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Hartz-IV-Mieter: Renovierungskosten erstattungsfähigNeben den Kosten für Unterkunft und Heizung können auch Renovierungskosten durch das Job-Center zu erstatten sein, wenn sie in angemessener Höhe tatsächlich angefallen sind. Das soll nach dem Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Mecklenburg-Vorpommern vom 27.05.2010 (L 8 AS 71/08) selbst für die Kosten einer Auszugsrenovierung gelten, zu der sich der Mieter gegenüber dem Vermieter verpflichtet hat. Darauf weist jetzt Haus & Grund Niedersachsen hin. Verbandsvorsitzender Dr. Hans Reinold Horst erläutert dazu:
Dr. Horst weiter: Weitere Informationen zum Kostenersatz bei Mietverhältnissen mit einem sozialhilfebedürftigen Mieter erhalten Mitglieder bei ihrem Haus & Grund-Ortsverein. 52 Prozent der Bevölkerung Niedersachsens wohnte 2010 in
den eigenen 4 Wänden. Pressekontakt:Dr. Hans Reinold Horst, |
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