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Gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen – Eine Zwischenbilanz

(Ho) Eigentlich hat die große Regierungskoalition in Berlin andere Sorgen – die Kandidatur zur nächsten Wahl eines Bundespräsidenten, die Umverteilung von Vermögensmassen durch steuerliche Zugriffe von den „Reichen“ auf arme Bevölkerungsteile insbesondere durch eine wieder diskutierte Vermögensteuer und vor allen Dingen auch die Frage, ob am beschlossenen Klimaschutzpaket festgehalten werden soll – und kann. Alle Themen zeigen sich als Nagelprobe für den Erhalt und für die Funktionsfähigkeit der großen Koalition.

Aber auch die Patientenverfügungen sind gesetzlich immer noch nicht geregelt. Dabei geht es um die Frage, in wie weit Vorabverfügungen gesetzliche Bindungswirkung für behandelnde Mediziner und Verwandte entfalten, in denen man festlegt, welche lebenserhaltenden oder sterbebegleitenden medizinischen Maßnahmen man in dem Fall wünscht, in dem man selbst durch Unfall oder Krankheit nicht mehr zu Willensäußerungen in der Lage ist. Geht es nach dem Willen der Unionsfraktion sowie der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag, so soll eine vorformulierte Patientenverfügung in ihrer Wirkung relativiert werden. Dafür soll der Dialog von Ärzten und Vertrauenspersonen gestärkt werden. Und stets sollen Gerichte entscheiden, ob lebenserhaltende Maßnahmen abgebrochen werden dürfen.

Diese Vorstellungen stehen in Konkurrenz zum liberalen Gesetzesentwurf des SPD-Rechtspolitikers Joachim Stünker. Dieser Entwurf erkennt die Vorabfestlegungen des Patienten mit Bindungswirkung an. Sind sich Arzt und Betreuer einig, dass die Verfügung die aktuelle Krankheitslage korrekt beschreibt, dann haben sie in Absprache mit Angehörigen oder Pflegern das Verfügte umzusetzen, sofern es keinen Hinweis auf Willensänderungen gibt. Gibt es keine aktuelle Patientenverfügung, muss also ein „mutmaßlicher Wille“ ermittelt werden, dann ist dieser bei Einigkeit ebenfalls ohne Gericht umzusetzen. Diese Vorstellungen aber gehen den Kirchen sowie der Unionsfraktion zu weit. Welche Auffassung sich im politischen Diskurs innerhalb des parlamentarischen Verfahrens durchsetzt, ist bislang völlig offen.

© Dr. Hans Reinold Horst
04. Juli 2008

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