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Gaspreiskalkulation: Na also, es geht doch!Im Streit um die Gaspreise hatte das LG Hannover bereits im Februar 2007 entschieden, dass der Gasversorger seine Preiskalkulation offen legen muss. Bislang hatte sich die Anbieterseite vor diesem Schritt „geziert, wie die Jungfrau vor dem Kind.“ Der Clou: Das LG Hannover hatte die eingeklagten Gaspreise um 30 % gekürzt. In vielen Regionen Niedersachsens scheinen die Gasanbieter allmählich kalte Füße zu bekommen und wollen zum 01. April die Gaspreise absenken! Na also, es geht doch – wenn man sich nur ordentlich genug wehrt. Bereits zuvor hatte Haus & Grund im Spätherbst 2004 Kartellbeschwerde zur Landeskartellbehörde und zum Bundeskartellamt eingelegt und immer wieder dazu geraten, gegen erhöhte Gaspreise Widerspruch einzulegen, sagt Dr. Horst, Vorsitzender von Haus & Grund Niedersachsen. Auch wenn gegen das Urteil des LG Hannover noch Berufung eingelegt werden soll, so sind wir als Verbraucherschützer für unsere Mitglieder auf einem guten Weg, so Dr. Horst. Deshalb rät Haus & Grund Niedersachsen: Legen Sie unter allen Umständen Widerspruch gegen erhöht eingehende Gasrechnungen ein und zahlen Sie nur gegen den Vorbehalt späterer Rückforderung. Musterschreiben sind in den Ortsvereinen oder direkt über das Internet (Musterschreiben >>) zu erhalten. Pressekontakt:Dr. Hans Reinold Horst, |
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