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Haus & Grund Niedersachsen bei Haus & Grund Duderstadt

Jahreshauptversammlung bei Haus & Grund Duderstadt

Aus Anlass der Jahreshauptversammlung von Haus & Grund Duderstadt am 30. Juli 2004 in der Gaststätte Schützenhaus informierten sich die Vereinsmitglieder und Gäste über Erben und vererben und damit verbundene steuerliche Aspekte.

Haus & Grund Vorsitzender Hermann Vorwald begrüßt hierzu Jürgen Lindner, Justitiar von Haus & Grund Niedersachsen, der die gesetzlichen Erbfolgen die Besteuerung für das Grundvermögen darlegte.

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer sei im Rahmen des Jahressteuergesetzes 1997 rückwirkend seit Januar 1996 in Kraft. Grundsätzlich bleibe die für die Besteuerung maßgebliche Einheitsbewertung von 1964 mit einem pauschalen Zuschlag von 40% seit 1974 maßgeblich. Lediglich im sogenannten Bedarfsfall, das heißt im Erb- oder Schenkungsfall, erfolge eine Neubewertung. Lindner erklärt, die derzeitige Bewertung richte sich nach der durchschnittlichen Miete ohne Betriebskosten der letzten drei Jahre multipliziert mit einem für alle Häuser einheitlichen Vervielfältiger von 12,5. Von dem Ergebnis sei ein Wertabzug um 0,5% jährlich wegen des Gebäudealters festgelegt, maximal jedoch 25%. Von dem sich dann ergebenden Wert seien Freibeträge abzuziehen und vom verbleibenden Saldo die Steuer von je nach Steuerklasse und Steuerprogression zu berechnen. Für Ehegatten, Kinder, Enkelinder gelte ein Steuersatz von 7 % bis 30 % und für Geschwister, Neffen, Nichten, Schwiegereltern und geschiedene Ehegatten von 12 % bis 40 %. Alle übrigen Erwerber müssten 17 % bis 50 % Steuern zahlen.

Durch die Freibeträge von 307.000 EUR für Ehegatten und 205.000 € für Kinder sowie 51.200 EUR für Enkelkinder sei allerdings das durchschnittliche 1- und 2-Familienhaus steuerfrei, betont der Justitiar von Haus & Grund. Seien Kinder verstorben, so rückten die Enkelkinder nach und hätten wie Kinder des Erblassers 205.000 EUR frei. Demgegenüber müssten sich Geschwister und geschiedene Ehegatten mit 10.300 EUR und alle anderen – dazu gehöre auch der nichteheliche Lebenspartner –mit 5.200 EUR Freibetrag abfinden.

Lindner sagt, die maroden Staatsfinanzen lassen befürchten, dass mit einer Änderung des Bewertungsgesetzes zu Lasten von Immobilienerwerbern gerechnet werden müsse.

© Haus & Grund Niedersachsen

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