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Sonderkaution für Satellitenantenne

Ist eine Sonderkaution für spezifische Schäden wegen mieterseits angebrachter Satellitenantenne vereinbart, darf der Vermieter die Sonderkaution nicht mit anderen Ansprüchen aus dem Mietverhältnis verrechnen. Die Sonderkaution sei ausdrücklich zweckgebunden für „Schäden aus dem Anbringen einer Satellitenantenne“. Sei diese nicht beschädigt, müsse die Sonderkatuion zurückgezahlt werden, urteilt das Amtsgericht Köln am 27.04.2008 (222 C 480/07 in WM 1/09, 34).

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