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„Märchenstunde“ BetriebskostenBetriebskosten in Mietverhältnissen sind keine „zweite Miete“, wie der Deutsche Mieterbund jedes Jahr erneut suggeriert. Sie stehen nicht dem Vermieter zu, sondern sind für ihn durchlaufende Posten, die er an Energieversorger, die Gemeinde und zum Beispiel an die Wasserwirtschaft abführen muss. Darauf weist jetzt Dr. Horst, Vorsitzender von Haus & Grund Niedersachsen hin. Der Vermieter muss sie dem Mieter also vorschießen. Zahlt der Mieter die von ihm verursachten Nebenkosten nicht, darf der Vermieter in den meisten Fällen nicht einmal die Gegenleistung zum Beispiel in Form von Energie oder Wasser zurückhalten. Er muss sie dem Mieter weiter zur Verfügung stellen, dafür zahlen und bleibt auf seinen Forderungen häufig sitzen, wie Dr. Horst erläutert. Das ist auch ohne die jährlich wiederkehrende öffentliche Scharfmacherei des Deutschen Mieterbundes, wonach angeblich jede zweite Abrechnung falsch sei, ärgerlich genug. Haus & Grund Ortsvereine fertigen für Ihre Mitglieder auf Wunsch die Nebenkostenabrechnung und berücksichtigt hierbei stets die neueste Rechtsprechung der Gerichte. Dazu der aktuelle Tipp von Haus & Grund Niedersachsen: Weitere Urteile zum Betriebskostenrecht: Weitere Informationen erhalten Mitglieder bei ihrem Haus & Grund-Ortsverein. Pressekontakt:Dr. Hans Reinold Horst, |
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