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Wer soll das bezahlen?

Nach dem jüngst veröffentlichten Mietspiegel sind in Berlin die Mieten in den Plattenbauten um 0,7, in mittleren Wohnlagen um 2,7 und im Segment „klassischer Altbau“ um 3,4 % jährlich gestiegen; in dieser besonders begehrten Kategorie kletterte die Bestandsmiete auf € 5,46. Wenngleich diese Werte im Vergleich zu anderen deutschen Ballungszentren – vom europäischen Vergleich wie London, Zürich oder neuerdings Jerusalem ganz zu schweigen – nach wie vor sehr günstig sind, plant der Berliner Senat populistische Interventionen; er will die Absicht der Bundesregierung, durch Änderungen des Mietrechts den Investitionsattentismus aufzulösen, unterlaufen. Nach seinen Vorstellungen sollen die Mieterhöhungsspielräume noch weiter eingeengt werden: Der zwischenzeitlich eingebrachte Gesetzesentwurf zur Sicherung bezahlbarer Mieten sieht vor, die Möglichkeiten für allgemeine Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete von bisher 20 auf 15 % abzusenken und den Mieterhöhungszeitraum von bisher drei auf vier Jahre auszuweiten. Des Weiteren soll der Satz der bisherigen Modernisierungs-Mieterhöhung von 11 auf 9 % reduziert werden.

Mit ökonomischen Fakten lässt sich der Verstoß des Berliner Senats nicht begründen. Nicht nur in Berlin, sondern auch bundesweit sind die Mieten sehr verhalten gestiegen, nominell in den letzten 10 Jahren um 12 %. Da die Verbraucherpreise zwischen 2000 und 2010 um 17 % geklettert sind, sind die Mieten real sogar gesunken. Dabei bleibt die Qualitätsverbesserung der Wohnungsbestände in der amtlichen Mietenstatistik insoweit unberücksichtigt, als bei der Berechnung zwar fortlaufend schlechte Bausubstanz, die aus dem Markt ausscheidet, durch Neubau und modernisierte Wohnungen substituiert wird, dies aber nicht herausgerechnet wird; es wird also nicht „gleiches mit gleichem“ verglichen, sondern von einer unveränderten Wohnungsqualität ausgegangen.

Der „gefühlte“ Mietanstieg beruht weitgehend auf den explodierten Kosten für Heizung (plus 68 %) und Strom (61 %), verursacht von den ständig angehobenen Abgabenlasten. Beim Strom macht der Staatsanteil inzwischen über 46 % aus. Aber auch bei anderen Wohnnebenkosten hat die öffentliche Hand kräftig zugelangt. Beispielsweise wurde die Grundsteuer zur Sanierung der kommunalen Haushalte fortlaufend erhöht. In Berlin, wo der Senat ob des Mietanstiegs so besorgt ist, fiel die Steigerung extrem kräftig aus. Mit einem Hebesatz von 810 liegt dieses Bundesland an der Spitze.

Obwohl also die Vermieter – wie alle Daten eindeutig belegen – nicht die Preistreiber sind, sollen sie nach dem Willen des Berliner Senats bei der energetischen Modernisierung zusätzlich belastet werden. Von anderer Seite wird angeregt, zur Entlastung die Steuerzahler stärker zu involvieren. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass die Unternehmen, insbesondere die energieintensiven, von der Bundesregierung bei der Energiewende geschont werden sollen. Dadurch engt sich die Gruppe Steuerzahler signifikant, und zwar weitgehend auf Vermieter und Mieter, ein; aus diesem Kreis sind die Empfänger von Transferzahlungen herauszurechnen. Bezüglich der privaten Vermieter ist darauf hinzuweisen, dass sie nach einschlägigen Untersuchungen nur mit 40 % ihrer Wohnungen eine bescheidene Rendite erzielen; mit 60 % erleiden sie Verluste oder decken gerade einmal die Kosten. Vielen fehlt die finanzielle Kraft; viele haben auch Eigentum in Räumen, die von massiven Leerständen bedroht sind.

Nach dem nahezu einmütigen Willen aller Parteien soll sich in Deutschland eine in der Welt beispiellose Energiewende vollziehen. Dies wird mit Mehrkosten verbunden sein, die deutlich über der zu erzielenden Energieeinsparung liegen. Für eine 70 m² große Wohnung ergeben sich in einem Gebäude, das den 10 l-Standard erfüllt, monatliche Mehrbelastungen von über 110 € netto.

Anstatt die irrlichternde Debatte über weitere Verschärfungen der Energieeinsparverordnungen fortzuführen, sollte die Energiewende zunächst mit Preisschildern versehen werden; die Mehrlasten müssen für die einzelnen Akteure endlich transparent werden. Mit Verschweigen und Aussitzen kommt man nicht weiter. Eines ist jetzt schon klar: Das Ausschalten des Marktmechanismus, die Missachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots sowie die Diskriminierung des privaten Eigentums sind entschieden abzulehnen. 20 Jahre nach der Wende gibt es immer noch genügend negative Beispiele für eine amtliche Wohnungspolitik, die wie die DDR ausschließlich auf staatlichen Zwang setzte. Wer sich heute für mehr Energieeffizienz im Wohnungsbau einsetzt, muss nicht unerhebliche Mietsteigerungen akzeptieren; er darf nicht wie der Berlin Senat bereits bei einem schwachen Anstieg in Panik verfallen. Wer heute für das Energiesparen ist, muss auch klar bekennen, dass es sich vordergründig um ein technisches, um ein energiepolitisches Thema handelt. In Kern handelt es sich um Fragen der Sozial-, Vermögens- und Eigentumspolitik. Bei massiven Interventionen, die der Eigentümer mehr oder minder alleine bezahlt, ist die breite Eigentumsstreuung in Deutschland, der Erfolg von 60 Jahren Aufbau, stärkstens gefährdet.

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