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Risse durch Bauarbeiten und undichte Wasserrohre

Risse durch Bauarbeiten

Wilhelm Z., Mitglied im Landesverband Haus und Grund Niedersachsen und Eigentümer eines Einfamilienhauses, hat eine ROLAND Rechtsschutz-Versicherung abgeschlossen. Sein Nachbar, Holger M., möchte an sein Haus anbauen und benötigt dazu Wilhelm Z.s Zustimmung. Dieser ist einverstanden.

Während der Baumaßnahmen bemerkt Wilhelm Z. Risse an seiner Giebelwand. Seiner Meinung nach können diese nur durch die Bauarbeiten des Nachbarn entstanden sein. Er verlangt von Holger M. daher Schadenersatz für die Reparatur der Risse. Dieser schiebt den Fehler auf das Bauunternehmen. Auch die Firma weist die Vorwürfe von sich. Über ihren Rechtsanwalt lässt sie mitteilen, Wilhelm Z. müsse beweisen, dass die Schäden durch die Bauarbeiten verursacht worden seien. Wilhelm Z. zieht vor Gericht und verklagt das Bauunternehmen. Ein Sachverständiger bestätigt, dass die Firma bei den Bauarbeiten den notwendigen Abstand zu Wilhelm Z.s Grundstück unterschritten hat. Darauf seien auch die Risse im Giebel zurückzuführen.

Die Parteien einigen sich auf einen Vergleich. Die Baufirma übernimmt die Reparaturkosten sowie drei Viertel der Kosten für Anwalt, Gericht und Sachverständigen. Unter Berücksichtigung der vereinbarten Selbstbeteiligung übernimmt ROLAND Rechtsschutz davon 3.900 Euro.

Undichte Wasserrohre

Julius I. ist Mitglied im Landesverband Haus und Grund Niedersachsen und Eigentümer eines Einfamilienhauses. Im Laufe mehrerer Monate stellt er zunehmende Feuchtigkeit in seinem Keller fest, die er sich nicht erklären kann. Als er massiven Schimmelbefall an drei Kellerwänden entdeckt, lässt sich Julius I. durch ein Ingenieurbüro beraten. Er erfährt, dass die Kellerwände freigelegt werden und rundum ausgeschachtet werden müssen, um die Ursache des Problems herauszufinden.

Während der Arbeiten wird zunächst nichts festgestellt. Allerdings füllt sich der Schacht langsam mit Wasser. Da es jedoch auch nicht geregnet hat, wird der Schacht zum Garten hin erweitert. Dabei wird ein altes Rohr freigelegt, aus dem kontinuierlich Wasser austritt. Die Stadtwerke haben schon vor Jahren den alten Wasseranschluss durch ein neues Leitungssystem ersetzt. Der Sachverständige, den Julius I. nun beauftragt, stellt fest, dass dabei die alten Rohre auf dem Grundstück belassen und am gekappten Ende mangelhaft verschlossen wurden. Außerdem wurden die alten Rohre nicht komplett vom neuen System getrennt. Julius I. nimmt sich einen Anwalt und verlangt von den Stadtwerken Ersatz für alle angefallenen Kosten. Er möchte auch, dass die alten Rohre von seinem Grundstück entfernt werden. Beides lehnen die Stadtwerke ab. Julius I. sieht sich gezwungen, zu klagen.

Das Gericht beauftragt ebenfalls einen Sachverständigen. Dieser bestätigt, was bereits der Privatgutachter festgestellt hat. Das Gericht entscheidet daraufhin, dass die alten Rohre bleiben können. Allerdings müssen die Stadtwerke Schadenersatz an Julius I. zahlen. Außerdem tragen sie Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten in Höhe von gut 3.500 Euro. Ohne ROLAND Rechtsschutz hätte Julius I. diesen Vorschuss nicht leisten können.

© Dr. Hans Reinold Horst

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