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Rauchmelder: Kein Schadensersatz für Tür

(Ho) Der Rauchmelder in der Wohnung des Mieters schlug Alarm – zu unrecht, denn es brannte nicht. Das Gerät war defekt und es kam zu einer Fehlmeldung. Die Feuerwehr rückte an und zerstörte die Wohnungstür, um in der Wohnung den angeblichen Brand zu löschen. Der Vermieter nahm den Mieter der Wohnung auf Schadensersatz wegen der zerstörten Tür in Anspruch. Das AG Hannover (Az 537 C 17077/05) wies den Vermieter mit seiner Klage ab. Nach Meinung der Richter sei dem Mieter keine Pflichtverletzung vorzuwerfen. Denn der Rauchmelder-Fehlalarm sei durch einen Signalton ausgelöst worden, weil die Batteriespannung des Melders nachließ. Den Mieter treffe kein Verschulden, weil er die Batterie des Rauchmelders nicht rechtzeitig gewechselt habe. Er habe auch nicht damit rechnen können, dass Nachbarn den Signalton mit einem Rauchalarm verwechselten und die Feuerwehr riefen.

© Dr. Hans Reinold Horst
10. Oktober 2008

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