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Pressemeldung vom 22.08.2007

Haus & Grund Niedersachsen

Makler muss Wohnflächenangaben nicht prüfen

Häufig finden sich in Makler-Exposés Wohnflächenangaben, die sich im Nachhinein als unzutreffend herausstellen. Kein Wunder, dass in diesen Fällen der Käufer nach Schadensersatz ruft und Anspruchsgegner unter die Lupe nimmt.

Nun hat der Bundesgerichtshof gegen einen solchen Käufer entschieden. In derartigen Fällen müsse sich der Käufer darauf einstellen, dass es sich um vom Makler ungeprüfte Angaben des Verkäufers handele. Denn Makler ihrerseits dürften im Allgemeinen darauf vertrauen, dass die Angaben des Verkäufers stimmen. Im Allgemeinen könne daher der Käufer nichts gegen den Makler ausrichten (BGH, Urteil vom 18.01.2007 – III ZR 146/06). Darauf weist Haus & Grund Niedersachsen hin.

Verbandsvorsitzender Dr. Horst erläutert hierzu:
"Der BGH sieht aber auch Ausnahmen. So müssen Makler nachfragen, wenn die Informationen des Verkäufers für den Makler unplausibel erscheinen. Ebenso soll der Makler haften, wenn er dem Käufer gegenüber ausdrücklich Zusicherungen gemacht oder eine Informationspflicht übernommen hat. Schadensersatz gibt es schließlich dann, wenn der Makler besonderes Vertrauen in seine Informationen erweckt."

Dazu rät Haus & Grund Niedersachsen:
Als Käufer sollten Sie nachfragen, auf welcher Grundlage die Wohnflächenberechnung erfolgt ist und gegebenenfalls den Makler beauftragen, die Berechnung zu überprüfen. Dieser Rat ist heute um so naheliegender, als die Wohnflächenverordnung seit dem 01. Januar 2007 als Bundesrecht nicht mehr gilt, die Länder vielmehr im Rahmen der Föderalismusreform die Befugnis erhalten haben, landeseigene Verordnungen zur Berechnung der Wohnfläche zu erlassen. Dies ist bislang in Niedersachsen aber nicht geschehen.


Pressekontakt:

Dr. Hans Reinold Horst,
Verbandsvorsitzender Haus & Grund Niedersachsen
Schützenstraße 24, 30853 Langenhagen
Te.: 0511/973297-34   -   Fax: 0511/973297-32
E-Mail: horst@haus-und-grund-nds.de

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