Darf die Behörde bei Zweifel an der Bedürftigkeit des
Hartz IV-Empfängers die Leistung einstellen? |
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Gehören Betriebskosten zu den Unterkunftskosten? |
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Gilt dies auch für Heizkosten, wenn diese unwirtschaftlich
sind? |
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Was ist, wenn eine Inklusivmiete vereinbart ist? |
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Wann liegt eine eheliche Gemeinschaft vor, die die Behörde
zur Kürzung von Hartz IV berechtigt? |
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Darf die Behörde Hausbesuch durchführen um zu überprüfen,
ob eheähnliche Gemeinschaft oder nur eine Wohngemeinschaft
gegeben ist? |
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Hat die Behörde Maklerkosten zu erstatten? |
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Muss der Mieter bei Mietminderung die von der Behörde voll
gezahlte Miete erstatten? |
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Werden Schönheitsreparaturen von der Behörde erstattet? |
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Wird auch Mietrückstand von der Behörde übernommen? |
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Zahlt die Behörde bei Haftunterbringung? |
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Was ist nach einer Stromsperre zu tun? |
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Wie muss sich der Mieter bei behördlicher Aufforderung
zur Kostensenkung verhalten? |
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Kann auch ein Eigentümer Hartz IV beantragen? |
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Welche wichtigen Änderungen zu Hartz IV gibt es seit 01.
August 2006? |
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Frage: Darf die Behörde bei
Zweifel an der Bedürftigkeit des Hartz IV-Empfängers die Leistung
einstellen?
Die Behörde muss Zweifel an der Bedürftigkeit des Empfängers
konkret darlegen. Zu beachten ist, dass bei der Bedürftigkeitsprüfung
immer nur auf die gegenwärtige Lage abgestellt werden darf. Nur Mutmaßungen
reichen nicht aus um eine Leistung, die der Existenzsicherung dient, zu
verweigern, urteilt das Bundesverfassungsgericht am 12.05.2005 (1 BvR
569/05).
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Frage:
Gehören Betriebskosten zu den Unterkunftskosten?
Alle Betriebskosten, die nach dem Mietrecht – also nach der Betriebskostenverordnung
– vom Vermieter auf den Mieter abgewälzt werden können
und mit dem Mieter vereinbart sind, gehören neben der Grundmiete
zu den Unterkunftskosten und sind im Rahmen von Hartz IV zu erstatten
(Landesozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss 15.12.2005 –
L 8 HS 427/05 ER).
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Frage:
Gilt dies auch für Heizkosten, wenn diese unwirtschaftlich sind?
Sofern kein Anhaltspunkt für unwirtschaftliches Heizen vorliegt,
sind Heizkosten in voller Höhe von der Behörde zu übernehmen
(Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss 08.02.2006 –
L 7 HS 333/05 ER).
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Frage:
Was ist, wenn eine Inklusivmiete vereinbart ist?
Das Sozialgericht Aurich hat am 12.10.2005 entschieden (S 15 AS 158/05),
dass die Betriebskosten aus der Gesamtmiete nach dem Betriebskosten- und
Heizkostenspiegel zu berechnen sind. In diesem Spiegel ist ein mittlerer
Wert von 0,69 Euro pro Quadratmeter und Monat für Heizung sowie von
0,17 Euro pro Quadratmeter und Monat für Warmwasser angesetzt. Als
oberer Grenzwert ist in dem Spiegel aufgeführt 0,92 Euro für
Heizung und 0,26 Euro für Warmwasser. Hierbei handelt es sich um
Schätzwerte, an denen sich das Gericht orientieren kann, aber nicht
orientieren muss.
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Frage: Wann
liegt eine eheliche Gemeinschaft vor, die die Behörde zur Kürzung
von Hartz IV berechtigt?
Ob eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt, ist anhand von Indizien
festzustellen. Wichtiger Gesichtspunkt ist ein längeres Zusammenleben
des Paares. Die herrschende Meinung versteht unter eheähnlicher Gemeinschaft
eine Lebensgemeinschaft, die daneben keine weitere Lebensgemeinschaft
zulässt und sich durch innere Bindung auszeichnet, die ein gegenseitiges
Einstehen der Partner füreinander begründet und über die
Beziehung in einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgeht.
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Frage:
Darf die Behörde Hausbesuch durchführen um zu überprüfen,
ob eheähnliche Gemeinschaft oder nur eine Wohngemeinschaft gegeben
ist?
Ein Hausbesuch ist nur dann zulässig, wenn dies die einzig mögliche
Art ist, den Sachverhalt zu ermitteln, wenn es also berechtigte Zweifel
an den Angaben des Hartz IV-Empfängers gibt. Nur präventive
Hausbesuche sind dagegen rechtswidrig (Hessisches Landessozialgericht,
30.11.2006 – L 7 HS 1/06 ER).
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Frage:
Hat die Behörde Maklerkosten zu erstatten?
