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Pressemeldung vom 06.01.2009

Haus & Grund Niedersachsen

Schäden aus Bombenräumung nicht auf den Hauseigentümer abwälzen

Der Vorsitzende des Landesverbandes Haus & Grund Niedersachsen, Dr. Hans Reinold Horst, hat den niedersächsischen Innenminister Uwe Schünemann aufgefordert, einen Erlass seines Ministeriums zurück zu nehmen, nach dem Hauseigentümer für Schäden an ihren Häusern und Grundstücken selbst aufkommen müssen, die anlässlich der Beseitigung von Bomben und Kampfmitteln von ihren Grundstücken entstehen. Aktueller Anlass für diese Forderung ist die Beseitigung einer Bombe auf dem Grundstück eines Osnabrücker Hauseigentümers, die unter dem erst im Jahre 1952 erbauten und im Jahre 1992 erweiterten Haus lag. Dafür musste die Bausubstanz teilweise abgerissen werden. Es entstand ein Schaden von ca. 50.000 Euro. Der kurze Kommentar des Leiters des Ordnungsamts der Stadt Osnabrück in der Sendung „Hallo Niedersachsen“ am 05. Januar 2009: „Eigentum verpflichtet“. Das ist unerträglich und kann so in keinem Falle hingenommen werden, wie Haus & Grund Landeschef Horst gegenüber dem Minister betonte. Alle Kriegsfolgen sind in der Bundesrepublik Deutschland bislang solidarisch vom Staat getragen worden. Deshalb darf sich das Land nun nicht aus der Verantwortung stehlen und Kosten auf diejenigen abwälzen, die persönlich keinerlei Verantwortung für deren Verursachung tragen.

In einem Runderlass des damals zuständigen Umweltministeriums aus dem Jahre 1995 ist bestimmt, dass die Kosten für die Vor- und Nacharbeiten einer Bombenräumung grundsätzlich erstattet werden können, nicht aber weitere Folgeschäden, die dadurch an Haus und Grund verursacht werden.

Öffentlich-rechtlich gäbe es durchaus Ansätze, das Land zum Schadensersatz zu zwingen, so Verbandschef Horst. Ansprüche seien aber auch gegenüber einer Kommune zu prüfen, wenn sie etwa vor dem Bau eines Hauses auf kampfmittelverseuchten Böden ausdrücklich dieses Gebiet als Baugebiet ausgewiesen oder doch zumindest eine Baugenehmigung erteilt hätten. Gerade in stark luftkriegszerstörten Gebieten lasse sich eine Pflicht der kommunalen Baubehörden diskutieren, vor einer Gebietsausweisung oder einer Bauerlaubnis entsprechende Luftbilder auszuwerten. Genau das tue der Kampfmittelbeseitigungsdienst schließlich auch. Wenn auch der betroffene Grundstückseigentümer Beseitigungsmaßnahmen zu dulden habe, so entspreche es doch grundlegenden Prinzipien der Gerechtigkeit Kriegsfolgeschäden nicht dem einzelnen Haus- und Grundeigentümer zusätzlich noch als Sonderopfer aufzubürden. Haus & Grund Landeschef Horst appellierte deshalb an Innenminister Uwe Schünemann, im Interesse vieler Familien, die sich unter großen finanziellen Anstrengungen den Traum vom eigenen Haus erfüllt haben, die umstrittene Regelung zurück zu nehmen und „wieder Frieden mit den Hauseigentümern“ zu schließen. Die niedersächsischen Kommunen forderte Horst zugleich auf, bis zu einer Wiederherstellung des alten Rechtszustandes von einer Kostenerstattung durch die Hauseigentümer grundsätzlich abzusehen und sie mit entstandenen Bergungsschäden nicht allein zu lassen.


Pressekontakt:

Dr. Hans Reinold Horst,
Verbandsvorsitzender Haus & Grund Niedersachsen
Schützenstraße 24, 30853 Langenhagen
Te.: 0511/973297-34   -   Fax: 0511/973297-32
E-Mail: horst@haus-und-grund-nds.de

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