Home > Archiv > Themen 2008 > Energieausweis – Achtung Fristablauf am 30.09.2008
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| (Ho) Wer sein Haus neu vermieten oder verkaufen will, benötigt einen Energieausweis, den er auf Verlangen dem potentiellen Mieter oder Kaufinteressenten zugänglich machen muss. Für Wohnimmobilien bis einschließlich Baujahr 1965 ist dies seit dem 1. Juli 2008 der Fall. Jüngere Wohnimmobilien werden zum 1. Januar 2009 energiepasspflichtig. Grob gesagt ist der Energieausweis eine Art Qualitätssiegel über die energetische Beschaffenheit des Hauses, seiner Dämmeigenschaften und seiner Heiztechnik. Für Eigentümer und Vermieter von Gebäuden mit bis zu 4 Wohneinheiten, für die der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt worden ist, läuft bereits am 30.09.2008 eine wichtige Übergangsfrist ab, auf die wir noch einmal an dieser Stelle hinweisen möchten. Zu diesem Zeitpunkt entfällt für Eigentümer solcher Gebäude das derzeit noch bestehende Wahlrecht zwischen dem kostengünstigen Verbrauchsausweis, der lediglich den tatsächlichen Verbrauch der letzten 3 Jahre dokumentiert, und dem teureren Bedarfsausweis. Zum Bezug des Verbrauchsausweises hat Haus & Grund Niedersachsen eine Kooperation mit der Firma Minol abgeschlossen, die zum Bruttopreis von 29,75 Euro einen Verbrauchsausweis anbietet (näheres unter Minol). Die Fakten rund um den Energieausweis noch einmal in Kurzform: Wer ein Gebäude verkauft oder vermietet, benötigt einen Energieausweis, den er dem Kauf- oder Mietinteressenten zugänglich machen muss. Entscheidend sind die eingangs genannten Daten, gestaffelt nach der Baualtersklasse der Immobilie. Daraus folgt:
Unverzichtbar: Minol Messtechnik © Dr. Hans Reinold Horst
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