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Kaution darf einbehalten werdenDer Vermieter darf bei Ende des Mietverhältnisses die geleistete Kaution des Mieters einbehalten, wenn er aus seiner Betriebskostenabrechnung eine Nachforderung erwartet. Darauf weist jetzt Haus & Grund Niedersachsen hin. Wie Verbandsvorsitzender Dr. Horst erläutert, gilt dies auch dann, wenn die angemessene Frist bereits abgelaufen ist, in der der Vermieter Gegenforderungen aus dem Mietverhältnis gegen den Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Kautionsleistung prüfen muss. Grob gesagt hat der Vermieter dazu in der Regel bis zu 6 Monaten Zeit. Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 18.01.2006 – VIII ZR 71/05) hatte dem Vermieter einen noch längeren Zeitraum eingeräumt. Dem Vermieter sei es nicht verwehrt, die vom Mieter gestellte Mietsicherheit zunächst anteilig bis zu der Betriebskostenabrechnung zurück zu halten, wenn eine Betriebskostennachforderung zu erwarten sei, so Haus & Grund Niedersachsen. Weitere Informationen erhalten Mitglieder bei ihrem Haus
& Grund-Ortsverein. Pressekontakt:Dr. Hans Reinold Horst, |
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