Home > Bauen & Kaufen > Als Bauherr richtig versichern
|
|
| Versicherung für Helfer beim Hausbau (Ho) „Muskelhypotheken“ sind attraktiv. Denn sie kosten kein Geld, schonen also die Geldbörse des Bauherren. Häufig helfen Freunde mit, etwa beim Tapezieren, beim Keller- oder Dachausbau oder sogar beim eigentlichen Hausbau selbst. Verletzt sich ein Helfer, ist der Bauherr in der Pflicht. Deshalb müssen private Helfer wie Freunde, Kollegen, Verwandte oder Nachbarn durch private Bauherren innerhalb einer Woche bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) angemeldet werden. Neben der Vermeidung möglicher Forderungen der Helfer nach Schadensersatz berät die Genossenschaft auch, um Unfälle zu verhüten. Wer nicht anmeldet, riskiert ein Bußgeld. Kurzfristige Gefälligkeitsleistungen zwischen Verwandten sind von der Versicherungspflicht aber ausgenommen, wie die BG BAU mitteilt. Eine Haftung des Bauherren kommt im Unglücksfalle aber auch dann in Betracht. Er könnte sich dann nur noch auf ein reines Gefälligkeitsverhältnis zwischen Verwandten, Freunden und Nachbarn berufen, das einen stillschweigenden Haftungsverzicht beinhaltet und damit seine Haftpflicht ausschließt oder zumindest reduziert. Das ist aber unsicher! Der Bauherr selbst sollte seinen Ehegatten und sich ebenso gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichern. Als Bauherr richtig versichern (Ho) Wer ein Haus baut, riskiert bisweilen finanzielle Risiken. Dazu treten auch Sach- und Körpergefahren, die vom Grundstück, insbesondere von der Baustelle und vom werdenden Gebäude selbst ausgehen. Deshalb sollte zunächst eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Private Helfer müssen bei der Bauberufsgenossenschaft versichert werden. Die Bauleistungsversicherung kommt für Schäden durch unvorhersehbare Ereignisse auf. Dazu zählen z.B. Beschädigungen durch Fremde oder Diebstahl von fest mit dem Gebäude verbundenen Teilen. Konstruktions- oder Materialfehler sowie Schäden durch fahrlässiges Verhalten der Bauarbeiter sind auch abgedeckt. Besonders wichtig: © Dr. Hans Reinold Horst |
Anbieterkennzeichnung
| Impressum | Datenschutz
| Disclaimer | Haftungsausschluss
Home | Kontakt
| Presse