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Darf ich meinen Vermieter belügen?Die Frage nach Mietschulden in einer Selbstauskunft der Mieter ist zulässig. Wird sie durch Querstrich wahrheitswidrig verneint, so kann der Vermieter den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten und Räumung der Wohnung verlangen. Darauf weist jetzt Haus & Grund Niedersachsen unter Berufung auf ein neues Urteil des LG Itzehoe (Az.: 9 S 132/07) hin. Verbandsvorsitzender Rechtsanwalt Dr. Hans Reinold Horst erläutert: Täuscht ein Mietinteressent darüber, dass er beim Vorvermieter in der Kreide steht, so ist auch ein etwa geschlossener Mietvertrag durch die erfolgreiche Anfechtung des Vermieters in diesem Fall sofort hinfällig. Gekündigt werden muss nicht. Erst recht müssen keine Kündigungsfristen eingehalten werden. Der Mieter muss sofort räumen. Tut er das nicht, riskiert er eine Räumungsklage, bei der der Vermieter gute Karten hat. Weitere Informationen erhalten Mitglieder bei ihrem Haus & Grund-Ortsverein. Der Landesverband Haus & Grund Niedersachsen Pressekontakt:Dr. Hans Reinold Horst, |
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