Home > Archiv > Nachbarliche Selbstjustiz
|
||
Nachbarliche SelbstjustizSelbstjustiz unter Nachbarn ist verboten. Wer die Videokamera seines Nachbarn, von der er sich überwacht fühlt, mit einem Hammer kaputt schlägt, hat für den Schaden aufzukommen. Darauf macht jetzt Dr. Hans Reinold Horst, Landesverbandsvorsitzender von Haus & Grund Niedersachsen aufmerksam. Ein Wohnungseigentümer hatte, nachdem es in der Eigentumsanlage
immer wieder zu Sachbeschädigungen und Diebstählen gekommen
war, zwei versteckte Videokameras installieren lassen. Einem Miteigentümer
passte das nicht. Er zerschlug eine der Kameras kurzerhand mit einem Hammer. Der Vorsitzender von Haus & Grund Niedersachsen, Dr. Horst, hebt
hervor: Weitere Informationen, Tipps und Anregungen zum stressfreien Umgang mit den Nachbarn erhalten Mitglieder in der Broschüre "Nachbars Garten - Paradies verbotener Früchte oder Zankapfel der Nation?" sowie bei ihrem Haus & Grund-Ortsverein. Pressekontakt:Dr. Hans Reinold Horst, |
||
Anbieterkennzeichnung
| Impressum | Datenschutz
| Disclaimer
| Haftungsausschluss
Home | Kontakt
| Presse