Home > Archiv > Themen 2009 > Baulärm: 30 % weniger Miete
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| Beeinträchtigen Baulärm und ein Gerüst am Haus über längere Zeit die Wohnqualität, so kann eine Mietminderung von bis zu 30 % angezeigt sein. Das geht aus einem Urteil des AG Hamburg-Altona (Az: 317 C 198/07) hervor. In dem entschiedenen Fall war das Haus länger als ein Jahr eingerüstet. So war auch die Loggia nur sehr eingeschränkt zu nutzen. Dazu kamen Lärm durch Dämm-, Mauer- und Abbrucharbeiten sowie durch Betonsanierung und Erdarbeiten. Das Gericht sah die von der Vermieterin angebotene Minderung von 16 % für die betreffenden Monate nicht als ausreichend an. Vielmehr sei die von den Mietern vorgenommene Minderung von knapp 30 % nicht zu beanstanden. Aus diesem Urteil leitet sich als Empfehlung ab: © Haus & Grund Niedersachsen |
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