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Haus & Grund Niedersachsen: Winterschuhe abtreten – nur eine Frage der Höflichkeit ?

(Ho) Mit Schnee, Eis und Streumaterial verschmutzte Winterschuhe können zum Ärgernis werden, wenn damit anlässlich eines Besuches die Wohnung verschmutzt oder sogar das Parkett beschädigt wird. Ohne Weiteres zum guten Ton gehört es, sich vor dem Eintritt in die Wohnung des Gastgebers die Schuhe abzutreten und so gut wie möglich von Schmutz zu befreien.

  • Muss man die Schuhe auch ausziehen, um Schäden am Wohnungsparkett zu vermeiden?
  • Muss man sonst für verursachte Kratzspuren und Schäden einstehen?

Nein, ein Erwachsener muss beim Betreten einer fremden Wohnung die Schuhe grundsätzlich nur abtreten; zu weiteren Maßnahmen, die Verschmutzungen oder Beschädigungen zum Beispiel an Parkett-Fußböden verhindern sollen, ist er nur bei besonderem Anlass verpflichtet. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts (AG) Siegburg vom 16.01.2002 (Az 4 C 53/01) macht jetzt der Landesverband Haus & Grund Niedersachsen aufmerksam. Weder der Gast noch seine Haftpflichtversicherung müssen für derartige Schäden einstehen, erläutert Verbandsvorsitzender Dr. Hans Reinold Horst. Denn das Ausziehen der Schuhe sei bei erwachsenen Besuchern in Deutschland überwiegend unüblich.

So auch der Siegburger Amtsrichter:
Zu den allgemeinen Gepflogenheiten gehöre es lediglich, die Schuhe vor der Tür ordentlich abzutreten. Allenfalls eine Aufforderung durch den Wohnungsbesitzer oder besonders schlechte Witterungsbedingungen könnten das Ausziehen der Schuhe notwendig machen. Eine solche Aufforderung erging in dem vom AG Siegburg entschiedenen Fall allerdings zuvor nicht.

© Dr. Hans Reinold Horst

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