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Hartz IV – Unterkunftskosten

Darf die Behörde bei Zweifel an der Bedürftigkeit des Hartz IV-Empfängers die Leistung einstellen?

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Gehören Betriebskosten zu den Unterkunftskosten?

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Gilt dies auch für Heizkosten, wenn diese unwirtschaftlich sind?

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Was ist, wenn eine Inklusivmiete vereinbart ist?

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Wann liegt eine eheliche Gemeinschaft vor, die die Behörde zur Kürzung von Hartz IV berechtigt?

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Darf die Behörde Hausbesuch durchführen um zu überprüfen, ob eheähnliche Gemeinschaft oder nur eine Wohngemeinschaft gegeben ist?

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Hat die Behörde Maklerkosten zu erstatten?

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Muss der Mieter bei Mietminderung die von der Behörde voll gezahlte Miete erstatten?

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Werden Schönheitsreparaturen von der Behörde erstattet?

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Wird auch Mietrückstand von der Behörde übernommen?

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Zahlt die Behörde bei Haftunterbringung?

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Was ist nach einer Stromsperre zu tun?

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Wie muss sich der Mieter bei behördlicher Aufforderung zur Kostensenkung verhalten?

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Kann auch ein Eigentümer Hartz IV beantragen?

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Welche wichtigen Änderungen zu Hartz IV gibt es seit 01. August 2006?

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Frage: Darf die Behörde bei Zweifel an der Bedürftigkeit des Hartz IV-Empfängers die Leistung einstellen?

Die Behörde muss Zweifel an der Bedürftigkeit des Empfängers konkret darlegen. Zu beachten ist, dass bei der Bedürftigkeitsprüfung immer nur auf die gegenwärtige Lage abgestellt werden darf. Nur Mutmaßungen reichen nicht aus um eine Leistung, die der Existenzsicherung dient, zu verweigern, urteilt das Bundesverfassungsgericht am 12.05.2005 (1 BvR 569/05).

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Frage: Gehören Betriebskosten zu den Unterkunftskosten?

Alle Betriebskosten, die nach dem Mietrecht – also nach der Betriebskostenverordnung – vom Vermieter auf den Mieter abgewälzt werden können und mit dem Mieter vereinbart sind, gehören neben der Grundmiete zu den Unterkunftskosten und sind im Rahmen von Hartz IV zu erstatten (Landesozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss 15.12.2005 – L 8 HS 427/05 ER).

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Frage: Gilt dies auch für Heizkosten, wenn diese unwirtschaftlich sind?

Sofern kein Anhaltspunkt für unwirtschaftliches Heizen vorliegt, sind Heizkosten in voller Höhe von der Behörde zu übernehmen (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss 08.02.2006 – L 7 HS 333/05 ER).

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Frage: Was ist, wenn eine Inklusivmiete vereinbart ist?

Das Sozialgericht Aurich hat am 12.10.2005 entschieden (S 15 AS 158/05), dass die Betriebskosten aus der Gesamtmiete nach dem Betriebskosten- und Heizkostenspiegel zu berechnen sind. In diesem Spiegel ist ein mittlerer Wert von 0,69 Euro pro Quadratmeter und Monat für Heizung sowie von 0,17 Euro pro Quadratmeter und Monat für Warmwasser angesetzt. Als oberer Grenzwert ist in dem Spiegel aufgeführt 0,92 Euro für Heizung und 0,26 Euro für Warmwasser. Hierbei handelt es sich um Schätzwerte, an denen sich das Gericht orientieren kann, aber nicht orientieren muss.

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Frage: Wann liegt eine eheliche Gemeinschaft vor, die die Behörde zur Kürzung von Hartz IV berechtigt?

Ob eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt, ist anhand von Indizien festzustellen. Wichtiger Gesichtspunkt ist ein längeres Zusammenleben des Paares. Die herrschende Meinung versteht unter eheähnlicher Gemeinschaft eine Lebensgemeinschaft, die daneben keine weitere Lebensgemeinschaft zulässt und sich durch innere Bindung auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründet und über die Beziehung in einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgeht.

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Frage: Darf die Behörde Hausbesuch durchführen um zu überprüfen, ob eheähnliche Gemeinschaft oder nur eine Wohngemeinschaft gegeben ist?

Ein Hausbesuch ist nur dann zulässig, wenn dies die einzig mögliche Art ist, den Sachverhalt zu ermitteln, wenn es also berechtigte Zweifel an den Angaben des Hartz IV-Empfängers gibt. Nur präventive Hausbesuche sind dagegen rechtswidrig (Hessisches Landessozialgericht, 30.11.2006 – L 7 HS 1/06 ER).

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Frage: Hat die Behörde Maklerkosten zu erstatten?

