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Pressemeldung vom 11.07.2007

Haus & Grund Niedersachsen

Nachbarliche Selbstjustiz

Selbstjustiz unter Nachbarn ist verboten. Wer die Videokamera seines Nachbarn, von der er sich überwacht fühlt, mit einem Hammer kaputt schlägt, hat für den Schaden aufzukommen. Darauf macht jetzt Dr. Hans Reinold Horst, Landesverbandsvorsitzender von Haus & Grund Niedersachsen aufmerksam.

Ein Wohnungseigentümer hatte, nachdem es in der Eigentumsanlage immer wieder zu Sachbeschädigungen und Diebstählen gekommen war, zwei versteckte Videokameras installieren lassen. Einem Miteigentümer passte das nicht. Er zerschlug eine der Kameras kurzerhand mit einem Hammer.
Begründung:
Er könne nicht einsehen, das man ihn ohne seine Erlaubnis filmt. Diese Ansicht nützte ihm wenig, wie das LG München I (Beschluss vom 20.12.2006 – 13 S 12187/06) entschied. Den Schaden musste er ersetzen. Denn selbst wenn man wegen der versteckten Kamera zurecht von einer Persönlichkeitsverletzung ausgehen kann, liefert dies keine Lizenz zur Zerstörung.

Der Vorsitzender von Haus & Grund Niedersachsen, Dr. Horst, hebt hervor:
"Übungen im Faustrecht für Anfänger gibt es im deutschen Recht nicht."

Weitere Informationen, Tipps und Anregungen zum stressfreien Umgang mit den Nachbarn erhalten Mitglieder in der Broschüre "Nachbars Garten - Paradies verbotener Früchte oder Zankapfel der Nation?" sowie bei ihrem Haus & Grund-Ortsverein.


Pressekontakt:

Dr. Hans Reinold Horst,
Verbandsvorsitzender Haus & Grund Niedersachsen
Schützenstraße 24, 30853 Langenhagen
Te.: 0511/973297-34   -   Fax: 0511/973297-32
E-Mail: horst@haus-und-grund-nds.de

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