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Klinkerfassade: Mieter muss zahlen

(Ho) Wird ein Haus nach einer Wärmedämmung nachträglich verklinkert, dann darf der Vermieter auch diese Kosten in eine Mieterhöhung einrechnen. Das AG Düsseldorf (Az: 20 C 1848/06) entschied dies in einem Fall, in dem die Mieter gegen eine Mieterhöhung nach einer Modernisierung geklagt hatten. Sie argumentierten, dass die Verklinkerung nicht mehr als Modernisierungsmaßnahme angesehen werden könne, sondern dass es sich um eine Luxusausführung handele. Der Düsseldorfer Richter sah das anders und gab dem Anspruch des Vermieters auf die Zahlung des vollen von ihm geforderten Aufschlags statt.

© Dr. Hans Reinold Horst
10. Oktober 2008

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