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Pressemeldung vom 13.06.2007

Haus & Grund Niedersachsen

Erhöhte Innentemperaturen durch Sonneneinstrahlung

Erhöhte Innentemperaturen durch Sonneneinstrahlung begründen keinen Mangel vermieteter Büroräume, auch wenn die Gradzahlen in arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen überschritten werden. Für die Frage, ob ein Mangel der Mietsache vorliegt und ein Mieter deshalb Abhilfe verlangen kann, kommt es nur auf die vertraglichen Vereinbarungen und den baulichen Zustand des Gebäudes an. Auf diese Ansicht des OLG Frankfurt/Main (Urteil vom 19.01.2007 – 2 U 106/06) weist jetzt Dr. Hans Reinold Horst, Vorsitzender von Haus & Grund Niedersachsen hin. Die unaufhaltsam drohende Erwärmung der Erdatmosphäre beschert zunehmend höhere Temperaturen gerade in den Sommermonaten, wie Dr. Horst erläutert. Deshalb sei zu vermuten, dass künftig zunehmend auch im Hinblick auf Wohnraumvermietungen die Gerichte mit diesen Fragen konfrontiert werden.

Schon das AG Hamburg (Urteil vom 10.05.2006 – 46 C 108/04) hat bei überhöhten Wohnungstemperaturen durch Sonneneinstrahlung einen Mangel mit der Folge einer Mietminderung angenommen, wenn der bauliche Wärmeschutz im Falle eines Neubaus unzureichend ist.

Soweit muss es nicht kommen, ist sich Dr. Horst sicher:
"Wir klären unsere Mitglieder über bautechnische Wärmeschutzanforderungen genauso auf, wie über die rechtlichen Möglichkeiten zur Vermeidung von Mietminderungen."

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Mietminderung bei Temperaturen oberhalb der Wohlbefindlichkeitsschwelle? >>


Pressekontakt:

Dr. Hans Reinold Horst,
Verbandsvorsitzender Haus & Grund Niedersachsen
Schützenstraße 24, 30853 Langenhagen
Te.: 0511/973297-34   -   Fax: 0511/973297-32
E-Mail: horst@haus-und-grund-nds.de

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