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BGH: Mietspiegel gelten auch für Einfamilienhäuser

Der örtliche Mietspiegel kann von den Hauseigentümern nun auch bei der Vermietung von Einfamilienhäusern angewendet werden. Vermieter können die Miete in Einfamilienhäusern leichter und einfacher erhöhen, weil sie zur Begründung auf den Mietspiegel zurückgreifen dürfen. Dies hat der BGH jüngst entschieden (VIII ZR 58/08).
Die kommunal geltenden Mietspiegel enthalten regelmäßig keine Angaben oder Daten für Einfamilienhäuser. Es gibt aber auch Mietspiegel, die aufgrund der komfortableren Wohnsituation in einem Einfamilienhaus sogenannte Einfamilienhauszuschläge vorsehen und damit die Mietpreisbildung auch in diesem Segment berücksichtigen.
Bislang war die Rechtsprechung dazu nicht einheitlich. Nun hat der BGH für Klarheit gesorgt. Ausdrücklich betonen die Karlsruher Richter, die Miete für Einfamilienhäuser sei im Regelfall höher als die Miete für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern. Deshalb könne eine Mieterhöhung für ein einfaches Einfamilienhaus auch mit dem für Mehrfamilienhäuser aufgestellten Mietspiegel begründet werden.

© Haus & Grund Niedersachsen

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