Home > Vermieter muss für Wärme sorgen
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| (Ho) Schon im Gesetz ist geregelt, dass der Vermieter dafür verantwortlich ist, einen vertragsgemäßen Zustand der Wohnung während der gesamten Laufzeit des Mietvertrages zu gewährleisten (§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB). Wird eine Wohnung – wie heute üblich – mit Heizung vermietet, dann hat also auch der Vermieter für die Beheizung der Wohnung zu sorgen. Ist sie nicht ausreichend geheizt oder funktioniert die Heizung oder ein Ofen nicht richtig, so liegt ein Mangel vor, den der Vermieter beseitigen muss und der auch zu Mietminderungen Anlass geben kann. In vielen Mietverträgen ist eine Heizperiode festgelegt. Während dieser Zeit ist der Vermieter in jedem Fall zum Heizen verpflichtet. Allgemein üblich ist der Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 30. April eines Jahres. Dies gilt auch dann, wenn der Mietvertrag hierzu keine besonderen Regelungen vorsieht. Neuerdings wird in Mietverträgen als Heizperiode auch eine Zeit vom 15. September bis zum 15. Mai bestimmt. Während der Heizperiode muss der Vermieter die Heizungsanlage so einstellen, dass eine bestimmte Mindesttemperatur erreicht wird. Hier wird heute eine Temperatur zwischen 20 C° bis 22 C° als ausreichend angesehen. Ausreichend ist für die Gerichte, wenn die Räume von 6 Uhr bis 22 Uhr bzw. 24 Uhr diese Mindesttemperatur aufweisen. Nachts, also in der Zeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr, reicht im Rahmen einer Nachtabsenkung der Heizung auch eine Temperatur von 18 C° aus. Eine Zimmertemperatur von 15 bis 16 C° im Winter ist unzumutbar und gesundheitsgefährdend. Ferner besteht die Gefahr der Bildung von Feuchtigkeit und im Einzelfall auch Schimmel. Vorschläge des Berliner Finanzsenators Sarrazin vom Juli des Jahres, als Reaktion auf drastisch steigende Energiepreise und Heizkosten die Heizung in der Temperatur dauerhaft abzusenken, sind in der Sache falsch und sollten keinesfalls ernst genommen werden. Sarrazin hatte vorgeschlagen, die Deutschen sollten im Winter die Heizung abdrehen und sich Pullover anziehen. Lesen Sie auch: © Dr. Hans Reinold Horst
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