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Mietrecht: Keine Kaution bei Insolvenz

(Ho) Wer ein Mietshaus kauft, der muss die bestehenden Mietverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten übernehmen. Er ist aber nicht dazu verpflichtet, noch ausstehende Kautionsforderungen von früheren Mietern zu begleichen, wie der Bundesgerichtshof urteilte (BGH, Az.: VIII ZR 219/06). In dem entschiedenen Fall war der veräußernde Vermieter insolvent und sein Mietshaus unter Zwangsverwaltung gestellt worden. Anschließend zog ein Mieter aus, das Haus wurde zwangsversteigert. Der ehemalige Mieter verlangte daraufhin seine Kaution von dem neuen Eigentümer zurück. Als er nicht zahlte, klagte der ehemalige Mieter. Der BGH wies die Klage in letzter Instanz mit dem Argument ab, ein neuer Eigentümer müsse nur die Verpflichtungen der noch bestehenden Mietverhältnisse übernehmen. In dem entschiedenen Fall aber war der Mieter schon ausgezogen und das Mietverhältnis war beendet.

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