Home   >   Google-Street-View

Google-Street-View: Hauseigentümer wehren sich

(Ho) Der Internetkonzern Google will mit seinem Programm „Street-View“ Straßenansichten, Häuserzeilen, ganz Stadtquartiere und Städte visualisieren und im Internet abrufbar machen. Mit eigener gesteuerter Rundumsicht soll man sich dann in den abfotografierten Straßen umschauen können. Sehr früh argwöhnten wir, dass damit die Gefahr des Missbrauchs, nämlich des Ausspähens privater Lebensräume auch zur Vorbereitung von Eigentumsdelikten möglich wird, und das Ganze auch noch anonym und unsichtbar weit weg vom ausgespähten Tatort über den eigenen Computer des möglichen Täters. Immer wieder haben wir deshalb unsere Bedenken gegen eine unfiltrierte Veröffentlichung der „Street-View“-Dateien bekämpft. – In öffentlichen Podiumsdiskussionen mit Politikern, anlässlich des diesjährigen Landesverbandstags, durch Eingaben gegenüber dem Datenschutzbeauftragten des Landes Niedersachsen und den fachlich dafür zuständigen Landesministerien. Ebenso sind wir in Kooperation mit unserem Bundesverband Haus & Grund Deutschland vorgegangen. Nun zeigen sich erste Erfolge. Die Politik reagiert sensibel und dies auch Verbraucher einmal in unserem Sinne! Anfang Mai machte Bundesministerin Aigner öffentlich, dass betroffene Wohnungen und Häuser sowie Gärten vollständig unkenntlich gemacht werden müssen, bevor der Informationsdienst „Google-Street-View“ im Internet freigeschaltet wird. Den von der Firma Google angebotenen Widerspruch nach oder auch schon vor Veröffentlichung der eigenen Bilddateien wies sie als zu kurzgreifend zurück. Auch ein entsprechender Gesetzesentwurf soll vorbereitet werden.

Dem Bundesrat liegt zeitgleich und parallel bereits ein Entwurf aus Hamburg zur Regelung der Veröffentlichung von Straßenansichten über den genannten Informationsdienst unter besserer Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben vor. Der politische Aufschlag Hamburgs kommt nicht zufällig. Denn die deutsche Abteilung des Konzers Google hat dort ihren Sitz.

Insgesamt ist beabsichtigt, den Bürgern mehr Rechte gegen die uneingeschränkte Veröffentlichung ihrer Hausansichten, Straßenansichten, Autokennzeichen oder auch persönlichen Bilder einzuräumen. Das soll für Hauseigentümer und Mieter gleichermaßen gelten. Vor allem das Filmen über Hecken und Zäune hinweg soll ganz verboten werden, soweit sie nicht auch von erwachsenen Fußgängern normaler Größe problemlos überblick werden können. Diese Einschränkung geht auf eine gutachterliche Stellungnahme von Prof. Dreyer im Auftrage des Landes Rheinland-Pfalz zurück. Der Gutachter hatte es als Verstoß gegen das jedem Menschen zustehende Persönlichkeitsrecht und auch gegen den Datenschutz bezeichnet, wenn ein Fotografieren mit einer „Augenhöhe“ von mehr als 2 m Abstand zum Boden Einblicke und Erkenntnisse gewährt, die normalen Straßenpassanten aufgrund ihres tieferen Augenwinkels verborgen bleiben müssen.

Verstöße gegen die beabsichtigten Auflagen sollen mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden können. Auch die Datenschutzbeauftragten sind nah am Thema und legen nach, um den politischen Druck nicht abebben zu lassen.

Solange Gesetze noch nicht erlassen sind, bleibt den Betroffenen nur, gegen die unfiltrierte Veröffentlichung ihrer Hausansichten, Straßenzüge, Autokennzeichen, sowie persönlichen Bilder bei der Firma Google Widerspruch einzulegen. Dies soll vordringlich über das Internet geschehen können, wie die Firma Google anbietet. Dazu muss man die Internetseite www.google.de aufrufen und sich dann führen lassen.

Dieses Verfahren stößt gleich mehrfach auf die Kritik von Haus & Grund: Denn wer Widerspruch einlegt, hinterlässt ebenso seine Daten bei der Firma Google, die sich von ihrem Firmenzweck damit beschäftigt, Daten zu sammeln und zu vermarkten! Geschieht das dann auch noch elektronisch über Internet, müssen die Daten nicht einmal mehr durch eine nochmalige Eingabe ins System erfasst werden. Sie liegen nämlich bereits elektronisch vor. Deshalb ist nicht auszuschließen, dass auch über dieses Verfahren letztendlich noch wirtschaftlich „der Schnitt von Google gemacht werden kann“. Vor allem aber ist nicht einzusehen, dass unter Zugrundelegung auch der Rechtsansicht des Gutachtens von Prof. Dreyer und offensichtlich auch des Gesetzgebers zunächst einmal Eingriffe in die persönliche Sphäre und in das Privateigentum der Betroffenen durch die Firma Google zulässig sein sollen, und man sich dagegen erst nachmalig – oder auf Verdacht schon vorher mit einem Widerspruch wehren soll. Erneut ist zu fordern, dass die Firma Google ausdrücklich das Einverständnis der Betroffenen einholt, bevor überhaupt gefilmt wird. Dass dann möglicherweise dieser besondere Informationsdienst wirtschaftlich nicht mehr attraktiv wird, zeigt sich schon daran, dass ausweislich der Presseberichterstattung die Firma Google selbst mit Zehntausenden von Widersprüchen rechnet.

Wer also vor Erlass einschlägiger Gesetze selbst etwas tun möchte, dem sei empfohlen, sich nicht den von der Firma Google ausgearbeiteten Internetverfahren zu unterwerfen, sondern schriftlich Widerspruch gegen die schon erfolgte oder noch drohende Veröffentlichung eigener Dateien im Internet zu erheben und dies mit der deutlichen Ankündigung zu verbinden, rechtlich dagegen einzuschreiten, wenn der Widerspruch unbeachtet bleibt. Das Schreiben sollte mit der Möglichkeit eines beweisbaren Zugangs durch Einschreiben/Rückschein gerichtet werden an die Firma Google Germany GmbH (betrifft Street-View), ABC-Straße 19, 20354 Hamburg. Nach hier vorliegenden Erkenntnissen wird eine umfassende Veröffentlichung auch deutscher Stadtansichten durch die erfolgreiche Gegenwehr betroffener Kreise und auch durch die geschilderten politischen Entwicklungen zu diesem Thema verzögert.

© Dr. Hans Reinold Horst

<< zurück

Anbieterkennzeichnung | Impressum | Datenschutz | Disclaimer | Haftungsausschluss
Home | Kontakt | Presse