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Pressemeldung vom 02.03.2011

Haus & Grund Niedersachsen

Hartz-IV-Mieter: Renovierungskosten erstattungsfähig

Neben den Kosten für Unterkunft und Heizung können auch Renovierungskosten durch das Job-Center zu erstatten sein, wenn sie in angemessener Höhe tatsächlich angefallen sind. Das soll nach dem Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Mecklenburg-Vorpommern vom 27.05.2010 (L 8 AS 71/08) selbst für die Kosten einer Auszugsrenovierung gelten, zu der sich der Mieter gegenüber dem Vermieter verpflichtet hat. Darauf weist jetzt Haus & Grund Niedersachsen hin.

Verbandsvorsitzender Dr. Hans Reinold Horst erläutert dazu:
Allerdings muss die Auszugsrenovierung vom sozialhilfebedürftigen Mieter auf der Grundlage einer wirksamen Vereinbarung geschuldet sein. Die Gerichte haben in den letzten Jahren mehrfach derartige Vereinbarungen als unwirksam verworfen, soweit sie als „Allgemeine Geschäftsbedingung“ im Kleingedruckten des Mietvertrags enthalten waren.

Dr. Horst weiter:
Dieser Richterspruch ist sehr bedeutsam. Denn häufig verweigern Job-Center entsprechende Zahlungen mit dem Hinweis, das Mietverhältnis sei beendet. Folglich seien die Kosten für Auszugsrenovierungen nicht angefallen, um den täglichen Lebensbedarf – hier den Wohnbedarf – weiter zu decken. Dieser Argumentation hat das LSG Mecklenburg-Vorpommern nun einen Riegel vorgeschoben.

Weitere Informationen zum Kostenersatz bei Mietverhältnissen mit einem sozialhilfebedürftigen Mieter erhalten Mitglieder bei ihrem Haus & Grund-Ortsverein.

52 Prozent der Bevölkerung Niedersachsens wohnte 2010 in den eigenen 4 Wänden.
Der Landesverband Haus & Grund Niedersachsen ist Teil der Bundesweiten Eigentümerschutz-Gemeinschaft mit insgesamt ca. 850.000 Mitgliedern.


Pressekontakt:

Dr. Hans Reinold Horst,
Verbandsvorsitzender Haus & Grund Niedersachsen
Schützenstraße 24, 30853 Langenhagen
Tel.: 0511/973297-34
Fax: 0511/973297-32
E-Mail: horst@haus-und-grund-nds.de

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