Nur dann, wenn der Hilfeempfänger von der Behörde zum Umzug aufgefordert ist, um die Unterkunftskosten zu senken, sind Maklerkosten zu erstatten. Voraussetzung ist allerdings, dass die neue Wohnung von der Größe und von den Kosten her angemessen ist (Sozialgericht Frankfurt, 31.03.2006 – S 48 AS 123/06 ER).

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Frage: Muss der Mieter bei Mietminderung die von der Behörde voll gezahlte Miete erstatten?

Ja, der Anspruch auf Unterkunftskosten besteht nur insoweit, wie tatsächlich Miete zu zahlen ist. Ist die Mietminderung unstreitig, so verkürzt sich der Hartz IV-Anspruch auf die tatsächliche Miethöhe.

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Frage: Werden Schönheitsreparaturen von der Behörde erstattet?

Muss der Mieter einer rechtswirksamen mietvertraglichen Verpflichtung nachkommen Schönheitsreparaturen durchzuführen, so gehören diese Kosten zu den Unterkunftskosten und werden von der Behörde erstattet.

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Frage: Wird auch Mietrückstand von der Behörde übernommen?

Das kommt auf den Einzelfall an. Wenn Wohnungslosigkeit durch Verbleiben in der Wohnung bei Zahlung des Mietrückstandes abgewendet werden kann, erstattet die Behörde die Mietschulden. Die Mietschulden werden übernommen, wenn der Mieter einen Darlehensvertrag mit der Behörde unterschreibt.

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Frage: Zahlt die Behörde bei Haftunterbringung?

Die Unterkunftskosten während der Unterbringung sind dann zu zahlen, wenn die Haft maximal 6 Monate beträgt.

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Frage: Was ist nach einer Stromsperre zu tun?

Um eine Stromsperre zu beenden, hat der Mieter Anspruch gegen den Sozialhilfeträger auf Übernahme der Energiekosten nach § 34 SGB, wenn er sich diesem gegenüber darlehensweise verpflichtet, die Kosten zurückzuzahlen.

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Frage: Wie muss sich der Mieter bei behördlicher Aufforderung zur Kostensenkung verhalten?

Ist die Wohnung zu groß und werden die Unterkunftskosten behördlich als unangemessen hoch eingestuft, so wird der Mieter zur Kostensenkung aufgefordert, nämlich sich eine kostengünstigere Wohnung zu suchen. Nach § 22 Abs. 1 SGB wird in der Regel die bisherige Miete für 6 Monate weiter bezahlt. Hierbei handelt es sich jedoch nur um eine Sollvorschrift. Das bedeutet, dass es nur in begründeten Fällen statthaft ist die Sechsmonatsfrist zu verkürzen (LSG Niedersachsen-Bremen, 04.10.2005 – L 8 AS 138/05 ER). Ist die Kündigungsfrist für den Mieter länger als 6 Monate (z. B. bei gegenseitigem Kündigungsverzicht oder bei befristetem Vertrag) ist die bisherige Miete von der Behörde bis zum Vertragsende zu zahlen (SG Oldenburg, 01.11.2005 – S47 AS 256/05 ER)

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Frage: Kann auch ein Eigentümer Hartz IV beantragen?

Bei entsprechender Bedürftigkeit „ja“. Wird Eigenheimzulage bezogen, so vermindert dies die Unterkunftskosten nicht (LSG Niedersachsen-Bremen, 10.10.2005 – L 8 AS 177/05 ER).

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Frage: Welche wichtigen Änderungen zu Hartz IV gibt es seit 01. August 2006?
  • In den alten und neuen Bundesländern gilt nunmehr für einen Einpersonenhaushalt eine einheitliche Regelleistung von 345 Euro zzgl. Betriebskosten. Bisher galt im Osten ein niedrigerer Satz.
     
  • Arbeitslose zwischen 18 und 25 Jahren, die bei den Eltern wohnen, bekommen 69 Euro weniger, also nur 276 Euro. Bereits seit April 2006 müssen diese Personen die Behörde fragen, wenn sie das Elternhaus verlassen, anderenfalls werden ihnen die Unterkunftskosten für eine andere Wohnung als der elterlichen Wohnung nicht ersetzt.
     
  • Eine Bedarfsgemeinschaft mit verkürztem Hartz IV-Geld wird vermutet, wenn Partner länger als 1 Jahr oder wenn sie mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben.
     
  • Haben sie Kinder bzw. Angehörige im Haushalt zu versorgen oder dürfen sie über Einkommen bzw. Vermögen des anderen verfügen, wird demfalls Bedarfsgemeinschaft vermutet. Gleichwohl muss die Behörde die Bedarfsgemeinschaft beweisen (LSG Niedersachsen-Bremen, 03.08.2006 – L 9 HS 349/06 ER).

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© Haus & Grund Niedersachsen
Februar 2007

 

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