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Pressemeldung vom 14.01.2008

Haus & Grund Niedersachsen

Alles klar lieber Nachbar

Was für Grundstücksnachbarn gilt, das gilt auch in Wohnungseigentümergemeinschaften: Die Nachbarn müssen die Grenzabstände mit ihrem Pflanzen, Sträuchern und Bäumen zum Nachbarn beachten. Darauf weist jetzt Haus & Grund Niedersachsen unter Berufung auf den Bundesgerichtshof (Urteil vom 28.09.2007 – V ZR 276/06) hin.

Dr.Horst, Vorsitzender Haus & Grund Niedersachsen erläutert:
"Der BGH hat dies in einem Fall entschieden, in dem innerhalb der gemeinschaftlich genutzten Fläche einer Wohnungseigentümergemeinschaft einzelne Flächenteile zur Sondernutzung mit dem Recht zur Gartengestaltung einzelnen Mitgliedern zugewiesen waren. Ein Wohnungseigentümer übertrieb dabei, zäunte seinen Garten nicht nur ein, sondern pflanzte auch direkt am Zaun eine Thujahecke und Lebensbäume. Den Nachbarn störte das. Er klagte – mit Erfolg bis zum Bundesgerichtshof."

Die Karlsruher Richter kamen in ihrem Grundsatzurteil zu dem Ergebnis, die Vorschriften der Nachbarrechtsgesetze der Länder über Grenzabstände für Pflanzen gelten zwar eigentlich nur für Nachbarn verschiedener Grundstücke, seien aber auch entsprechend auf Fälle von Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern über die Pflanzung unmittelbar benachbarter Gartenteile anzuwenden.

Weitere Informationen erhalten Mitglieder bei ihrem Haus & Grund-Ortsverein.


Pressekontakt:

Dr. Hans Reinold Horst,
Verbandsvorsitzender Haus & Grund Niedersachsen
Schützenstraße 24, 30853 Langenhagen
Te.: 0511/973297-34   -   Fax: 0511/973297-32
E-Mail: horst@haus-und-grund-nds.de

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