner. Dies sei auch zulässig und könne vom Finanzamt nicht beanstandet werden. Lediglich bei der Frage des Werbungskostenabzuges komme das Finanzamt ins Spiel. In 2003 seien 100 % Werbungskostenabzug zulässig gewesen, wenn 50 % oder mehr als die ortsübliche Miete im verbilligten Mietverhältnis verlangt wurde. Liege der Wert darunter, könne nur die Abschreibung prozentual zur Entgeltlichkeit erfolgen, Beispiel: Bei 2,00 Euro gezahlter Miete gegenüber ortsüblichen 4,50 Euro pro m², können 20/45tel der Werbungskosten abgeschrieben werden. Ab 2004 muss die Miete mindestens 56 % betragen, um voll abschreiben zu können, § 21 Abs. 2 Einkommensteuergesetz. Allerdings fordert der Bundesfinanzhof (05.11.2002, IX R 48/01 in Bundessteuerblatt 2003 II, Seite 646 in Verbindung mit BMF-Schreiben vom 29.07.2003) bei einer Miete zwischen 56 % und 75 % zusätzlich die Gewinnerzielungsabsicht mit einer Überschussprognose nachzuweisen, um 100 % abzuschreiben, erklärte Lindner. Hierfür sei es notwendig die Mieteinnahmen der letzten 5 Jahre abzüglich Werbungskosten darzustellen. Notwendig sei ein Überschuss der Mieteinnahmen gegenüber den Ausgaben. Zu den Abzugsposten zählen Gebäude – AfA, Schuldzinsen, Erhaltungsaufwand, Betriebkosten, Verwaltungskosten.
Lindner erläutert ferner den größeren Erhaltungsaufwand nach § 82 b Einkommensteuerdurchführungsverordnung. Nach dem Haushaltsbegleitgesetz 2004 sei es wieder möglich die Kosten über 5 Jahre zu verteilen, wie vor 1999. Vorraussetzung sei aber, dass Erhaltungsmaßnahmen nach dem 31.12.2003 fertiggestellt seien und überwiegend Wohnzwecken dienten, also die Wohnfläche größer sei als die Hälfte der gesamten Nutzfläche.

Haus & Grund Mitglied Architektin Renate Netter, Liebermannstr. 1, 30625 Hannover, Tel.: 0511/556066 stellte den Service für die Haus & Grund Mitglieder gemäß ihrem Kooperationsvertrag mit dem Landesverband Haus & Grund Niedersachsen dar.

Zu Kassenprüfern gewählt wurden Bankdirektor i.R. Günter Fierenz (Holzminden) und Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Günter Waje (Hannover).

© Haus & Grund Niedersachsen

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