| Berlin, 25. Januar 2011. Die Honorare
für Immobilienwertgutachten sind seit rund eineinhalb Jahren nicht
mehr in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
erfasst, nachdem die einschlägige Vorschrift im Zuge der letzten
HOAI-Novellierung ersatzlos gestrichen worden ist. Seitdem sind die Preise
für Wertgutachten von Immobiliensachverständigen grundsätzlich
frei verhandelbar. Die jetzt vorgelegte Honorarrichtlinie des BVS stellt
eine unverbindliche Empfehlung für BVS-Immobilienbewertungssachverständige
und ihre Auftraggeber dar. Sie wurde von den Fachbereichsleitern Immobilienbewertung
des BVS und seiner Landesverbände erarbeitet und beschlossen.
Das Bundeskartellamt hat die kartellrechtliche Unbedenklichkeit der Richtlinie
bestätigt.
Bernhard Bischoff, Vizepräsident und Leiter des Bundesfachbereichs
Immobilienbewertung des BVS:
„Unsere Honorarrichtlinie soll eine Orientierungshilfe für
Sachverständige in der Immobilienbewertung sein. Wir denken dabei
insbesondere an jüngere Kollegen, die neu in der Immobilienbewertung
sind. Darüber hinaus ist unsere Honorarrichtlinie auch für Auftraggeber
eine praktische Hilfe bei der Honorarfindung mit Sachverständigen.“
Konkrete Honorarempfehlungen
Die Honorarrichtlinie geht von einem Mindesthonorar von 750 Euro
für ein Wertermittlungsgutachten mit einem Gegenstandswert von bis
zu 100.000 Euro aus, wodurch der Erstellung von Gutachten zu
wirtschaftlich von vornherein nicht auskömmlichen Bedingungen begegnet
werden soll. Denn wird der Leistungs- durch einen Preiswettbewerb verdrängt,
geht das zweifelsfrei zu Lasten der Gutachtenqualität und zum Nachteil
des Kunden. Die empfohlenen Honorare steigen sodann mit dem Immobilienwert
und klar definierten Besonderheiten bei der Auftragsbearbeitung, die den
Schwierigkeitsgrad und Aufwand erhöhen oder ggf. auch verringern
– beispielsweise die Berücksichtigung bestimmter Rechte am
Grundstück. Dem wird mit einem Zu- und Abschlagssystem Rechnung getragen.
Hierzu erklärt Bischoff:
„Der Arbeitsaufwand des Sachverständigen steigt, wenn die Immobilie
sehr groß oder zum Beispiel denkmalgeschützt oder anderweitig
besonders ist. Seriöse Sachverständige machen sich vor Ort ein
genaues Bild des konkreten Gebäudes und arbeiten nicht nur anhand
von Computermodellen. Vor diesem Hintergrund erklärt sich die Staffelung
der Honorartabelle, die zusammen mit dem System von Zu- und Abschlägen
die Honorarberechnung für alle Beteiligten einfach handhabbar und
nachvollziehbar macht.“
BVS-Präsident Roland R. Vogel ergänzt:
„Neben dem Preis ist der Nachweis der Sachverständigenqualifikation
von entscheidender Bedeutung.“ Auftraggeber sollten darauf achten,
dass Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt oder
auf gleichwertigem Niveau qualifiziert sind. Die ö.b.u.v.-Sachverständigen
erfüllen strenge fachliche wie persönliche Vorgaben, unterliegen
einer laufenden Kontrolle durch die Bestellungskörperschaften und
werden deshalb von Gerichten und anderen staatlichen Stellen bevorzugt
in Anspruch genommen.
Richtlinie zur Berechnung des Honorars für Wertermittlungsgutachten
über Grundstücke zum kostenlosen Download: http://iw.homepagepreview.de/fileadmin/user_upload/downloads/BVS-Richtlinie_zur_Berechnung_von_Honoraren_fuer_Wertermittlungen_bearbeitet.pdf
Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter
Sachverständiger e.V. (BVS):
Der BVS vertritt als Dachverband 12 Landesverbände und 12 Fachverbände
mit insgesamt mehr als 4.000 Sachverständigen, die auf ca. 250 verschiedenen
Sachgebieten tätig sind. Diese erstatten für Gerichte, Staatsanwaltschaften
und Behörden, Wirtschaft, Industrie, Gewerbe und Handwerk sowie insbesondere
für private Verbraucher Gutachten und stehen ihnen bei wichtigen
Entscheidungen mit fachlichem Rat zur Seite. Die Sachverständigen
in den Mitgliedsverbänden des BVS sind grundsätzlich öffentlich
bestellt und vereidigt, anderweitig durch staatliche Stellen oder dazu
durch Gesetz befugte Institutionen hoheitlich beliehen oder auf der Basis
der Europanorm EN 17024 zertifiziert.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.bvs-ev.de
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