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Alles klar lieber NachbarWas für Grundstücksnachbarn gilt, das gilt auch in Wohnungseigentümergemeinschaften: Die Nachbarn müssen die Grenzabstände mit ihrem Pflanzen, Sträuchern und Bäumen zum Nachbarn beachten. Darauf weist jetzt Haus & Grund Niedersachsen unter Berufung auf den Bundesgerichtshof (Urteil vom 28.09.2007 – V ZR 276/06) hin. Dr.Horst, Vorsitzender Haus & Grund Niedersachsen erläutert:
Die Karlsruher Richter kamen in ihrem Grundsatzurteil zu dem Ergebnis, die Vorschriften der Nachbarrechtsgesetze der Länder über Grenzabstände für Pflanzen gelten zwar eigentlich nur für Nachbarn verschiedener Grundstücke, seien aber auch entsprechend auf Fälle von Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern über die Pflanzung unmittelbar benachbarter Gartenteile anzuwenden. Weitere Informationen erhalten Mitglieder bei ihrem Haus & Grund-Ortsverein. Pressekontakt:Dr. Hans Reinold Horst, |
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