Nur dann, wenn der Hilfeempfänger von der Behörde zum Umzug
aufgefordert ist, um die Unterkunftskosten zu senken, sind Maklerkosten
zu erstatten. Voraussetzung ist allerdings, dass die neue Wohnung von
der Größe und von den Kosten her angemessen ist (Sozialgericht
Frankfurt, 31.03.2006 – S 48 AS 123/06 ER).
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Frage:
Muss der Mieter bei Mietminderung die von der Behörde voll gezahlte
Miete erstatten?
Ja, der Anspruch auf Unterkunftskosten besteht nur insoweit, wie tatsächlich
Miete zu zahlen ist. Ist die Mietminderung unstreitig, so verkürzt
sich der Hartz IV-Anspruch auf die tatsächliche Miethöhe.
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Frage:
Werden Schönheitsreparaturen von der Behörde erstattet?
Muss der Mieter einer rechtswirksamen mietvertraglichen Verpflichtung
nachkommen Schönheitsreparaturen durchzuführen, so gehören
diese Kosten zu den Unterkunftskosten und werden von der Behörde
erstattet.
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Frage:
Wird auch Mietrückstand von der Behörde übernommen?
Das kommt auf den Einzelfall an. Wenn Wohnungslosigkeit durch Verbleiben
in der Wohnung bei Zahlung des Mietrückstandes abgewendet werden
kann, erstattet die Behörde die Mietschulden. Die Mietschulden werden
übernommen, wenn der Mieter einen Darlehensvertrag mit der Behörde
unterschreibt.
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Frage: Zahlt
die Behörde bei Haftunterbringung?
Die Unterkunftskosten während der Unterbringung sind dann zu zahlen,
wenn die Haft maximal 6 Monate beträgt.
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Frage:
Was ist nach einer Stromsperre zu tun?
Um eine Stromsperre zu beenden, hat der Mieter Anspruch gegen den Sozialhilfeträger
auf Übernahme der Energiekosten nach § 34 SGB, wenn er sich
diesem gegenüber darlehensweise verpflichtet, die Kosten zurückzuzahlen.
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Frage:
Wie muss sich der Mieter bei behördlicher Aufforderung zur Kostensenkung
verhalten?
Ist die Wohnung zu groß und werden die Unterkunftskosten behördlich
als unangemessen hoch eingestuft, so wird der Mieter zur Kostensenkung
aufgefordert, nämlich sich eine kostengünstigere Wohnung
zu suchen. Nach § 22 Abs. 1 SGB wird in der Regel die bisherige Miete
für 6 Monate weiter bezahlt. Hierbei handelt es sich jedoch nur um
eine Sollvorschrift. Das bedeutet, dass es nur in begründeten Fällen
statthaft ist die Sechsmonatsfrist zu verkürzen (LSG Niedersachsen-Bremen,
04.10.2005 – L 8 AS 138/05 ER). Ist die Kündigungsfrist für
den Mieter länger als 6 Monate (z. B. bei gegenseitigem Kündigungsverzicht
oder bei befristetem Vertrag) ist die bisherige Miete von der Behörde
bis zum Vertragsende zu zahlen (SG Oldenburg, 01.11.2005 – S47 AS
256/05 ER)
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Frage:
Kann auch ein Eigentümer Hartz IV beantragen?
Bei entsprechender Bedürftigkeit „ja“. Wird Eigenheimzulage
bezogen, so vermindert dies die Unterkunftskosten nicht (LSG Niedersachsen-Bremen,
10.10.2005 – L 8 AS 177/05 ER).
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Frage:
Welche wichtigen Änderungen zu Hartz IV gibt es seit 01. August 2006?
- In den alten und neuen Bundesländern gilt nunmehr für einen
Einpersonenhaushalt eine einheitliche Regelleistung von 345
Euro zzgl. Betriebskosten. Bisher galt im Osten ein niedrigerer
Satz.
- Arbeitslose zwischen 18 und 25 Jahren, die bei den
Eltern wohnen, bekommen 69 Euro weniger, also nur 276 Euro. Bereits
seit April 2006 müssen diese Personen die Behörde fragen,
wenn sie das Elternhaus verlassen, anderenfalls werden ihnen die Unterkunftskosten
für eine andere Wohnung als der elterlichen Wohnung nicht ersetzt.
- Eine Bedarfsgemeinschaft mit verkürztem Hartz
IV-Geld wird vermutet, wenn Partner länger als 1 Jahr oder wenn
sie mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben.
- Haben sie Kinder bzw. Angehörige im Haushalt
zu versorgen oder dürfen sie über Einkommen bzw. Vermögen
des anderen verfügen, wird demfalls Bedarfsgemeinschaft vermutet.
Gleichwohl muss die Behörde die Bedarfsgemeinschaft beweisen (LSG
Niedersachsen-Bremen, 03.08.2006 – L 9 HS 349/06 ER).
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© Haus & Grund Niedersachsen
Februar 2007
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