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Mietrecht: Lohnpfändung für Vermieter

(Ho) Ein Vermieter ist grundsätzlich berechtigt, den Arbeitgeber eines Mieters nach einer eventuell bestehenden Lohnpfändung zu fragen, wie das OLG Koblenz (Az.: 5 U 28/08) entschied. Nach der Überzeugung der Koblenzer Richter macht sich der Arbeitgeber sogar schadensersatzpflichtig, wenn er die Frage unrichtig beantwortet. Allerdings geht der Vermieter leer aus, wenn er den Mietvertrag dann nicht unverzüglich kündigt.

Mit seinem Beschluss wies das Gericht die Schadensersatzklage eines Vermieters gegen den Arbeitgeber eines Ex-Mieters ab. Vor Abschluss des Mietvertrags hatte er beim Arbeitgeber nach möglichen Lohnpfändungen gefragt. Der Arbeitgeber hatte die Frage falsch mit „nein“ beantwortet. Als der Kläger dies später erfuhr, setzt er das Mietverhältnis aber noch mehrere Monate fort. Gleichwohl verlangte er von dem Arbeitgeber den Ersatz rückständiger Miete in Höhe von rund 10.000 Euro, denn der Mieter war inzwischen erheblich in Zahlungsverzug geraten. Seine Klage wurde abgewiesen, weil der Vermieter nicht unmittelbar reagiert und das Mietverhältnis gekündigt hatte.

© Dr. Hans Reinold Horst
03. Dezember 2008

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