Home > News / Presse > Winterschuhe abtreten?
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(Ho) Mit Schnee, Eis und Streumaterial verschmutzte Winterschuhe können zum Ärgernis werden, wenn damit anlässlich eines Besuches die Wohnung verschmutzt oder sogar das Parkett beschädigt wird. Ohne Weiteres zum guten Ton gehört es, sich vor dem Eintritt in die Wohnung des Gastgebers die Schuhe abzutreten und so gut wie möglich von Schmutz zu befreien.
Nein, ein Erwachsener muss beim Betreten einer fremden Wohnung die Schuhe grundsätzlich nur abtreten; zu weiteren Maßnahmen, die Verschmutzungen oder Beschädigungen zum Beispiel an Parkett-Fußböden verhindern sollen, ist er nur bei besonderem Anlass verpflichtet. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts (AG) Siegburg vom 16.01.2002 (Az 4 C 53/01) macht jetzt der Landesverband Haus & Grund Niedersachsen aufmerksam. Weder der Gast noch seine Haftpflichtversicherung müssen für derartige Schäden einstehen, erläutert Verbandsvorsitzender Dr. Hans Reinold Horst. Denn das Ausziehen der Schuhe sei bei erwachsenen Besuchern in Deutschland überwiegend unüblich. So auch der Siegburger Amtsrichter: © Dr. Hans Reinold Horst |
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