Home > News / Presse > Baulärm
|
|
(Ho) Beeinträchtigen Baulärm und ein Gerüst am Haus über längere Zeit die Wohnqualität, so kann eine Mietminderung von bis zu 30 % angezeigt sein. Das geht aus einem Urteil des AG Hamburg-Altona (Az: 317 C 198/07) hervor. In dem entschiedenen Fall war das Haus länger als ein Jahr eingerüstet. So war auch die Loggia nur sehr eingeschränkt zu nutzen. Dazu kamen Lärm durch Dämm-, Mauer- und Abbrucharbeiten sowie durch Betonsanierung und Erdarbeiten. Das Gericht sah die von der Vermieterin angebotene Minderung von 16 % für die betreffenden Monate nicht als ausreichend an. Vielmehr sei die von den Mietern vorgenommene Minderung von knapp 30 % nicht zu beanstanden. Aus diesem Urteil leitet sich als Empfehlung ab: © Dr. Hans Reinold Horst
|
Anbieterkennzeichnung
| Impressum | Datenschutz
| Disclaimer | Haftungsausschluss
Home | Kontakt
| Presse