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Makler muss Wohnflächenangaben nicht prüfenHäufig finden sich in Makler-Exposés Wohnflächenangaben, die sich im Nachhinein als unzutreffend herausstellen. Kein Wunder, dass in diesen Fällen der Käufer nach Schadensersatz ruft und Anspruchsgegner unter die Lupe nimmt. Nun hat der Bundesgerichtshof gegen einen solchen Käufer entschieden. In derartigen Fällen müsse sich der Käufer darauf einstellen, dass es sich um vom Makler ungeprüfte Angaben des Verkäufers handele. Denn Makler ihrerseits dürften im Allgemeinen darauf vertrauen, dass die Angaben des Verkäufers stimmen. Im Allgemeinen könne daher der Käufer nichts gegen den Makler ausrichten (BGH, Urteil vom 18.01.2007 – III ZR 146/06). Darauf weist Haus & Grund Niedersachsen hin. Verbandsvorsitzender Dr. Horst erläutert hierzu: Dazu rät Haus & Grund Niedersachsen: Pressekontakt:Dr. Hans Reinold Horst, |
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