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Regenwasser in Wohnung

(Ho) Mag man es der teilweise behaupteten Klimaveränderung nun zuschreiben oder nicht – das Wetter wird rauer. Auch in Deutschland kommt es zu Tornados. Unwetter, Stürme und Starkregen sind in jüngerer Zeit vermehrt und verstärkt zu beobachten. Die Medien bringen immer wieder Meldungen, wonach die Regenwasserfluten in Wohnungen und Keller eindringen. Auch von Hagelschauern, die Autos und Gegenstände auf Terrassen zerbeulen, wird häufiger berichtet.

Der geschädigte Hauseigentümer fragt sich:
Welche Versicherungen kommen nun für solche Schäden auf? Wer an Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen denkt, liegt falsch. Denn solche „Überschwemmungsschäden“ können nur mit einer erweiterten Elementarschadenversicherung abgedeckt werden. Diese Versicherung wird zusätzlich zu Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. Solche Versicherungen haben die meisten Bundesbürger in „hochwassersicheren“ Landstrichen aber nicht.

Die Hausratsversicherung selbst kommt für eingedrungenes Regenwasser nur dann auf, wenn der Regen z. B. durch ein eingedrücktes Fenster oder ein (teil-) abgedecktes Dach zu Durchfeuchtungen und Überflutungen geführt hat. Fenster in Kippstellung, die peitschenden Regen nicht abhalten können, sind dagegen versicherungsschädlich. Die Bedingungen der Hausratsversicherer sehen Leistungen normalerweise regelmäßig nur für Schäden durch Leitungswasser vor, nicht für Schäden durch Natureinflüsse.

Bei Sturmschäden wenden sich Hausbesitzer häufig an ihre Wohngebäudeversicherung, wenn ein Baum umgeknickt ist oder Äste herumgewirbelt sind. Hat der Sturm Dachschindeln fortgerissen oder Fensterscheiben eingedrückt, so sind die Folgeschäden ebenfalls durch die Wohngebäudeversicherung gedeckt. Allerdings muss es auch ein Sturm sein, nicht nur ein laues Lüftchen. Sturm ist bei mindestens Windstärke 8 anzunehmen.

Dieselben Regeln gelten für Gartenhäuser, Geräteschuppen, Hundehütten oder Zäune, wenn sie eigens mitversichert sind.

Auch Hagelschäden sind über die Hausratsversicherung oder über die Wohngebäudeversicherung versichert, wenn z. B. Wintergärten oder Fensterscheiden zerstört werden. Ausgeklammert bleiben aber demolierte Autodächer. Dies ist ein Fall für die Teil- oder Vollkaskoversicherung des Autobesitzers.

Bisweilen berichten Medien sogar über Autos, die auf überfluteten Straßen im Wasser stecken geblieben sind. Für daraus resultierende Schäden am Auto kommt ebenfalls die Teil- oder Vollkaskoversicherung auf. Wird aber nachgewiesen, dass der Versicherungsnehmer z. B. bewusst unter einer Unterführung durchfahren wollte, die „Hochwasser“ führt, so kann er (fast) leer ausgehen (OLG Frankfurt/Main Az 7 U 53/99).

Wird das Auto durch herabfallende Dachziegel oder durch Äste beschädigt, so sollte man sich auch hier an die Teilkaskoversicherung wenden. Der angenehme Nebeneffekt: Ein durch die Teilkaskoversicherung reparierter Schaden belastet den Schadensfreiheitsrabatt der Vollkaskoversicherung nicht.

© Dr. Hans Reinold Horst
10. Oktober 2008

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