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(ho) Ein Yorkshire-Terrier bellt. Hunde bellen. Also ist ein Yorkshire-Terrier ein Hund und kein Kleintier - oder doch? Es gibt fast nichts, was im Mietrecht nicht streitig sein kann. So auch im Fall des Mieters, der sich einen Yorkshire-Terrier anschaffte und glaubte, dabei handele es sich um ein Kleintier, dass man grundsätzlich ohne vorherige Erlaubnis des Vermieters halten dürfe. Der Mietvertrag stellte die Hundehaltung ausdrücklich unter dem Vorbehalt vorheriger Zustimmung des Vermieters und erlaubte nur die erlaubnisfreie Haltung von kleinen Tieren. Dem Vermieter schmeckte das Verhalten seines Mieters gar nicht und ging auf das Verlangen seines Mieters nicht ein, nachträglich sein Einverständnis zu erklären. Er berief sich darauf, ein Yorkshire-Terrier sei ein Hund. Wegen den von Hunden ausgehenden Einwirkungen auf die Nachbarschaft im Haus insbesondere in Form von Lärm durch bellen, jaulen, winseln, und in Form von Schmutz durch Pfotenabdrücke im Hausflur und in der Wohnung sowie schließlich durch die Gefahr von Beschädigungen durch Zerbeißen und Zerkratzen von Einrichtungen und Ausstattungen der Mietsache handele es sich nicht um ein Kleintier, von dem typischerweise keine Gefahren und Beeinträchtigungen ausgehen und dass deshalb erlaubnisfrei gehalten werden dürfe. Er glaubte sich hier in seiner Wertung sicher. Der forsche Mieter kam jetzt erst richtig in Form, zerrte den Vermieter vor Gericht und verlangte nach seinem eigenen eigenmächtigen vorherigen Verhalten auch noch die Erlaubnis zur Tierhaltung. Das LG Kassel (Urteil vom 30.1.1997 - 1 S 503/96, NZM 1998, 154) erschütterte
den Vermieter in seinem Vertrauen auf die Justiz zutiefst und befand: Haben kleine Hunde keinen Stoffwechsel und keine Verdauung? © Dr. Hans Reinold Horst |
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