Home > Archiv > Themen 2009 > Mietrecht: Wer zündelt, zahlt
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| (Ho) Eine Mieterin ließ ihren fünfjährigen Sohn allein in der Wohnung zurück, um einzukaufen. Der Junge zündelte mit einem offen liegenden Feuerzeug. Die Wohngebäudeversicherung des Vermieters beglich zwar die Rechnungen für die Reparaturen, nicht jedoch den Mietausfall, den die Mutter des Kindes geltend machte. Denn die Mieterin war der Meinung, nun nicht die volle Miete überweisen zu müssen, weil die Wohnung aufgrund des Brandes nicht mehr voll zu nutzen sei. Die Richter des OLG Düsseldorf (Az.: 4 U 13/03) sahen das anders. Sie wiesen der Mutter den Brand in ihrer Mietwohnung schuldhaft zu. Weil sie allein die Schuld an dem Schaden trage, müsse sie auch die Folgen tragen und weiter die volle Mietsumme überweisen. © Haus & Grund Niedersachsen |
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