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Pressemeldung vom 07.05.2007

Haus & Grund Niedersachsen

Allergischer Nachbar

Im Frühjahr beginnt für Allergiker mit der Pollenplage ein mehrwöchiges oder gar mehrmonatiges Martyrium. Das führt in vielen Fällen zu nachbarlichem Streit, wenn „reizende“ Pflanzen und Bäume in Nachbars Garten stehen.

Darauf weist jetzt Dr. Hans Reinold Horst, Vorsitzender von Haus & Grund Niedersachsen hin. Grundsätzlich haben aber empfindliche Menschen keinen Anspruch auf allergikerfreundliche Bepflanzung in ihrer unmittelbaren Nähe, wie Dr. Horst ausführt.

Das haben die Gerichte bestätigt. So zog zum Beispiel eine Allergikerin, zusätzlich noch Asthmatikerin, die unter dem Blütenstaub einer Birke des Nachbarn litt, vor Gericht und klagte darauf, den Baum zu fällen. Doch die Richter meinten: Birken seien an ihrem Wohnort üblich, und da die Blütezeit nur zwei Wochen betrage, müssten Allergiker die Unannehmlichkeiten hinnehmen (LG Frankfurt/Main, Az: 2/16 S 49/95).


Pressekontakt:

Dr. Hans Reinold Horst,
Verbandsvorsitzender Haus & Grund Niedersachsen
Schützenstraße 24, 30853 Langenhagen
Te.: 0511/973297-34   -   Fax: 0511/973297-32
E-Mail: horst@haus-und-grund-nds.de

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