Home > Archiv > Themen 2009 > BGH: Mietspiegel gelten auch für Einfamilienhäuser
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| Der örtliche Mietspiegel kann
von den Hauseigentümern nun auch bei der Vermietung von Einfamilienhäusern
angewendet werden. Vermieter können die Miete in Einfamilienhäusern
leichter und einfacher erhöhen, weil sie zur Begründung auf
den Mietspiegel zurückgreifen dürfen. Dies hat der BGH jüngst
entschieden (VIII ZR 58/08). © Haus & Grund Niedersachsen |
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