Home > Archiv > Themen 2008 > Nachbarrecht: Beleidigung und Schmerzensgeld
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(Ho) Unter Nachbarn fliegen manchmal die Fetzen. Die Ursachen sind vielfältig. Lärm im Mietshaus ist ein besonderer Anlass zum Streit. Denn Lärm besitzt einen entsprechend hohen Stressfaktor. Kochen die Emotionen bei solchen Nachbarstreitigkeiten hoch, vergreift man sich auch manchmal im Ton. Es kommt zu Beleidigungen. So auch in einem Fall, den das LG Coburg (Az.: 33 S 60/07) zu entscheiden hatte: Streiten sich Nachbarinnen im Mietshaus über angebliche Ruhestörungen eine der Frauen, und wird die „Lärmende“ mit den Worten „Abschaum“, „Klauerin“ und „blöde Kuh“ tituliert, so kann die Beschimpfte kein Schmerzensgeld für die Beleidigung verlangen. Nur wenn mit den Beschimpfungen ein schwerer Eingriff in den Eigenwert der Persönlichkeit vorgelegen hätte – was das LG Coburg aber verneinte – oder der Ruf der Frau „fortdauernd geschädigt“ worden wäre, hätte die Beleidigte ihren Anspruch von 1.250 Euro Schmerzensgeld durchsetzen können, so die Coburger Richter. Der Kommentar von Haus & Grund Niedersachsen: © Dr. Hans Reinold Horst
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