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Baulärm: 30 % weniger Miete

Beeinträchtigen Baulärm und ein Gerüst am Haus über längere Zeit die Wohnqualität, so kann eine Mietminderung von bis zu 30 % angezeigt sein. Das geht aus einem Urteil des AG Hamburg-Altona (Az: 317 C 198/07) hervor.

In dem entschiedenen Fall war das Haus länger als ein Jahr eingerüstet. So war auch die Loggia nur sehr eingeschränkt zu nutzen. Dazu kamen Lärm durch Dämm-, Mauer- und Abbrucharbeiten sowie durch Betonsanierung und Erdarbeiten. Das Gericht sah die von der Vermieterin angebotene Minderung von 16 % für die betreffenden Monate nicht als ausreichend an. Vielmehr sei die von den Mietern vorgenommene Minderung von knapp 30 % nicht zu beanstanden.

Aus diesem Urteil leitet sich als Empfehlung ab:
Vor Dämmmaßnahmen im Zuge energetischer Sanierungen vermieteter Häuser sollte mit den Mietern möglichst Einvernehmen über die Baumaßnahme und deren Auswirkungen herbeigeführt werden. Argument hierfür ist gegenüber dem Mieter die zukünftige Einsparung von verbrauchsabhängigen Betriebskosten im Bereich der Heizung und auch des Warmwasserverbrauchs, wenn zusätzlich zu den Dämmmaßnahmen auch die Heizung und die Warmwasseraufbereitungsanlagen saniert werden. Auf diese Weise lässt sich im einzelnen Fall das Thema „Mietminderung“ evtl. ausschließen.

© Haus & Grund Niedersachsen

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